mehr
mittelalterlicher Kunstwerke, Gewerbemuseum), Genf [* 2] (Museum Rath, Museum Fol, antiquarisches und historisches Museum), Freiburg [* 3] (Kantonalmuseum), Zürich [* 4] (Museum der Künstlergesellschaft, archäologisches und kunstgewerbliches Museum), Winterthur (Museum der Stadt und Kunsthalle), Bern [* 5] (antiquarisches, eidgenössisches und Kunstmuseum), Chur [* 6] (rätisches Museum), Lausanne [* 7] (Musée Arland: Gemälde und Skulpturen; Antikenkabinett), Avenches (römische Altertümer), Neuchâtel (Gemäldesammlung), St. Gallen (Kunstgewerbemuseum). 1890 wurde die Gründung eines schweizerischen Landesmuseums beschlossen, das entweder in Bern oder in Zürich errichtet werden wird.
Daß das Kunstleben in der Schweiz [* 8] bei dem mangelnden Kunstsinn der Bevölkerung [* 9] noch einigermaßen regsam erhalten wird, ist den Kunstvereinen zu danken, welche durch Veranstaltung von Ausstellungen und durch Ankäufe für Museen nach Kräften für die Kunst Propaganda machen. Die wichtigsten sind der Allgemeine schweizerische Kunstverein und die Künstlergesellschaft in Zürich. Andre Kunstvereine existieren in Winterthur, Basel, [* 10] Glarus, Bern, Aarau, [* 11] La Chaux de Fonds, St. Gallen, Schaffhausen, [* 12] Biel, Genf, Lausanne, Luzern, [* 13] Neuchâtel, Solothurn. [* 14]
Das italienische Kunstbudget beläuft sich im Ordinarium auf ca. 4,200,000 Lire, wovon 1,050,000 L. auf persönliche Ausgaben des Ministeriums und auf Pflege der Musik abgehen. Von der übrigbleibenden Summe entfallen auf die Akademien und sonstigen Kunstunterrichtsanstalten 1,100,000 L., auf Ausgrabungen, Erhaltung der Altertümer und Altertumsmuseen 875,000 L., auf die übrigen Museen, Galerien und öffentlichen Denkmäler 260,000 L., wozu noch die Eintrittsgelder kommen, für die Restauration und Erhaltung der Kunstdenkmäler 690,000 L., für die Erhaltung und den Ausbau des Mailänder Doms 122,000 L. Dazu tritt gewöhnlich noch ein Extraordinarium hinzu, welches durchschnittlich 200,000 L. beträgt.
Die römischen Kunstsammlungen sind in dieses Budget nicht inbegriffen, da sie mit Ausnahme der kapitolinischen Sammlungen und des 1890 eröffneten Museo Nazionale päpstliches Eigentum sind. In Rom [* 15] besteht eine Generaldirektion der Altertümer und der schönen Künste, welche sich auch mit den Ausgrabungen in Pompeji [* 16] und in Rom befaßt, und in Florenz [* 17] eine Unterintendantur, welcher die Aufsicht über die dortigen Museen, die Mediceische Kapelle etc. obliegt. Bei dem Reichtum der italienischen Galerien und der Schwierigkeit, sie durch des alten Bestandes würdige Neuerwerbungen zu vermehren, ist die Unterhaltung der vorhandenen und die Konservierung der Baudenkmäler die Hauptaufgabe der Regierung.
Für den letztern Zweck ist durch 33 auf die einzelnen Provinzen verteilte Kommissionen gesorgt, welche, meist unter dem Vorsitz des Präfekten, ihre beratende Stimme über die Erhaltung und Restauration der Baudenkmäler und die Verwaltung der Museen und Kunstunterrichtsinstitute abzugeben, etwanige Ausgrabungen zu überwachen und den ungesetzlichen Export von Kunstwerken zu verhindern haben. Auch in Italien [* 18] muß neben der Fürsorge des Staates noch die Thätigkeit von Privatvereinen eintreten, um durch Ausstellungen, Einrichtung von Galerien und Ankäufe für die Förderung der modernen Kunst zu sorgen.
Solche Kunstvereine existieren in Bologna, Ferrara, [* 19] Florenz, Genua, [* 20] Mailand, [* 21] Neapel, [* 22] Rom, Palermo, [* 23] Turin [* 24] und Venedig. [* 25] Für den Kunstunterricht sorgt eine große Anzahl von Lehrinstituten, welche meist den hochtönenden Titel »Akademie« führen, aber zum größten Teil nur eine bescheidene Wirksamkeit entfalten. Neben den größern Akademien in Rom, Mailand, Neapel, Florenz und Venedig gibt es kleinere in Bologna, Bergamo, Lovere, Lucca, [* 26] Pietrasanta, Massa, Carrara, Messina, [* 27] Modena, Palermo, Parma, [* 28] Pavia, Urbino, Ravenna, Siena.
Mit diesen Kunstakademien sind die Akademien der schönen Künste nicht zu verwechseln, welche nur gelehrte Körperschaften sind, die sich die Pflege der Kunst auf litterarischem Wege angelegen sein lassen, meist aber über die Entfaltung großen Pomps bei feierlicher Gelegenheit nicht hinauskommen. Zeichenschulen, welche sich zum Teil die Ausbildung von Kunsthandwerkern zur Aufgabe gestellt haben, existieren in Bologna, Genua, Vicenza, Pisa, [* 29] Reggio, Fabriano, Cividale, Murano. Eine eigentliche Kunstgewerbeschule besitzt nur Venedig, ein kunstgewerbliches Museum Neapel.
Bemerkung. Den Daten aus den einzelnen Kunstbudgets sind Feststellungen von 1882-90 zu Grunde gelegt. Bei dem Schwanken dieser Daten sind sie nach einer Durchschnittsberechnung in runden Summen angegeben worden. Eine Übersicht über Kunstsammlungen, Lehranstalten, Kunstvereine etc. in Deutschland, [* 30] Österreich [* 31] und der Schweiz bieten: R. Springer, Kunsthandbuch für Deutschland, Österreich und die Schweiz (4. Aufl., Berl. 1886), und »Verzeichnis der technischen Hochschulen, Kunstakademien und Kunstschulen etc. des Deutschen Reichs, Österreich-Ungarns und der Schweiz« (das. 1889). Statistisches Material über Frankreich enthält V. Champier, L'année artistique, Bd. 4 (Par. 1882),
über Österreich das im Auftrag des Kultusministeriums Herausgegebene »Handbuch der Kunstpflege in Österreich« (Wien [* 32] 1891).