(spr. -witsch),Josef,Kardinal-Erzbischof von
Agram,
[* 9] geb. zu
Torda
(KomitatTorontál in
Ungarn),
[* 10] beendigte seine theologischen
Studien in
Temesvár, wurde 1836 zum
Priester geweiht, wirkte dann als
Kaplan,
wurde 1837 bischöflicher Zeremoniär, 1844
Sekretär
[* 11] und
Konsistorialrat, 1848 Titulardomherr, 1849 zweiter
Vikar des
CsanáderBischofs. Er beteiligte sich auch am öffentlichen
Leben, wurde nach Bewältigung der ungarischen
Revolution vom
Kriegsgericht
zu zwölfjährigem Kerker mit Verlust allerÄmter,
Titel und seines
Vermögens verurteilt und in der
Festung
[* 12] Leopoldstadt eingekerkert. Im J. 1852 erhielt er die
Freiheit wieder, durfte aber längere Zeit kein Pfarramt bekleiden und
blieb noch vier Jahre der
Polizeiaufsicht unterstellt; als Pfarrgehilfe in seinem Geburtsorte trat er wieder in die
Seelsorge,
wurde sodann Pfarrerstellvertreter in Neu-Beschenova, gewann 1856 das
Amt und die
Würde eines
Dechanten, 1861 jene
eines
Kanonikus wieder, wurde 1868 zum
Abt erhoben, 1870 Titularbischof und noch in demselben Jahre gegen seinen ausgesprochenen
WillenErzbischof von
Agram. Er war k. k.
WirklicherGeheimer Rat und besaß seit 1877 die Kardinalswürde. Im J. 1886 wurde sein
50jähriges Priesterjubiläum mit großem
Pomp gefeiert. Durch sein mildes, kluges Auftreten wußte
Kardinal Mihálovich die
Sympathien
des ihn anfangs mit Mißtrauen und Abneigung begegnenden kroatischen
Volkes zu gewinnen. Er starb in
Agram.
Der
MetropolitMichael war geneigt, sich auf eine erneute
Verhandlung der Ehescheidungssache einzulassen
und hatte schon eine dahin lautende Antwort an die
Königin aufgesetzt. Doch hatte die
RegentschaftMilan bei der
WiedereinsetzungMichaels in sein
Amt versprochen, daß an dem Urteilsspruch von dessen Vorgänger
Theodosius in der Ehesache nicht gerüttelt
werden solle, und rechtzeitig von dem Vorhaben des
Metropoliten durch den König Milan unterrichtet, begaben
sich die
Regenten zu
Michael und erklärten ihm, »sie könnten es nicht dulden, daß die
Synode auf das bekannte Gesuch der
Königin-Mutter einen andern
Bescheid erteile als denjenigen, dessen Wortlaut sie
Sr.
Eminenz hiermit bekannt zu geben sich beehrten«.
Demgemäß entschied die
Synode17. Juni, daß sie sich in Erwägung, daß der Ehestreit bereits endgültig entschieden worden
sei, neuerdings in
Erörterung einer durchaus vollendeten
Thatsache nicht einlassen könne. Hatte Milan in dieser
Frage gesiegt,
so vermehrte das doch keineswegs seine Beliebtheit, im Gegenteil regte sich überall das
Gefühl des
Mitleids
für die
Königin-Mutter, deren völlige Unschuld an politischen
Ränken sogar behauptet wurde, während der Ehescheidungsprozeß
des
Generals Protitsch gegen seine
GattinArtemisiaMilan arg bloßzustellen drohte.
Auch mußte es Milan erleben, daß die
Radikalen eine der seinigen ganz entgegengesetzte
Politik namentlich in den auswärtigen
Angelegenheiten befolgten, daß dieMinister, die Milan in seiner Gereiztheit mit Vorwürfen überhäufte,
dieselben mit
Berufung auf ihre verfassungsmäßigen
Pflichten und
Rechte zurückwiesen, und daß die
Presse
[* 15] ihn in der schonungslosesten
Weise angriff. Milan verließ
Belgrad
[* 16] im
Oktober, nachdem ihm die
Regenten die Wahrung seiner
Rechte zugesichert und seinen Jahrgehalt
erhöht hatten, und begab sich nach
England. Die
KöniginNatalie versuchte noch die
Skuptschina durch eine
im
November eingereichte
Denkschrift für ihre
Sache zu gewinnen; dieselbe erklärte sich aber für nicht zuständig. Weiteres
s.
Serbien.
Für die ländlichen oder städtischen
Molkereigenossenschaften (Sammelmolkereien) hat die richtige Bewertung
der zur gemeinschaftlichen Verarbeitung übernommenen Milch je nach ihrer
Qualität die größte Bedeutung.
In neuerer Zeit wird die Bezahlung der Milch nach dem Fettgehalt, welcher mit dem Soxhletschen
Apparat festgestellt wird, in der
Weise vorgenommen, daß, wenn z. B. für 1
Liter Milch bei 3 Proz. Fettgehalt 10
Pf. gezahlt werden, für jedes 0,1 Proz.
Fett mehr
oder weniger 0,2Pf. zu- oder abgerechnet werden.
Zuweilen erfolgt die Bezahlung der Milch nach dem Butterpreis, indem für 1 kg Milch der 12.-14. Teil des
Preises für 0,5 kg
Butter
in
Anrechnung gebracht wird. Am richtigsten ist die Bezahlung nach der gelieferten Fettmenge (Kiloprozent). Der
Preis für 1 Proz.
Fett (10 g pro 1 kg Milch) wird durch Verteilung des für 1
Monat oder Jahr und für 1 kg Milch erzielten
Reinertrags
auf den durchschnittlichen Fettgehalt ermittelt; beträgt derselbe z. B. 3
Pf., so werden für 3,5 Proz.
Fett (= 1 kg Milch) 10,5,
für 3,4 Proz. 10,2Pf. etc. bezahlt. Die Verwertung der nach dem
Aufrahmen verbleibenden Magermilch bietet
mannigfaltige Schwierigkeiten. Am vorteilhaftesten ist der Verkauf
¶
mehr
als menschliches Nahrungsmittel
[* 18] im frischen oder pasteurisierten Zustand (7-8 Pf. das Liter mit 0,35-0,5 Proz. Fett), gebräuchlicher
die Erzeugung von Magerkäse, seltener von halbfetter Ware und die Verfütterung an Jungvieh und Schweine.
[* 19] Zu letzterm Zwecke
hat man in neuerer Zeit Emulsionen von Magermilch mit Leinsamenöl, Margarin oder andern billigen Fetten in
eignen Emulsionierungsapparaten versucht. Bei der dänischen Milchzentrifuge läßt sich nach Abnahme des Magermilchschälrohrs
die Emulsionierung ohne weiteres vornehmen. Die mit Fett, besonders mit Oleomargarin emulsionierte Magermilch dient auch zur
Herstellung von sogen. Kunstfettkäsen. In neuerer Zeit wird aus der Magermilch Kefir dargestellt.