Rolle als beispielsweise in österreichischen und italienischen Heilanstalten gespielt hat, dafür waren aber außer
den
Pocken auch die Malarialeiden im
DeutschenReiche weit seltener als in
Italien
[* 2] und
Österreich.
[* 3] Weiteres vgl. unter anderm
in
»Arbeiten aus dem kaiserlichen
Gesundheitsamt«, Bd. 6: Beiträge zu einer internationalen
Statistik der Todesursachen.
1)
Ferdinand von, Zoolog, geb. zu
Stuttgart,
[* 4] studierte
Naturwissenschaft in
Tübingen
[* 5] und
Heidelberg,
[* 6] promovierte 1836, ging 1838 mit
Baron v.
Ludwig nach Südafrika,
[* 7] sammelte und arbeitete naturwissenschaftlich im
Kapland bis 1840. In
diesem Jahr wurde er am Naturalienkabinett in
Stuttgart angestellt, an welcher Anstalt er bis zu seinem
Tode, seit 1856 als deren Vorstand und erster
Konservator, wirkte und die er zu einer der ersten naturwissenschaften
Sammlungen erhob. Krauß war auch
Gründer und langjähriger Vorstand des
Vereins für vaterländische Naturkunde in
Württemberg.
[* 8] Er schrieb: »Die
Korallineen und
Zoophyten der
Südsee« (Stuttg. 1837);
»Volksglaube und religiöser Brauch der
Südslawen« (Münst.
1890).
Unter dem
Titel: »Am Urquell« gibt er seit 1889 in
Hamburg
[* 18] eine Monatsschrift für
Volkskunde (als
Fortsetzung der seit 1881 erschienenen
Zeitschrift »Am Urdhs-Brunnen«) heraus.
Adam,
Ritter von, poln. Romanschriftsteller, geb. auf dem
väterlichenGut Belezynce in
Wolhynien, studierte an dem adligen
Lyceum in Zytomir, dann an der
LembergerUniversität die
Rechte, trat 1872 in den
Staatsdienst und ist gegenwärtig der
Lemberger Statthalterei als Bezirkshauptmann
zugeteilt und
Leiter des Amtsblattes »Gazeta Lwowska«. Er führte sich in die Litteratur
mit einer
Reihe geistvoller
Novellen ein, welche unter dem Gesamttitel »Zmarnowani«
(»Verdorbene«, Lemb. 1887) erschienen, veröffentlichte
sodann die trefflichen historischen
Romane »Starosta Zygwulski« (das. 1888)
und
»Veto«
(das. 1890,4 Bde.).
Bestätigung, welche ein
Bankier einem an einem überseeischen Platze wohnenden und von einem heimischen
Kaufmann zu Warenverkäufen beauftragten
Kommissionär dahin erteilt, daß er die von dem letztern auf
ihn auszustellende
Tratte acceptieren werde, wenn die vorgeschriebenen
Bedingungen erfüllt seien.
Der
Verband
[* 19] der
Vereine »Kreditreform« ist eine von Kaufleuten, Fabrikanten und Gewerbtreibenden
geschlossene Vereinigung, welche den
Zweck verfolgt, ihre Mitglieder vor geschäftlichen Verlusten zu schützen durch schriftliche
und mündliche Auskunftserteilung, sowie provisionsfreie
Einziehung alter, zweifelhafter
Ausstände im
Wege des
Mahnverfahrens.
Hieraus hat er alle dem
Verein erwachsenden
Ausgaben zu bestreiten und das
Büreau zu stellen. Jeder
Verein
hat einen durch die
Generalversammlung gewählten Vorstand, welcher aus mindestens vier Mitgliedern bestehen soll. Der Vorstand
wählt sich seinerseits seinen Vorsitzenden. Zu den Amtsobliegenheiten des Vorstandes gehört es, den Geschäftsführer mittels
schriftlichen
Vertrags zu verpflichten und ihn unter ständiger
Kontrolle zu halten. Außer den Vereinsplätzen gibt es noch
Filialen, d. h.
Plätze, an welchen die einzelnen
Vereine innerhalb ihres
Bezirks Geschäftsstellen für schriftliche und mündliche
Auskunftserteilung errichtet haben. Die Leitung des
Verbandes liegt in den
Händen eines vom Verbandstag (zugleich höchste
Instanz in Streitfällen innerhalb des
Verbandes) gewählten Verbandsvorstandes. Sitz des
Verbandes ist
Leipzig.
[* 25]
Auskunftserteilung. Die Einholung schriftlicher Auskünfte auf Vereinsplätze erfolgt durch die Mitglieder
direkt
(Prinzip der
Dezentralisation) durch Anfragezettel, welche von den
Vereinen zu 80
Pf. pro
Stück für
Deutschland
[* 26] (für
Auskünfte aus dem
Ausland besteht ein besonderer
Tarif) erhältlich sind. Diese Einrichtung ermöglicht unstreitig eine beschleunigte
Auskunftsbeschaffung. Anfragen auf Nichtvereinsplätze sind stets dem eignen Vereinsbüreau zu überweisen,
welches dieselben zur Erledigung bringt unter Benutzung eines vom Verbandsbüreau für die Vereinszwecke zusammengestellten
Korrespondentenverzeichnisses, das zur Zeit für
Deutschlandca. 7500, für das
Auslandca. 400
Korrespondenten aufweist.
Nach
Abschnitt 9 der
Geschäftsordnung zum Verbandsstatut ist jeder
Verein verpflichtet, thunlichst an allen
Orten seines
Bezirks
geeignete
Korrespondenten behufs schriftlicher Auskunftserteilung aufzustellen und dieselben dem Verbandsbürau
mitzuteilen. Die
Anstellung aller
Korrespondenten (im In- und
Ausland) erfolgt mittels schriftlichen
Vertrags. Jeder
Verein besitzt
für die Auskunftserteilung ein
Archiv, durch das er in der
Lage ist, die neuen. Feststellungen mit den bisherigen
Erfahrungen
zu vergleichen, bez. durch dieselben zu ergänzen. Das Auskunftsmaterial
der
Vereine Kreditreform erfährt durch den
¶
Die mündliche Auskunftserteilung, eine spezielle und von der Geschäftswelt sehr günstig aufgenommene Einrichtung der Vereine
Kreditreform, erfolgt kostenfrei auf Grund von Legitimationskarten, welche von den Vereinen zum Preise von 50 Pf. den Mitgliedern und deren
Reisenden ausgestellt werden. Der Erlös aus den Legitimationskarten fließt in die Verbandskasse. Die Zahl der 1891 ausgegebenen
Legitimationskarten beläuft sich bereits im Monat März auf beinahe 18,000 Stück.
Mahnverfahren und Inkasso. Außer der Auskunftserteilung gehört zum Geschäftsbetrieb der Vereine Kreditreform die Einziehung zweifelhafter
Forderungen im Auftrag der Mitglieder mittels vorschriftsmäßiger zweimaliger Anmahnung, wofür
nur die Portoauslagen vergütet werden. Schuldner, welche diese Anmahnung ignorieren, werden den Mitgliedern des Verbandes
durch periodisch erscheinende Listen bekannt gegeben. Unverschuldetem Unglück gegenüber soll die Humanität nicht aus dem
Auge
[* 28] gelassen werden; gegen Schwindel, Schikane und Böswilligkeit ist mit aller Strenge vorzugehen (§ 7 der Geschäftsordnung
zum Statut).
Eine Verpflichtung zur Einziehung von Ausständen außerhalb des statutgemäßen Mahnverfahrens besteht für die Vereine nicht.
Falls jedoch ein Mitglied einen Geschäftsführer mit dem Inkasso betrauen will, darf ihm kein höherer Gebührensatz als
der nachfolgende berechnet werden: Von Beträgen bis zu 20 Mk. 10 Proz.,
von Beträgen über 20-100 Mk. eine Provision von 5 Proz., von Beträgen von über 100-300 Mk. 3 Proz.,
über 300-1000 Mk. 2 Proz., von Beträgen über 1000-5000 Mk. eine Provision von 1 Proz., von Beträgen über 5000 Mk. eine
Provision von ½ Proz. Die Vertretung der Mitglieder in Konkursen wird von den Vereinen ebenfalls in wirksamer
Weise besorgt, doch bedarf es dazu eines besondern Übereinkommens mit dem betreffenden Geschäftsführer.
Beitrag. Der Jahresbeitrag beträgt nach dem allgemein geltenden Vereinsstatut 12 Mk. (pränumerando),
kann jedoch, wie auch an einigen Plätzen geschehen, durch Generalversammlungsbeschluß erhöht oder ermäßigt werden. Neu
eintretende Mitglieder haben ein Eintrittsgeld von 3 Mk. zu entrichten. Die Mitglieder
erhalten unentgeltlich die vom Verbandsbüreau seit 1885 herausgegebene »Verbandszeitung
für die Vereine Kreditreform« nebst »Suchliste« (zur Ermittelung unabgemeldet
verzogener Schuldner),
die Listen säumiger und böswilliger Zahler und die »internationale Warnungstafel« (Schwindelfirmen
u. dgl.). - Nach den vom Verbandsvorstand der Vereine Kreditreform gemachten Mitteilungen sind die geschäftlichen
Resultate einiger älterer Vereine überaus günstige. Das Jahr 1889 weist folgende Ergebnisse auf: