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halter, betrug 37,127, die der Unterbeamten, einschließlich Postillione und Posthilfsstelleninhaber, 70,696, zusammen 107,823 im deutschen Reichspostdienst beschäftigte Personen. Hierzu 15,500 bayrische und württembergische Postbeamte, ergibt ein Gesamtpersonal von 123,323 Köpfen.
2) Internationaler Verkehr. In dem Bestreben, durch Herstellung eines eignen Postwesens in den von deutschen Handels- und Kolonisationsbestrebungen beherrschten Ländern die Reichsangehörigen von fremden Posteinrichtungen thunlichst unabhängig zu machen und den Postverkehr der Kolonien und Schutzgebiete mit der Heimat zu erleichtern, hatte die deutsche Postverwaltung zunächst in Kamerun, dann in den von den Reichspostdampfern berührten Häfen, wo sich deutsche Handelsniederlassungen (Schanghai [* 2] und Apia) befinden, ein geordnetes, die deutschen Verkehrsinteressen sicherndes Landpostwesen aber nicht bestand, deutsche Postämter errichtet.
Von der Handelswelt mit lebhafter Befriedigung aufgenommen, ist an dem Ausbau und der Vervollkommnung diesem Einrichtungen rüstig weiter gearbeitet worden, so daß nun (1891) sämtliche unter dem Schutze Deutschlands [* 3] stehende Gebiete mit deutschen Posteinrichtungen versehen sind. Außer dem deutschen Postamt in Konstantinopel, [* 4] welches schon 1870 eingerichtet wurde, bestehen deutsche Postanstalten 1) in Asien: [* 5] Schanghai;
2) in Afrika: [* 6] Kamerun, Victoria [* 7] und Bibundi (Kamerungebiet), Klein-Popo, Lome (Togogebiet), Sansibar, [* 8] Bagamoyo, Dar es Salam [* 9] (Deutsch-Ostafrika), Otyimbingue (Südwestafrika);
3) in Australien: [* 10] Finschhafen, Stephansort, Konstantinhafen, Hatzfeldhafen, Herbertshöhe, sämtlich zum Neuguinea-Schutzgebiet gehörig, Jaluit (Marshallinseln) u. Apia (Samoainseln). Im ersten Jahre ihres Bestehens haben die unter 1-3 genannten Postanstalten einen Nettoüberschuß von 9000 Mk. erzielt.
An Verkehrserleichterungen sind zu erwähnen: Austausch von Postanweisungen, Postpaketen und Postaufträgen mit verschiedenen Ländern, mit denen ein solcher Dienst noch nicht eingerichtet war;
Zulassung von Postfrachtstücken (s. d.) nach den asiatischen, afrikanischen und australischen Anlaufhäfen der Reichspostdampferlinien;
Portoermäßigung für Briefsendungen im Verkehr mit den nicht zum Weltpostverein gehörigen Ländern (Vereinsausland) und Zulassung von Geschäftspapieren in diesem Verkehr;
Beschleunigung in der Beförderung der nach Deutschland [* 11] bestimmten amerikanischen Post dadurch, daß deutsche Beamte die Post am Anlaufhafen direkt in Empfang nehmen und auf der Eisenbahnfahrt durch die Niederlande, [* 12] bez. Belgien [* 13] verarbeiten;
die Anbahnung eines internatio
nalen
Postzeitungsdienstes (s. d.), endlich die Einrichtung der Postdampferlinie
nach
Ostafrika (s.
Dampfschiffahrt).
Alle Maßregeln indessen für die sofortige Bearbeitung und rasche Weiterbeförderung der amerikanischen Post reichten nicht hin, um den 1889 hin- und herwärts auf 39 Mill. Postsendungen angewachsenen deutsch-amerikanischen Verkehr ohne wesentliche Verzögerungen zu bewältigen, und es wurden Verhandlungen zwischen der deutschen und der Generalpostdirektion der Vereinigten Staaten [* 14] eingeleitet, um diesem Übelstand abzuhelfen. Das Ergebnis derselben war die zum in Kraft [* 15] getretene Einrichtung der Seeposten, die zwischen Bremen [* 16] und Hamburg [* 17] einer- und New York anderseits wöchentlich dreimal (zweimal bei den Fahrten der Schnelldampfer des Norddeutschen Lloyd und einmal bei denjenigen der Schnelldampfer der Hamburg-Amerikanischen Paketfahrt-Aktiengesellschaft) verkehren.
Diese Seeposten oder schwimmenden Postämter bilden eine gemeinsame Einrichtung beider Postverwaltungen und heißen in der Richtung nach Amerika [* 18] deutsch-amerikanische, in umgekehrter Richtung amerikanisch-deutsche Seeposten. Das Beamtenpersonal wird von beiden Verwaltungen in gleicher Anzahl gestellt und wird im Anfang zwei Beamte und ein Unterbeamter für jede Fahrt stark sein. Die Räume für Unterbringung derselben sowie Verpflegung werden von den Dampfergesellschaften gegen eine Vergütung von 1500 Mk. für jede Hin- und Rückfahrt hergegeben. Die Thätigkeit der Seeposten dient in erster Linie dem Verkehr zwischen Nordamerika [* 19] und Deutschland, doch ist schon jetzt Fürsorge getroffen, sie auch für den Verkehr einiger Hinterländer, z. B. Skandinaviens seitens Deutschlands und Mexikos seitens Nordamerikas, nutzbar zu machen.