Anwendung kommenden
Methoden und
Apparate. Besonders die Amerikaner arbeiten unermüdlich an der Vervollkommnung der technischen
Behelfe und legen die
Resultate dieser
Studien in ausführlichen
Publikationen nieder. Wie sie an
Stelle der
Leine für das
Lot
die Verwendung eines 1
mm starken Klaviersaitendrahts eingeführt haben und zur
Führung der Grundnetze statt
der
TaueDrahtseile benutzen, so sind auch die bisher bekannten und gebräuchlichen
Apparate zum
Fange der
Tiere sämtlich einer
hohen Verbesserung unterworfen worden, wenn auch mit Beibehaltung der alten
Formen und Prinzipien. Es sind dies die in verschiedenen
Modifikationen auftretenden
Kurren (trawl der
Engländer und Amerikaner, chalut der
Franzosen, gangano der
Italiener), die
Dredschen und Quastendredschen, sämtlich Geräte, welche am
Grunde des
Meeres arbeiten und die hier ruhenden
oder kriechenden
Tiere erbeuten.
Zum
Fange der dicht über dem Meeresboden frei schwimmenden Organismen, z. B. Tiefseefische
und
Krebse, hat
FürstAlbert I. von
Monaco
[* 2] Tiefseereusen eingeführt. Diese Tiefseereuse hat die Gestalt eines
dreieckigen
Prismas, welches mit einer der Seitenflächen auf den
Grund zu liegen kommt, während die
Grundflächen senkrecht
stehen. Das
Gerüst besteht aus zwei gleichseitigen dreieckigen
Rahmen aus Eisenschienen, verbunden durch Holzsparren, nach
innen von diesem
Gerüst ist ein feinmaschiges
Netz (Sardellennetz) ausgespannt.
In den dreieckigen
Grundflächen befindet sich jederseits ein Eingang in die
Reuse in Gestalt eines seichten
Trichters aus feinmaschigem Messingdrahtgitter; der ganze
Apparat wird mit Gewichtssäcken beschwert und für längere Zeit
versenkt, wobei
er an einer
Boje verankert wird. Im Innern der
Reuse werden als Köder
Stücke von
Fischen oder glänzende Gegenstände
angebracht, und der
Apparat hat den Vorteil, daß die in ihm gefangenen
Tiere vortrefflich erhalten und
meist unverletzt sind, während sie in den
Kurren meist stark beschädigt werden.
Zum
Fange der frei schwimmenden Organismen des
Meeres in dessen verschiedenen Tiefen dienen
Netze, die sich in bestimmten Tiefen
automatisch öffnen und schließen, so daß man sicher ist, nur den
Fang aus einer ganz bestimmten Tiefe
zu erhalten. Ein derartiges Schließnetz ist von Chun und
Petersen angegeben. Dasselbe öffnet und schließt sich infolge
der
Bewegung eines
Propellers, der bei einer schrägen
Stellung des
Netzes in
Aktion tritt; man kann jedoch sicher weder den
Eintritt
der
Funktion noch die Dauer derselben nach Belieben genau bestimmen.
Auf einem andern
Prinzip beruht das Kurtinenschließnetz des
Fürsten von
Monaco, welches den Vorzug hat, während der beliebig
zu bestimmenden Dauer einer
Funktion die gewählte Wasserschicht horizontal zu durchlaufen, aber in seiner
Konstruktion etwas
kompliziert ist. Mit beiden
Netzen sind schon bedeutsame
Resultate erzielt worden. Zum
Fange der auf der
Oberfläche schwimmenden
Tiere dient das gewöhnliche Oberflächennetz, welches aus einem, einem
Reif anhängenden konischen
Netze besteht, oder die Monacosche Oberflächenkurre, die es ermöglicht, eine größere Oberfläche in den Bereich des
Fischens zu ziehen.
Besonderer
Art ist das von
Hensen zum
Fange der treibenden Organismenschar des
Meeres, des
Planktons, konstruierte
Planktonnetz, welches aus zwei mit dem weiten Teile aufeinander gestellten Trichtern besteht. Der obere bildet ein eisernes,
mit undurchlässigem
Zeug überzogenes
Gestell und hat an der
Spitze eine Öffnung von 0,1 qm, der untere Trichter ist der fangende
Apparat. Dieser
besteht aus dem eigentlichenNetze und dem
Eimer; das
Netz ist seidenes
Beuteltuch, sehr feines
Gewebe
[* 3] von quadratischen
Maschen mit 0,053mm Weite, der
Eimer ist von
Messing und wird an einen
Ring des
Netzes, leicht abnehmbar,
angeschraubt; unten am
Eimer findet sich eine durch einen Stöpsel verschlossene
Tülle, durch welche man den
Inhalt herausläßt.
Mehrfach hat bei den maritimen wissenschaftlichen Expeditionen der letzten Jahre das
elektrische Licht als Lockmittel für
die marinen
Tiere Anwendung gefunden.
In den meisten
Fällen kamen hierbei
Glühlampen zur Anwendung, die in der Mündung von
Schweb- oder Bodennetzen angebracht wurden und durch einen
Leitungsdraht mit einer
Batterie an
Bord des
Schiffes in
Verbindung standen.
FürstMonaco bringt die
Glühlampe in der Mitte des
Netzes an, und statt die
Lampe
[* 4] vom
Schiffe
[* 5] aus
zu speisen,
versenkt er die Elektrizitätsquelle gleich mit, indem sich im
Netze eine hermetisch in einem eisernen
Kasten verschlossene,
aus
Bunsen-Elementen bestehende
Batterie befindet. Zum
Studium über das Eindringen der Lichtstrahlen in
die Tiefe werden lichtempfindliche Bromsilbergelatineplatten verwendet, die in einer Bleidose hermetisch eingeschlossen zur
Versenkung kommen; mittels eines
Propellers kann der
Kasten wie beim
Chun-Petersen-Schließnetz in beliebiger Tiefe geöffnet
und geschlossen werden.
Gebäude zur Abhaltung von
Märkten für Lebensmittel und einfache
Gebrauchsgegenstände. Während für die Lebensmittelversorgung kleinerer
Orte gewöhnliche
Wochenmärkte genügen, bedarf
es zur Beschaffung der Lebensmittel für Großstädte einer Erweiterung des Zufuhrgebiets. Diese ist ohne
Zwischenhandel nicht
möglich. Um letztern aber zu regeln und auf das ersprießliche
Maß einzuschränken, auch zu verhindern, daß er als Ladenverkauf
die Lebensmittel verteuert, sind zweckmäßige Einrichtungen des Marktbetriebes erforderlich, welche
eben durch die Markthallen geboten werden.
Durch sie wird, von steuerfiskalischen
Gesichtspunkten abgesehen, eine Verbesserung der Marktverwaltung ermöglicht; sie bieten
nicht nur Käufern und Verkäufern
Schutz gegen die Unbilden der
Witterung, sondern entziehen auch die Marktwaren den nachteiligen
Einwirkungen von
Sonne,
[* 8]
Frost undRegen und schützen sie so vor Entwertung. Sie gestatten endlich schnellen
Umsatz und ununterbrochenen, nicht auf einzelne
Tage und Tagesstunden beschränkten Marktbetrieb und ermöglichen eine übersichtliche
Aufstellung und damit die wirksame gesundheitspolizeiliche Überwachung der
Waren.
Die Markthallen zerfallen in solche für den Groß- und
Kleinhandel. Vielfach sind beide
ArtenHandel in einer
Halle
[* 9] vereinigt. Der Großmarkt versorgt sowohl den Kleinmarkt als auch Stadthändler und größere Abnehmer, wie
Gastwirte etc.
Der Verkauf wird dabei entweder seitens der
Verwaltung besorgt, oder er ist, wie z. B. in
England, an die Unternehmer und Großverkäufer
freigegeben. Im erstern
Falle erfolgt der Verkauf fast ausschließlich im Wege öffentlicher
Versteigerung,
und es ist mit dem Marktbetrieb meist die
Erhebung von
Steuern verbunden; im zweiten
Falle (ebenso wie beim Kleinmarkt, der
einer besondern
Organisation nicht bedarf) beschränkt sich die Mitwirkung der
Verwaltung im wesentlichen auf die Aufrechterhaltung
der
Ordnung in den Markthallen. Von größter Wichtigkeit ist für eine Großmarkthalle das Vorhandensein
von unmittelbarer
Eisenbahn- und Wasserverbindung. Das Fehlen beider macht sich
¶
mehr
z. B. bei den im übrigen aufs großartigste angelegten Pariser Zentralhallen empfindlich fühlbar, bei denen die gesamte
Lebensmittelanfuhr des Nachts mittels Fuhrwerks bewirkt werden muß. Wird in der Großmarkthalle auch Kleinhandel getrieben,
so ist ihre Lage im Verkehrsmittelpunkt der Stadt oder des größern Stadtbezirks, den sie versorgen soll, erforderlich. Die
Kleinmarkthallen liegen wieder in den verkehrsreichsten Mittelpunkten ihrer engern Stadtviertel. Womöglich
sind die Markthallen ringsum mit Anfahrtstraßen zu umgeben, doch hat sich auch, wie z. B.
in Berlin, eine Anordnung bewährt, bei der die aus Kostenrücksichten auf eingebauten Grundstücken errichtet sind und nur
auf zwei Seiten Zufahrtstraßen haben. Eine Lage mitten auf freien Plätzen empfiehlt sich ebensowenig
wie eine Hindurchführung lebhafter Verkehrsstraßen durch die Markthallen.
Die besondere bauliche Konstruktion ist bei den Groß- und Kleinmarkthallen im großen und ganzen dieselbe, der Unterschied
liegt im wesentlichen in der innern Einrichtung. Der Großmarkt fordert mehr ungeteilte, von Verkaufständen freizuhaltende
Flächen. Daselbst werden in geeigneter Weise die Lagerräume der Großverkäufer abgegrenzt und für diese
und die MaklerKontors eingerichtet oder zum wenigsten Schreib- und Verkaufstische aufgestellt. In denGängen zwischen den Lagerräumen
werden Estraden für das sich an den Versteigerungen beteiligende Publikum errichtet.
Mit den Eisenbahn- und Schiffsladestellen ebenso wie mit den Lagerkellern sind die Hallenräume durch
Treppen
[* 11] oder Rampen und starke Aufzüge
[* 12] verbunden. Beide Arten von Hallen werden zweckmäßig für Fuhrwerk zugänglich gemacht
und zum Verwiegen desselben in der Nähe eines Einfahrtsthors mit Zentesimalwage versehen. Bei den Großmarkthallen ist dies
unumgänglich nötig. Die Fußboden werden teils in Klinkersteinen oder verschiedenen Arten von Thonfliesen
(MettlacherPlatten u. dgl.) hergestellt, teils mit Asphalt belegt und sind gut zu entwässern.
Der Gesamtaufbau ist in Eisen
[* 13] und Stein zu errichten. Für die Umfassungswände hat man vielfach Eisenfachwerk angewandt, besser
sind zur Vermeidung zu schneller Temperaturausgleiche lediglich steinerne Mauern. Aus demselben Grunde und um bei ruhiger und
ausgiebiger Beleuchtung
[* 14] doch die Sonnenstrahlen fernzuhalten, führt man das Tageslicht durch abgeblendete
seitliche Oberlichter unter Anwendung von Sheddächern u. dgl.
ein, die zugleich eine wirksame Lüftung gestatten. Windfänge sind nicht zu vergessen. Für reichliche Bewässerung durch
Laufbrunnen, Zapfhähne etc. ist überall zu sorgen, ebenso für ausgiebige Abendbeleuchtung
durch Gas oder elektrisches Licht, auch (elektrische) Uhren
[* 15] dürfen nicht fehlen.
Für den Kleinhandel ist eine Standeinteilung erforderlich, wobei die Abmessungen der Stände je nach den Waren und den örtlichen
Gewohnheiten verschieden sind. Die Größe der festen Stände wechselt von 4-10, ja 15 qm Grundfläche; kleinere Standplätze
von 1-2 qm werden für Grünwarenhändler u. dgl.
in den breitern Gängen durch farbige Linien auf dem Fußboden abgegrenzt. Bei Vereinigung von Groß- und Kleinmarkthallen wird
dazu Zweckmäßig der breite, zwischen dem Groß- und Kleinverkehr befindliche Fahrweg ausgenutzt.
Die Hauptzugänge werden mindestens 3 m, besser 5 m und sogar bis 8 m breit angelegt, die Zwischenwege 2 m und
mehr. Es wird sich somit in der Regel eine Achsenteilung der Standreihen von mindestens 6 m ergeben. Die Einrichtung der Stände
ist zumeist eine
sehr einfache und besteht nur in seitlichen Gitterbrüstungen, höher geführten, mit Regalen versehenen
Rückwänden und über diesen einer Vorrichtung zum Anbringen der Firmenschilder. Ihre Vervollständigung
mit Verkaufstischen, Stühlen etc. bleibt den Verkäufern überlassen.
Mehr ladenartig eingerichtet werden die Stände für den Handel mit Fleisch und Fischen. Die erstern, welche der Übersichtlichkeit
der Halle wegen zweckmäßig an deren Umfassungswände gelegt werden, sind vollständige, kleine, in Eisen konstruierte Läden,
mit unten hölzernen, oben aus Drahtgeflecht hergestellten Teilungswänden und Verkaufstischen mit Marmorplatte
an der Vorderseite sowie ausgestattet mit Fleischaufhängevorrichtungen, einem drehbaren Ausleger zum Anbringen der Schnellwage
und einer Vorrichtung zur Aufnahme des Firmenschildes.
Die Stände für Flußfische haben mehrfach geteilte Fischbehälter aus weißen Marmorplatten, die mit Drahtgeflechtdeckeln
versehen und, um bequem zu den Wasserröhren gelangen zu können, auf Granitwürfeln gelagert sind. Die
niedrigen Teilungswände bestehen aus Eisengestellen und Gitterwerk und sind ebenfalls mit Vorkehrungen zur Anbringung der
Wagen und Firmenschilder versehen. Die Stände für Seefischhandel haben die gleiche Einrichtung und nur statt der Fischkasten
Tische mit Eichenholz- oder Marmorplatten zum Aufstellen der Körbe.
Zur Freihaltung der Gänge sind alle Stände etwas über den Hallenfußboden erhöht; die Fischstände
werden nach innen entwässert. Zur Aufbewahrung der Marktgüter müssen die Markthallen durchweg Lagerkeller, für Fleisch und Fische
[* 16] auch Eiskeller
[* 17] erhalten, die durch Treppen und Aufzüge mit dem Erdgeschoß zu verbinden sind. Einige dieser Aufzüge dienen
zur Beseitigung des Kehrichts während der Marktzeit. Die Einteilung der Keller mit Längs- und Querwänden
aus Drahtgeflecht ist ähnlich wie oben in den Hallen; ihre einzelnen Abteilungen erhalten Schiebethürverschlüsse.
Bisweilen werden die Markthallen zweigeschossig angelegt, d. h. mit Galerien versehen, die dann gewöhnlich dem Handel mit Hausgerät,
Holzwaren u. dgl. dienen. An Nebenräumen sind
Zimmer für die Betriebsverwaltung und Marktpolizei, Aborte und Restaurationsräume erforderlich;
für die Großhallen treten noch Räume für Güterabfertigung, Zollerhebung und für die Schauämter sowie neben den schon
erwähnten Kontors und Lagerräumen Fernsprecheinrichtungen für die Großhändler hinzu.
Unter den europäischen Großstädten haben begreiflicherweise Paris,
[* 18] London
[* 19] und neuerdings auch Berlin die bemerkenswertesten
Markthallen aufzuweisen. Die ersten wurden in Paris errichtet; sie reichen dort bis in den Anfang des 13. Jahrh.
zurück. Schon im vorigen Jahrhundert befanden sich geschlossene Hallen in dem Stadtviertel, wo jetzt die 1811 durch Napoleon
I. gegründeten Halles centrales stehen. Der 1878 vollendete Teil der geplanten Gesamtanlage dieser berühmten Markthallen besteht
aus 10 Marktpavillons, die durch 15 m breite bedeckte Straßen untereinander verbunden sind und durch den 31,5 m breiten Boulevard
des Halles in eine östliche und westliche Hälfte zerlegt werden. Der östliche Teil
[* 10]
(Fig. 1 u.
2, Grundrisse des Erdgeschosses u. des Untergeschosses) wurde 1878 durch Napoleon III. neu eröffnet. Nur
seine Abteilungen 3-6 sind vorhanden, die Abteilungen 1 und 2 und die beiden Verwaltungsgebäude, welche die in den Markthallenkomplex
hineingezogene Getreidehalle umgeben, harren noch der Ausführung. Der westliche Teil besteht aus 6 Pavillons, von denen
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