eine sogen.
Periode, gezeigt hätte, so daß sich immer wahrscheinlicher herausstellte, daß sie zu den Irrationalzahlen gehört,
die sich nur annähernd wiedergeben lassen. Diese
Thatsache hatte schon der
EngländerJakobGregory in einer in der zweiten
Hälfte des 17. Jahrh. erschienenen
Schrift über die
Quadratur vorausgesagt; sie wurde 100 Jahre später
durch den berühmten
MathematikerLambert festgestellt. Indessen war damit doch noch nicht die völlige Unmöglichkeit einer
Lösung erwiesen, da die
Mathematik lehrt, daß auch
Linien, deren
Ausdehnung
[* 2] durch einen unendlichen Dezimalbruch dargestellt
werden, sehr wohl gezeichnet werden können, daß es freilich aber auch
Zahlen, sogen. transcendente, gibt, bei denen
dies nicht möglich ist. Nachdem nun der französische
MathematikerHermite 1873 den
Beweis geführt hat, daß die sogen. Grundzahl
der Logarithmen, eine der in
Rede stehenden sehr nahe verwandte Zahl, zu diesen transcendenten
Zahlen gehört, hat, wie erwähnt,
Professor Lindemann 1882 den
Beweis geliefert, daß für die Zahl π dasselbe gilt, und, streng genommen,
ist erst seit diesem Jahre die Unmöglichkeit der
Lösung der Quadraturaufgabe erwiesen.
Bei den einander entgegenstehenden
Ansichten über den
Wert der Quarantänemaßregeln ist eine einheitliche
Regelung nicht erreichbar gewesen. Die weniger bedrohten,
Seehandel treibenden
Nationen,
England an der
Spitze, haben ein
Aufsichts-
und
Revisionssystem mit
Desinfektion
[* 3] unter Zurückdrängung der Sperrmaßregeln vorgezogen, während die
Mittelmeerstaaten an dem ältern Sperr- und Quarantänesystem festgehalten haben. In
Österreich
[* 4] sollen alle
Schiffe
[* 5] mit einem
Sanitätspatent ankommen; eine
Landung darf nur bei wirklichen Seesanitätsämtern stattfinden.
Sind
Schiffe gezwungen, an einem andern
Punkte zu landen, so sind sie an jedem
Verkehr mit der
Küste zu
hindern.
Schiffe,
Personen,
Waren,
Effekten,
Tiere sollen nicht in
Verkehr treten, bevor sie nicht gereinigt sind und eine Kontumazzeit
durchgemacht haben. Diese wird als Observationsreserve bezeichnet, wenn das
Schiff
[* 6] mit allem, was darauf ist, eine Zeitlang
außer freiem
Verkehr bleibt; sie heißt eigentliche, strenge
Kontumaz, wenn neben der
Isolierung noch eine
weitere Sanitätsbehandlung des
Schiffes, der
Personen und
Waren nötig ist.
Die Dauer der
Kontumaz bestimmt das
Ministerium des Innern; über die Verhängung von Observationsreserve oder strenger
Kontumaz
entscheiden die Seesanitätsbehörden. Bei einem
Patent, welches aussagt, daß an
Bord des
SchiffesPest oder Gelbfieber bestehen
oder in den letzten 21
Tagen bestanden haben, ist das
Schiff bei Ankunft sofort zu besichtigen, alsdann
können die gesunden
Passagiere nach Ablegung ihrer
Effekten ins
Lazarett sich begeben. Kranke werden aus dem
Schiffe entfernt,
im
Lazarett isoliert, es wird ein
Wächter aufs
Schiff gestellt und eine sechstägige Lüftung des letztern vorgenommen.
Nach
Ablauf
[* 7] dieser Zeit findet eine neue ärztliche
Besichtigung statt, worauf eventuell die
Waren und
Effekten der gesunden
Passagiere ausgeladen werden können. Die eignen
Effekten des Schiffsvolkes und
Schiffes werden an
Bord gelüftet und durch
Chlor
desinfiziert.
Vor der Zulassung zum freien
Verkehr wird
das
Schiff jedenfalls vollständig ausgeladen und
in allen seinen innern
Räumen durch
Waschen mit
Lauge (und
Räucherungen) desinfiziert. Die neuere
Ordnung des
Hafen- und Seesanitätsdienstes
an der österreichisch-illyrischen und dalmatischen
Küste (1871) und die
Anordnungen aus
Anlaß der Choleragefahr (1872) neigen
bereits mehr dem
Inspektions- u.
Revisionssystem zu. Hinsichtlich des Gelbfiebers verkürzt eine neuere
Verordnung (1880)
die Quarantänierungszeit für gesunde
Passagiere beträchtlich.
Quecksilberzinkcyanid (Hydrargyrum-zincum cyanatum), ein vonLister zum
Imprägnieren von Verbandmitteln
empfohlenes
Präparat, bildet ein weißes, mikrokristallinisches
Pulver, ist in
Wasser vollständig unlöslich und greift die
Haut
[* 9] nicht an. Es ist kein
Doppelsalz, sondern ein Zinkcyanid, welches eine gewisseMenge (nach der von
Dunstan angegebenen Darstellungsmethode 36 Proz.)
Quecksilbercyanid mechanisch gebunden und in wasserunlöslichem Zustand erhält.
Da das
Präparat die
Entwickelung der
Bakterien in hohem
Grade hemmt, letztere aber nicht tötet, so muß es, um bei
Verbänden
zur vollen
Wirkung zu gelangen, mit
Sublimat kombiniert werden. Dies geschieht durch Befeuchten der mit
Quecksilberzinkcyanid imprägnierten Verbandstoffe mit einer Sublimatlösung (1:4000).
Das Elbgebiet ist die Scheidegrenze zwischen beiden
Arten, und naturgemäß kommen sie hier in ziemlich gleicher Anzahl vor.
Auch hat man hier zahlreiche
Bastarde beobachtet. Die dritte Art, die
Saatkrähe (C. frugilegus), ist ziemlich gleichmäßig
über ganz Norddeutschland verbreitet. Nur die
Lüneburger Heide
[* 31] scheint sie zu meiden.
Gebirge sucht sie
ebenfalls nicht auf und ist daher im
Harz, im
Thüringer Wald und im
Riesengebirge nur in den Vorbergen zu treffen. In Süddeutschland
ist die
Saatkrähe selten; im Regierungsbezirk
Trier,
[* 32] in Elsaß- ^[BINDESTRICH]
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