(Wien 1885); »Die Entstehung der Erde und des Irdischen« (Berl. 1888) und mehrere andre ähnliche Schriften. Mit Schwalbe gab
er die 11. Auflage von Diesterwegs »Populärer Himmelskunde« (Berl. 1889) heraus, auch redigiert er die Zeitschrift »Himmel und
Erde«, Organ der Gesellschaft Urania (Berl., seit 1889).
(spr. -tschēli), Luigi, ital.
Staatsmann, geb. 1825 zu Longobardi (Prov. Cosenza), studierte in Cosenza die Rechte und beteiligte sich 1848 am Aufstand in
Kalabrien, nach dessen Niederlage er nach Korfu floh. Von hier ging er nach Rom und nahm an der Verteidigung der Stadt bis zur
Einnahme derselben durch die Franzosen 1849 teil. Miceli lebte nun bis 1860 in Genua als Privatlehrer, beteiligte
sich darauf an Garibaldis Expedition nach Sizilien und übernahm in dessen Korps die Stelle des Auditeurs, die ihm 1866 abermals
von Garibaldi übertragen wurde. In der Deputiertenkammer, der er seit der neunten Legislaturperiode angehört, schloß Miceli sich
der Linken an, zu deren Führern er gehört. Er wurde 1879 im Ministerium Cairoli zum Minister für Ackerbau
und Handel ernannt, trat im Mai 1881 mit Cairoli zurück, übernahm aber dasselbe Ministerium zum zweitenmal unter Crispi im
Dezember 1888 und behielt es bis zu dessen Entlassung im Februar 1891.
(spr. -witsch), Josef, Kardinal-Erzbischof von Agram, geb. zu Torda (Komitat Torontál in Ungarn),
beendigte seine theologischen Studien in Temesvár, wurde 1836 zum Priester geweiht, wirkte dann als Kaplan,
wurde 1837 bischöflicher Zeremoniär, 1844 Sekretär und Konsistorialrat, 1848 Titulardomherr, 1849 zweiter Vikar des Csanáder
Bischofs. Er beteiligte sich auch am öffentlichen Leben, wurde nach Bewältigung der ungarischen Revolution vom Kriegsgericht
zu zwölfjährigem Kerker mit Verlust aller Ämter, Titel und seines Vermögens verurteilt und in der Festung
Leopoldstadt eingekerkert. Im J. 1852 erhielt er die Freiheit wieder, durfte aber längere Zeit kein Pfarramt bekleiden und
blieb noch vier Jahre der Polizeiaufsicht unterstellt; als Pfarrgehilfe in seinem Geburtsorte trat er wieder in die Seelsorge,
wurde sodann Pfarrerstellvertreter in Neu-Beschenova, gewann 1856 das Amt und die Würde eines Dechanten, 1861 jene
eines Kanonikus wieder, wurde 1868 zum Abt erhoben, 1870 Titularbischof und noch in demselben Jahre gegen seinen ausgesprochenen
Willen Erzbischof von Agram. Er war k. k. Wirklicher Geheimer Rat und besaß seit 1877 die Kardinalswürde. Im J. 1886 wurde sein
50jähriges Priesterjubiläum mit großem Pomp gefeiert. Durch sein mildes, kluges Auftreten wußte Kardinal Mihálovich die Sympathien
des ihn anfangs mit Mißtrauen und Abneigung begegnenden kroatischen Volkes zu gewinnen. Er starb in Agram.
I. (Obrenowitsch), früherer König von Serbien, kehrte 1890 von Paris nach Serbien zurück, angeblich nur, um die
Erziehung seines Sohnes, des Königs Alexander, zu leiten, jedoch wohl auch in der Absicht, die Pläne der Königin Natalie zu durchkreuzen
und seine finanziellen Interessen zu
wahren. Die Königin Natalie betrieb nämlich mit allem Eifer die Aufhebung
der Ehescheidung vom und wandte sich endlich an die Synode der Bischöfe mit der Bitte, dieselbe möge
ihre Entscheidung über das Urteil des Metropoliten Theodosius abgeben, d. h. dasselbe aufheben.
Der Metropolit Michael war geneigt, sich auf eine erneute Verhandlung der Ehescheidungssache einzulassen
und hatte schon eine dahin lautende Antwort an die Königin aufgesetzt. Doch hatte die Regentschaft Milan bei der Wiedereinsetzung
Michaels in sein Amt versprochen, daß an dem Urteilsspruch von dessen Vorgänger Theodosius in der Ehesache nicht gerüttelt
werden solle, und rechtzeitig von dem Vorhaben des Metropoliten durch den König Milan unterrichtet, begaben
sich die Regenten zu Michael und erklärten ihm, »sie könnten es nicht dulden, daß die Synode auf das bekannte Gesuch der
Königin-Mutter einen andern Bescheid erteile als denjenigen, dessen Wortlaut sie Sr. Eminenz hiermit bekannt zu geben sich beehrten«.
Demgemäß entschied die Synode 17. Juni, daß sie sich in Erwägung, daß der Ehestreit bereits endgültig entschieden worden
sei, neuerdings in Erörterung einer durchaus vollendeten Thatsache nicht einlassen könne. Hatte Milan in dieser Frage gesiegt,
so vermehrte das doch keineswegs seine Beliebtheit, im Gegenteil regte sich überall das Gefühl des Mitleids
für die Königin-Mutter, deren völlige Unschuld an politischen Ränken sogar behauptet wurde, während der Ehescheidungsprozeß
des Generals Protitsch gegen seine Gattin Artemisia Milan arg bloßzustellen drohte.
Auch mußte es Milan erleben, daß die Radikalen eine der seinigen ganz entgegengesetzte Politik namentlich in den auswärtigen
Angelegenheiten befolgten, daß die Minister, die Milan in seiner Gereiztheit mit Vorwürfen überhäufte,
dieselben mit Berufung auf ihre verfassungsmäßigen Pflichten und Rechte zurückwiesen, und daß die Presse ihn in der schonungslosesten
Weise angriff. Milan verließ Belgrad im Oktober, nachdem ihm die Regenten die Wahrung seiner Rechte zugesichert und seinen Jahrgehalt
erhöht hatten, und begab sich nach England. Die Königin Natalie versuchte noch die Skuptschina durch eine
im November eingereichte Denkschrift für ihre Sache zu gewinnen; dieselbe erklärte sich aber für nicht zuständig. Weiteres
s. Serbien.
Für die ländlichen oder städtischen Molkereigenossenschaften (Sammelmolkereien) hat die richtige Bewertung
der zur gemeinschaftlichen Verarbeitung übernommenen Milch je nach ihrer Qualität die größte Bedeutung.
In neuerer Zeit wird die Bezahlung der Milch nach dem Fettgehalt, welcher mit dem Soxhletschen Apparat festgestellt wird, in der
Weise vorgenommen, daß, wenn z. B. für 1 Liter Milch bei 3 Proz. Fettgehalt 10 Pf. gezahlt werden, für jedes 0,1 Proz. Fett mehr
oder weniger 0,2 Pf. zu- oder abgerechnet werden.
Zuweilen erfolgt die Bezahlung der Milch nach dem Butterpreis, indem für 1 kg Milch der 12.-14. Teil des Preises für 0,5 kg Butter
in Anrechnung gebracht wird. Am richtigsten ist die Bezahlung nach der gelieferten Fettmenge (Kiloprozent). Der Preis für 1 Proz.
Fett (10 g pro 1 kg Milch) wird durch Verteilung des für 1 Monat oder Jahr und für 1 kg Milch erzielten Reinertrags
auf den durchschnittlichen Fettgehalt ermittelt; beträgt derselbe z. B. 3 Pf., so werden für 3,5 Proz. Fett (= 1 kg Milch) 10,5,
für 3,4 Proz. 10,2 Pf. etc. bezahlt. Die Verwertung der nach dem Aufrahmen verbleibenden Magermilch bietet
mannigfaltige Schwierigkeiten. Am vorteilhaftesten ist der Verkauf
mehr
als menschliches Nahrungsmittel im frischen oder pasteurisierten Zustand (7-8 Pf. das Liter mit 0,35-0,5 Proz. Fett), gebräuchlicher
die Erzeugung von Magerkäse, seltener von halbfetter Ware und die Verfütterung an Jungvieh und Schweine. Zu letzterm Zwecke
hat man in neuerer Zeit Emulsionen von Magermilch mit Leinsamenöl, Margarin oder andern billigen Fetten in
eignen Emulsionierungsapparaten versucht. Bei der dänischen Milchzentrifuge läßt sich nach Abnahme des Magermilchschälrohrs
die Emulsionierung ohne weiteres vornehmen. Die mit Fett, besonders mit Oleomargarin emulsionierte Magermilch dient auch zur
Herstellung von sogen. Kunstfettkäsen. In neuerer Zeit wird aus der Magermilch Kefir dargestellt.