mehr
halter, betrug 37,127, die der Unterbeamten, einschließlich Postillione und Posthilfsstelleninhaber, 70,696, zusammen 107,823 im deutschen Reichspostdienst beschäftigte Personen. Hierzu 15,500 bayrische und württembergische Postbeamte, ergibt ein Gesamtpersonal von 123,323 Köpfen.
2)
Internationaler
Verkehr.
In dem Bestreben, durch Herstellung eines eignen Postwesens in den von deutschen
Handels- und Kolonisationsbestrebungen
beherrschten
Ländern die Reichsangehörigen von fremden Posteinrichtungen thunlichst unabhängig zu machen
und den Postverkehr der
Kolonien und
Schutzgebiete mit der
Heimat zu erleichtern, hatte die deutsche Postverwaltung zunächst
in
Kamerun, dann in den von den Reichspostdampfern
berührten Häfen, wo sich deutsche
Handelsniederlassungen
(Schanghai
[* 2] und
Apia) befinden, ein geordnetes, die deutschen Verkehrsinteressen sicherndes Landpostwesen aber nicht
bestand, deutsche Postämter errichtet.
Von der Handelswelt mit lebhafter Befriedigung aufgenommen, ist an dem Ausbau und der Vervollkommnung diesem Einrichtungen rüstig weiter gearbeitet worden, so daß nun (1891) sämtliche unter dem Schutze Deutschlands [* 3] stehende Gebiete mit deutschen Posteinrichtungen versehen sind. Außer dem deutschen Postamt in Konstantinopel, [* 4] welches schon 1870 eingerichtet wurde, bestehen deutsche Postanstalten 1) in Asien: [* 5] Schanghai;
2) in Afrika: [* 6] Kamerun, Victoria [* 7] und Bibundi (Kamerungebiet), Klein-Popo, Lome (Togogebiet), Sansibar, [* 8] Bagamoyo, Dar es Salam [* 9] (Deutsch-Ostafrika), Otyimbingue (Südwestafrika);
3) in Australien: [* 10] Finschhafen, Stephansort, Konstantinhafen, Hatzfeldhafen, Herbertshöhe, sämtlich zum Neuguinea-Schutzgebiet gehörig, Jaluit (Marshallinseln) u. Apia (Samoainseln). Im ersten Jahre ihres Bestehens haben die unter 1-3 genannten Postanstalten einen Nettoüberschuß von 9000 Mk. erzielt.
An Verkehrserleichterungen sind zu erwähnen: Austausch von Postanweisungen, Postpaketen und Postaufträgen mit verschiedenen Ländern, mit denen ein solcher Dienst noch nicht eingerichtet war;
Zulassung von
Postfrachtstücken (s. d.) nach den asiatischen,
afrikanischen und australischen Anlaufhäfen der Reichspostdampf
erlinien;
Portoermäßigung für Briefsendungen im Verkehr mit den nicht zum Weltpostverein gehörigen Ländern (Vereinsausland) und Zulassung von Geschäftspapieren in diesem Verkehr;
Beschleunigung in der Beförderung der nach
Deutschland
[* 11] bestimmten amerikanischen Post dadurch, daß deutsche Beamte
die Post am Anlaufhafen direkt in Empfang
nehmen und auf der Eisenbahnfahrt durch die
Niederlande,
[* 12] bez.
Belgien
[* 13] verarbeiten;
die Anbahnung eines internationalen
Postzeitungsdienstes (s. d.), endlich die Einrichtung der Postdampf
erlinie
nach
Ostafrika (s.
Dampfschiffahrt).
Alle Maßregeln indessen für die sofortige Bearbeitung und rasche Weiterbeförderung der
amerikanischen Post reichten nicht hin, um den 1889 hin- und herwärts auf 39 Mill. Postsendungen angewachsenen deutsch-amerikanischen
Verkehr ohne wesentliche
Verzögerungen zu bewältigen, und es wurden
Verhandlungen zwischen der deutschen
und der Generalpostdirektion der
Vereinigten Staaten
[* 14] eingeleitet, um diesem Übelstand abzuhelfen. Das Ergebnis derselben
war die zum in
Kraft
[* 15] getretene Einrichtung der
Seeposten, die zwischen
Bremen
[* 16] und
Hamburg
[* 17] einer- und
New York anderseits
wöchentlich dreimal (zweimal bei den
Fahrten der Schnelldampfer
des Norddeutschen
Lloyd und einmal bei
denjenigen der Schnelldampfer
der
Hamburg-Amerikanischen Paketfahrt-Aktiengesellschaft) verkehren.
Diese
Seeposten oder schwimmenden Postämter bilden eine gemeinsame Einrichtung beider Postverwaltungen und heißen in der
Richtung nach
Amerika
[* 18] deutsch-amerikanische, in umgekehrter
Richtung amerikanisch-deutsche
Seeposten. Das Beamtenpersonal wird
von beiden
Verwaltungen in gleicher Anzahl gestellt und wird im Anfang zwei Beamte und ein Unterbeamter
für jede
Fahrt stark sein. Die
Räume für Unterbringung derselben sowie Verpf
legung werden von den Dampfergesellschaften
gegen eine Vergütung von 1500 Mk. für jede Hin- und Rückfahrt hergegeben. Die Thätigkeit der
Seeposten dient in erster
Linie dem
Verkehr zwischen
Nordamerika
[* 19] und
Deutschland, doch ist schon jetzt
Fürsorge
getroffen, sie auch für den
Verkehr einiger
Hinterländer, z. B.
Skandinaviens seitens
Deutschlands und
Mexikos seitens
Nordamerikas,
nutzbar zu machen.