Wilhelm, Schulmann und pädagog. Schriftsteller, geb. 1843 zu
Schwalbach
(Kreis
[* 10]
Wetzlar),
[* 11] widmete
sich, in
Wetzlar vorgebildet, auf den
Universitäten zu
Bonn
[* 12] und
Berlin
[* 13] theologischen und philologischen
Studien, war nacheinander
Lehrer am
Gymnasium zu
Kleve, Oberlehrer an der
Realschule erster
Ordnung zu
Barmen,
[* 14]
Direktor der
Realschule erster
Ordnung zu
Ruhrort
[* 15] (seit 1877) und des
Realgymnasiums zu
Barmen (seit 1883), von wo er 1888 als Provinzialschulrat in das
Provinzialschulkollegium zu
Koblenz
[* 16] berufen wurde. Außer seiner bedeutenden praktischen Wirksamkeit haben ihn namentlich
seine methodischen
Schriften bekannt gemacht, unter denen hervorragen: »Zur
Förderung des französischen
Unterrichts, insbesondere
auf Realgymnasien« (Heilbr. 1883) und »Vermischte
Aufsätze über Unterrichtsziele und Unterrichtskunst« (Berl. 1888). Eine Sammlung ethischer
Betrachtungen in aphoristischer Form erschien von ihm unter dem
Titel: »Tagebuchblätter« (Berl. 1891).
Hermann, Physiolog, geb. zu
Posen,
[* 18] studierte seit 1855 in
Berlin und
Göttingen,
[* 19] promovierte 1859 in
Berlin, habilitierte sich daselbst 1862 als
Privatdozent der
Physiologie und wurde 1869 außerordentlicher
Professor und 1876
Lehrer
der
Physiologie und Vorstand des physiologischen
Laboratoriums der tierärztlichen
Hochschule in
Berlin. Als Militärarzt machte
er die
Feldzüge von 1864,1866 und 1870/71 mit. 1880 wurde er von derAkademie der
Wissenschaften zum Mitglied
erwählt. Munk gehört zu den hervorragendsten Forschern über Gehirnphysiologie. Er lieferte auch Untersuchungen
über
Ei- und Samenbildung und
Befruchtung
[* 20] bei den
Nematoden und publizierte seit 1860 zahlreiche
Arbeiten über allgemeine und
spezielle Nervenphysiologie. Außerdem schrieb er: »Untersuchungen über das
Wesen der Nervenerregung« (Bd. 1, Leipz.
1868);
»Die elektrischen und Bewegungserscheinungen am
Blatte der
Dionaea muscipula« (das. 1876);
Ȇber die
Funktionen der
Großhirnrinde« (Berl. 1881,2. Aufl.
1890).
Die französische Münzgesetzgebung kennt nicht die Bestimmung der deutschen Münzgesetze vom und
nach welchen Kurantmünzen, deren
Gewicht infolge der
Abnutzung durch den
Gebrauch um mehr als einen bestimmten
Prozentsatz unter das Normalgewicht gesunken ist, nicht
mehr als vollwichtig gelten und darum
für Rechnung des
Reiches eingezogen
werden. Solche
Münzen
[* 21] werden bei allen
Kassen des
Reiches und der
Bundesstaaten zum Nenngehalt angenommen; dagegen dürfen öffentliche
Kassen sowie
Geld- und
Kreditanstalten derartige bei ihnen eingegangene unterwichtige Geldstücke nicht
wieder ausgeben.
Jener Prozentsatz ist auf 0,5 bei 10 und 20-Markstücken, auf 0,8
bei 5-Markstücken festgesetzt.
Schon seit einer
Reihe von
Jahren sind denn auch ansehnliche Beträge an Goldstücken, deren
Gewicht sich unter das noch zulässige
(Passiergewicht) vermindert hatte, wieder eingezogen worden und zwar bis
Ende 1889 für 2,2 Mill. Mk. Die einzuziehende
Menge wird, da die
Abnutzung erst nach einer
Reihe von
Jahren eine genügend starke
ist, mit der Zeit steigen, bis sie später im
Durchschnitt einer durchschnittlichen Jahresausprägung gleichkommt, vermindert
um einen Bruchteil, welcher auf
Ausfuhren, Umschmelzungen und verloren gegangene
Münzen entfällt. So
wurden eingezogen 1880 für 152,000 Mk., 1888 für 241,000
Mk. und 1889 für 404,000 Mk. In 1-2 Jahrzehnten wird sich der
Betrag auf einige
Millionen stellen.
Eine Gewähr für die
Einziehung bietet die vorhandene große Anzahl an
Geld- und
Kreditanstalten.
Nun spricht die französische
Münzgesetzgebung zwar auch von einem »noch gesetzlichen
Gewicht«, aber es fehlt in ihr die Bestimmung
über die
Einziehung allzu stark verschlechterter
Münzen. Für Ausfuhr und Einschmelzung wurden seither immer die schwerern
Münzen ausgesucht; die leichtern erhielten sich dagegen im
Verkehr. Infolgedessen hat sich die im
Umlauf befindliche
Münze
in
Frankreich immer mehr verschlechtert. Ein erheblicher Teil der Goldstücke weist nicht mehr das noch
gesetzlich zulässige
Gewicht auf.
In der Absicht, Abhilfe zu schaffen, hat die französische
Regierung das
Münzwesen
[* 22] ihres
Landes in der neuern Zeit zum Gegenstand
von eingehenden Untersuchungen gemacht. 1884 wurden 100,000, 1888: 50,000 und 1889: 10,000 20-Frankstücke, welche in ganz
Frankreich eingesammelt worden waren, auf
Gewicht und
Feingehalt geprüft.
Gleiches geschah mit andern
Münzen
im J. 1888. Da das Prägungsjahr der untersuchten
Münzen bekannt war, so konnte auch bestimmt werden, wie hoch sich die durchschnittlich
jährliche
Abnutzung stellte.
Bei den 100 und 50-Frankstücken war der Verlust ein viel geringerer, bei jenen 0,04, bei diesen
0,1 Proz. Diese
Stücke gingen aber nicht so rasch von
Hand
[* 23] zu
Hand wie die kleinern
Münzen. Sehr erheblich dagegen war der
Verlust bei den 40-Frankstücken, welche nur in den
Jahren 1803-39 ausgeprägt worden waren. Dies rührt
wohl, da diese
Stücke kaum im
Verkehr mehr abgenutzt worden sind, nur daher, daß das
Gewicht derselben schon bei der
Ausgabe
aus der
Münzstätte der untern
Grenze des
Remediums nahe stand.
Nachdem das
Gewicht jeder einzelnen
Münze sowie das durchschnittliche der einzelnen Jahrgänge bestimmt worden
war, wurden die gesamten
Stücke nach ihrem
Gehalt in
Klassen eingeteilt.
Werden die
¶
mehr
20-Frankstücke, deren Gewicht den für die Ausprägung festgesetzten Höchstbetrag von 6,4645 g überschreitet,
als schwer, diejenigen, deren Gewicht zwischen 6,4387 g und 6,4645 g (Fehlergrenzen für die Ausprägung) beträgt, als gut,
die übrigen, soweit ihr Gewicht nicht unter die tolérance de fabrication (0,993 des Normalgewichts) gesunken ist, als noch
gut, und die dann noch verbleibenden Stücke, deren Gewicht kleiner als 6,4045 g ist, als leicht bezeichnet,
so waren von den 1884,1888 und 1889 untersuchten Münzen:
Von den 5 und 10-Frankstücken wurde demnach ein erheblicher Bruchteil als zu leicht befunden. Nach
den Bestimmungen der deutschen Münzgesetze würden gut zwei Drittel der französischen 10-Frankstücke und ein noch größerer
Bruchteil der 5-Frankstücke einzuziehen und umzuschmelzen sein. Nun ist freilich die Hauptmünze des Verkehrs das 20-Frankstück.
Von sämtlichen bis Ende 1887 in Frankreich ausgeprägten Goldmünzen machten aus die
100 Frankstücke 0.7 Proz.
20 Frankstücke 82.9 Proz.
50 Frankstücke 0.5 Proz.
10 Frankstücke 11.1 Proz.
40 Frankstücke 2.4 Proz.
5 Frankstücke 2.4 Proz.
Von den untersuchten 20-Frankstücken waren 7,3 Proz. nach französischer
Auffassung zu leicht, 47,8 Proz. noch gut. Nach den Bestimmungen der
deutschen Münzgesetzgebung würden etwa 30 Proz. als zu leicht befunden werden.
Ein sehr wertvolles Material bieten nun noch die französischen Untersuchungen zur Bestimmung der jährlichen Abnutzung der
Münzen und damit der Zeitdauer, binnen welcher das Gewicht unter das Passiergewicht zu sinken pflegt. Nach Feer-Herzog ist die
Abnutzung der 20-Frankstücke jährlich 0,2 pro Mille. Hiernach würde die Umlaufszeit der deutschen 20-Markstücke
auf etwa 12,5-37,5, im Mittel für normal ausgeprägte Münzen auf 25 Jahre anzunehmen sein. Nach den uns von der französischen
Regierung gebotenen Zahlen würde sich jedoch die Abnutzung nicht so hoch stellen.
Untersucht wurden Münzen aller Prägungsjahre von 1803 ab bis zur Gegenwart. Nun war aber die Abnutzung
der Münzen, welche aus der Zeit 1803-47 stammten, eine verhältnismäßig geringere als die der Münzen der Zeit von 1847 bis 1889. Dies
rührt wohl daher, daß die Goldmünzen in den ersten 4-5 Jahrzehnten dieses
Jahrhunderts sorgfältiger behütet wurden und
weniger oft von Hand zu Hand gingen als in der spätern Zeit. Erst mit den 40er Jahren wird die Gewichtsverminderung
von Jahr zu Jahr eine derartige, daß von hier ab das Vorhandensein gleichbleibender Bedingungen für die Abnutzung unterstellt
werden darf. Unter dieser Voraussetzung berechnet sich eine durchschnittlich jährliche Abnutzung von 0,13 pro Mille, d. h.
von 1 kg Gold
[* 25] würden jährlich 0,13 g verloren gehen, oder bei einer im Umlauf befindlichen Münzmenge
von 2 MilliardenFrank stellt sich der jährliche Verlust auf 260,000 Frank.
Ist, was nicht unwahrscheinlich, die Abnutzung der deutschen 20-Markstücke die gleiche wie die der französischen 20-Frankstücke,
so würde sich die Umlaufszeit derselben auf 18-54 Jahre, im Mittel (für die normal ausgeprägten Münzen)
auf 36 Jahre stellen. Bei den bis jetzt eingezogenen Münzen wäre die Abnutzung eine überdurchschnittliche gewesen. Zur Bestimmung
der wirklichen Abnutzung deutscher Münzen werden die jährlich stattfindenden Einziehungen in Zukunft ein wertvolles Material
liefern.