sie fehlt in
Koburg,
[* 13] ist dagegen zum Teil sogar häufig in Gotha;
[* 14]
die kleinern
mitteldeutschen
Staaten schließen sich, ihrer Bodengestaltung entsprechend, den umliegenden
Ländern an.
In denReichslanden ist die Kreuzotter besonders häufig in der Umgegend von
Metz,
[* 15] wo sich auch die Vipera aspis findet, fehlt aber
völlig im Elsaß.
Vgl.
Blum, Die Kreuzotter und ihre Verbreitung in
Deutschland
[* 16] (Frankf. a. M. 1888);
1873 berief ihn der
MinisterFalk in die
Kommission zur Beratung über das höhere Mädchenschulwesen;
Kreyenberg war besonders auch bei Begründung der
Pensions- und Altersversorgungskassen für
Lehrerinnen
(Berlin,
[* 24]
Dresden)
[* 25] thätig. Er
schrieb außer zahlreichen
Aufsätzen in Fachzeitschriften des In- u.
Auslandes: »Mädchenerziehung u.
Frauenleben« (Berl. 1872);
Feldzahlmeister: 1 Jahr tadellos gediente
Mannschaften von hinreichender
Bildung (jedoch nicht
Einjährig-Freiwillige) können
im Zahlmeisterbüreau im
Kassen- und Rechnungswesen bis zu ihrer Entlassung beschäftigt werden;
Sie müssen dann während
ihrer Reservezeit zweimal 8
Wochen und im Landwehrverhältnis zweimal 14
Tage bei Truppenübungen als
ZahlmeisterDienst leisten.
Feldlazarett- und
Magazinbeamte:
Mannschaften des Beurlaubten- und Reserveverhältnisses von entsprechender
Bildung und Berufskenntnissen (Kaufleute, Beamte, Landwirte, Mühlenbesitzer etc.) können
sich bei dem Bezirksfeldwebel ihres Meldebezirks für den
Feldlazarett- und Feldmagazindienst melden.
Sie müssen sich zu mehreren sechswöchentlichen Übungen in den bezüglichen Verwaltungszweigen verpflichten, werden zunächst
zu einer sechswöchentlichen
Ausbildung nach einem größern
Lazarett oder Proviantamt einberufen und nach
bestandener
Prüfung für eine entsprechende Feldstelle in Aussicht genommen. Seit dem Jahre 1888 werden diese Feldstellenanwärter
bei eintretender
Mobilmachung nicht mehr, wie früher, wirkliche Beamte der
Militärverwaltung, sondern sie bleiben dem Unteroffizierstand
angehörig, werden zur
Wahrnehmung der betreffenden Feldbeamtenstelle kommandiert, tragen die chargenmäßige Unteroffizieruniform
mit besondern, für die betreffende Feldstelle vorgeschriebenen
Abzeichen. Sie erhalten für die Dauer
ihres mobilen Verhältnisses ihre chargenmäßige
Löhnung und Feldstellenzulage.
Feldapotheker, Feldgeistliche
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gehören nicht zu dieser Klasse von Feldbeamten. Wenn sie aus dem Reserve- oder Landwehrverhältnis bei der Mobilmachung für
eine Feldstelle, z. B. Feldapotheker bei Sanitätsdetachements oder Kriegslazaretten etc., einberufen werden, so werden sie
zu Beamten ihrer Stelle ernannt und erhalten die entsprechenden Gebührnisse.