Das Verbot der Einfuhr lebenden Viehs aus dem
Ausland hat, da die französische
Viehzucht
[* 3] nicht den
Bedarf befriedigen kann,
eine große
Steigerung der Einfuhr von
Fleisch, insbesondere von geschlachteten
Hämmeln und namentlich aus
Deutschland,
[* 4] zur
Folge gehabt, wodurch eine
Reihe von
Gewerben und Arbeitern, als
Metzger,
Gerber, Fettschmelzer, Darmreiniger
etc., ganz oder teilweise um ihren
Verdienst gekommen sind; alle diese geschädigten
Interessenten sind natürlich gegen die
Einfuhr von
Fleisch und verlangen, daß die Einfuhr von lebendem Vieh wieder gestattet werde. Dagegen hat die
Regierung, gestützt
auf die
Partei der
Agrarier, die
Bewegung durch den Hinweis auf die steigende Einfuhr von
Schafen aus
Algerien
[* 5] zu beschwichtigen versucht. - Über die
Anlage der
PariserMarkthallen
[* 6] vgl. den besondern
Artikel (mit
Plan, S. 600 dieses
Bandes).
CharlesStewart, irischer
Politiker, ging aus der durch ein
Gesetz vom angeordneten
Untersuchung über seine Mitschuld an den in
Irland vorgekommenen politischen
Verbrechen ohne Schädigung seiner
Stellung hervor,
indem eine
Reihe angeblicher
Briefe von ihm, welche die
»Times« veröffentlicht hatte, als gefälscht entlarvt wurden. (Vgl.
Dicey, The Verdict; a tract on the political significance of the
Report of the Parnell Commission, Lond. 1890.)
Allein ein andrer
Prozeß, der im Anfang des
Jahres 1890 gegen ihn eingeleitet wurde, ward ihm gefährlicher; am 17. Nov. wurde
Parnell von den
LondonerGeschwornen des
Ehebruchs mit der
Gattin seines vertrauten
Freundes, des irischen
Kapitäns O'Shea, schuldig
gesprochen.
Zwar wählten ihn nichtsdestoweniger nach der
Eröffnung desParlaments25. Nov. die Mitglieder der irischen
Homerulepartei abermals zu ihrem
Führer; allein innerhalb der liberalen
Bundesgenossen der
Iren machte sich eine lebhafte
Bewegung
gegen ihn geltend, und
Gladstone erklärte in einem der
Öffentlichkeit übergebenen Schreiben, daß er keinen fernern
Verkehr
mit Parnell pflegen könne und sich von dem
Kampfe für irische Selbstregierung zurückziehen würde, wenn
dieser die
Führung innerhalb derselben behalte.
Parnell, der auf seine leitende
Stellung unter keinen Umständen verzichten wollte, antwortete mit einem
Manifest an das irische
Volk, in welchem er über angebliche frühere
Verhandlungen mit
Gladstone berichtete und diesen beschuldigte, die
Sache derIrländer
nicht ernstlich und den
Wünschen des
Volkes entsprechend zu vertreten. Infolgedessen kam es zu äußerst erbitterten
Verhandlungen
innerhalb der irischen
Partei und schließlich 8. Dez. zu einer
Spaltung derselben, indem die Mehrheit Parnell der Führerschaft entsetzte
und nur etwa 25 Abgeordnete demselben treu blieben.
Raffaele,
Graf, ital.
General, geb. zu
Faenza, beteiligte sich in seiner
Jugend an der
von Renzi geführten
Verschwörung gegen die päpstliche
Regierung und flüchtete sich nach deren Niederwerfung nach
Toscana,
wo man ihn 2
Monate lang gefangen hielt, dann aber nach
Paris entkommen ließ. 1848 kämpfte er für die venezianische
Revolution,
ging dann nach der
Romagna und diente der republikanischenRegierungRoms als Oberst im 6. Linienregiment.
Nach der
EinnahmeRoms durch die
Franzosen floh Pasi nach
Piemont und trat 1859 mit dem
Grade eines
Majors in die sardinische
Armee
ein. Er zeichnete sich bei der
EinnahmeNarnis und bei dem
Angriff auf
Gaeta aus, wurde zum Obersten
ernannt und befehligte während des
Krieges von 1866 das 5. Infanterieregiment; für seinen
Angriff auf Montesabbione erhielt
er die goldene
Tapferkeitsmedaille. Nach der
BefreiungRoms wurde Pasi 1870 zum Regierungskommissar im
Bezirk von
Velletri ernannt
und für seine Vaterstadt
Faenza in die Deputiertenkammer gewählt. 1872 wurde Pasi zum
Generalmajor, 1880 zum
Generalleutnant und 1882 zum ersten Generaladjutanten des
KönigsHumbert ernannt, zu
dem er in den vertrautesten Beziehungen
stand. Pasi starb in
Rom.
[* 9]
s. v. w. Erkennungsworte
(Parole), werden unter anderm bei
Hinterlegung von
Wertpapieren bei
Banken in einem
beigegebenen verschlossenen Schreiben aufnotiert, um, falls der Hinterlegungsschein verloren geht, durch
Vorlegung der Paßworte, welche mit den in jenem Schreiben enthaltenen übereinstimmen, eine Erleichterung der Herausgabe
der
Effekten zu erwirken.
Das inzwischen erschienene neue Gesetz vom baut auf der gegebenen Grundlage weiter, indem es das
seither bestandene Verfahren beibehält, welches in Wirklichkeit ein Vorprüfungsverfahren ist, verbunden mit dem Aufgebotsverfahren.
In der Ausführung seines Hauptzweckes, der Reorganisation des Patentamtes, sieht es eine in größerm Umfang als jetzt mögliche
Berufung von technischen und rechtskundigen Mitgliedern des Patentamtes auf Lebenszeit im Hauptamt vor, bestimmt die Trennung
des Personals für die Anmeldeabteilungen einerseits sowie der Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen
anderseits und gibt der Patentbehörde die Befugnis, für eine Erfindung, welche mit einer bereits angemeldeten oder patentierten
Erfindung teilweise sich deckt, dem spätern Anmelder ein Patent in entsprechender Beschränkung zu erteilen.
Der gewerbsmäßige Gebrauch einer Erfindung, welcher seither in Bezug auf eine Maschine
[* 21] oder eine sonstige
Betriebsvorrichtung, ein Werkzeug oder ein sonstiges Arbeitsgerät Unberechtigten untersagt war, steht fortan bei allen patentierten
Gegenständen ausschließlich dem Patentinhaber zu. Unter Zustimmung des Bundesrats kann durch Anordnung des Reichskanzlers
bestimmt werden, daß gegen die Angehörigen eines ausländischen Staates ein Vergeltungsrecht zur Anwendung gebracht werde.
Die im Auslande amtlich herausgegebenen Patentbeschreibungen stehen den öffentlichen Druckschriften erst
nach Ablauf
[* 22] von drei Monaten seit dem Tage der Herausgabe gleich, sofern das Patent von demjenigen, welcher die Erfindung im Auslande
angemeldet hat, oder von seinem Rechtsnachfolger nachgesucht wird. Diese Begünstigung erstreckt sich jedoch nur auf die amtlichen
Patentbeschreibungen derjenigen Staaten, in welchen die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Um schikanöse
Nichtigkeitsklagen nach Möglichkeit einzuschränken, wird bei dem Antrage auf Nichtigkeitserklärung die Zahlung einer Gebühr
von 50 Mk. vorgesehen. Dann ist bestimmt, daß ein Antrag, welcher die Patentfähigkeit bestreitet, nur innerhalb fünf Jahren
nach Erteilung des Patents gestellt werden kann, damit der Patentinhaber soviel wie möglich in seinem
erworbenen Rechte geschützt werde.
Auch in Mexiko
[* 23] wurde
das Patentwesen durch Gesetz vom neu geregelt. Dieses Gesetz beruht auf dem Anmeldeverfahren und dehnt
seinen Schutz auch auf chemische und pharmazeutische Produkte aus. Die Dauer des Patents ist 20 Jahre, jedoch kann
dieselbe in Ausnahmefällen auch um fünf Jahre verlängert werden. Die Gebühren betragen 50-150 Doll. Die patentierten Gegenstände
müssen als solche bezeichnet werden.