Woeikof, Die Klimate der Erde (Jena 1887);
Kremser, Veränderlichkeit der Lufttemperatur (Berl. 1888);
über die Regenverhältnisse
Deutschlands die Schriften von v. Möllendorff (Görlitz 1855), van Bebber (München 1877; »Regentafeln«, Kaisersl.
1876), Töpfer (Görlitz 1884);
Hellmann, Größte Niederschlagsmengen in Deutschland (Berl. 1884);
Elfert, Bewölkungsverhältnisse
von Mitteleuropa (Halle 1885);
Lang, Fortpflanzungsgeschwindigkeit der Gewitter in Süddeutschland, 1879-88
(Münch. 1888);
Horn, Gewitter und Hagelschläge in Bayern, 1880-88 (das. 1888).
Max, Maler und Radierer, geb. 18. Febr. 1857 zu Leipzig, begann 1874 seine Studien auf der Kunstschule in Karlsruhe,
wo er sich besonders an Gussow anschloß, und ging mit diesem 1875 nach Berlin, wo er seine Studien auf
der Kunstakademie fortsetzte und sich nebenbei auf eigne Hand als Radierer ausbildete. 1878 debütierte er auf der akademischen
Kunstausstellung mit einem Ölgemälde: Spaziergänger, und einem in Radiermanier ausgeführten Cyklus von acht Federzeichnungen
unter dem Titel: »Ratschläge zu einer Konkurrenz über das Thema Christus«, die sowohl wegen der trivialen
Auffassung des Gegenstandes als auch wegen der Fehlerhaftigkeit in der Behandlung der menschlichen Körper eine harte Verurteilung
sanden, später aber für die Nationalgalerie angekauft wurden.
In den folgenden Jahren (1879-86), die er in Brüssel, München, Berlin und Paris zubrachte, beschäftigte er sich ausschließlich
mit cyklischen Darstellungen in Federzeichnung und Radierung, deren Motive ein seltsames Gemisch von barocken Phantasien, romantischen
Erfindungen und derbem, bisweilen auch rohem Naturalismus bilden. Klingers Hauptwerke dieser Art sind: Die Rettungen Ovidischer
Opfer, die Illustrationen zu der Fabel von »Amor und Psyche«, die Geschichte eines Handschuhs, Eva und die Zukunft,
ein Capriccio, Dramen (Nacht- und Schreckensszenen aus einer Großstadt), ein Leben, eine Liebe, vom Tode. 1887 stellte er ein
kolossales Ölgemälde mit lebensgroßen Figuren: das Urteil des Paris, aus, auf dem er die Malerei mit der polychromierten Plastik
der Umrahmung zu verbinden suchte.
Doch waren seine mangelhafte Formenkenntnis und seine grobe naturalistische Auffassung, die sich in seinen
letzten Radierungen weniger störend gezeigt hatten, einer solchen Aufgabe nicht gewachsen. Das Beste seines Könnens liegt
in der Landschaft, der er bisweilen einen poetischen Reiz zu verleihen weiß. Klinger hat auch einige Landschaften von Böcklin radiert.
Seine Technik ist gewandt, hier und da geistreich, aber auch bizarr. Er verbindet bisweilen die Radiernadel
mit dem Grabstichel, versteht aber auch mit letzterm allein eine an die Zartheit der Radierung heranreichende Wirkung zu erzielen. 1883 erhielt
er die kleine goldene Medaille der Berliner Ausstellung; seit 1888 lebt er in Rom.
in Schleswig-Holstein Buschhecken, welche zur Einzäunung der Koppeln dienen, um den unter den dortigen wirtschaftlichen
und klimatischen Verhältnissen besonders passenden Weidebetrieb leichter durchführen zu können. Die Knicke bestehen
vorzugsweise aus Haselnuß mit geringer Beimengung von Weißbuchen, Birken
und Eichen, welche im 5-6jährigen
Umtrieb abgehackt werden. Auf je 1,5 m Heckenlänge wird ein Baum nur auf 1,25 m gekürzt, während auf je 3 m Heckenlänge
ein Baum ungekürzt bleibt und nur nahe am Boden und 40 cm höher etwas angehauen, niedergebogen und mit
seinen Ästen mit den 1,25 cm hohen Bäumen verflochten wird, um den Knick im Verein mit den Stocktrieben für Tiere und Menschen
nahezu undurchdringlich zu machen. Das Knicken wird zur Zeit, wenn das Feld zur Weide benutzt wird, vorgenommen, und sobald
die Weide aufgebrochen und das Land mit Getreide bestellt wird, wird der Knick, und zwar meistens alle 10-12
Jahre, vollständig abgeholzt.
1) Jos., Edler von Langentreu, Männergesangskomponist, geb. 7. Dez. 1833 zu Wien, lebt daselbst
als Beamter. Schrieb viele heitere Männerchöre (»Das fehlerfreie Quartett«, »Viel' Köpf', viel' Sinn'« etc.).
2) Richard, Präsident der deutschen Reichsbank, geb. 15. Sept. 1834 zu Kottbus, studierte 1851-1853 in Berlin, war 1862-65 Richter
am Stadt- und Kreisgericht zu Danzig, dann am Stadtgericht zu Berlin, seit 1867 Stadtgerichtsrat. Nachdem
er von Anfang 1868 bis Juli 1870 als Schriftführer der norddeutschen Zivilprozeßkommission fungiert, wurde Koch im Oktober 1870 in
das königlich preußische Hauptbankdirektorium berufen, im Mai 1871 zum Geheimen Finanzrat und Hauptbankjustitiarius ernannt,
trat dann 1876 zur Reichsbank über, an deren Entwickelung, namentlich bei Einrichtung ihres Giro-, Check-
und Abrechnungsverkehrs, er vielfach thätigen Anteil nahm. 1876 zum Geheimen Oberfinanzrat befördert, erhielt Koch, der 1886 von der
Universität Heidelberg ehrenhalber zum Dr. juris promoviert worden war, im Mai 1887 die neuerrichtete Stelle eines Vizepräsidenten
des Reichsbankdirektoriums, seit 1888 mit dem Rang eines Wirklichen Geheimen Oberfinanzrats, und wurde nach
dem Tode v. Dechends (30. April 1890) zum Präsidenten des Reichsbankdirektoriums ernannt. Er veröffentlichte außer zahlreichen
Aufsätzen in juristischen Zeitschriften und Artikeln in v. Holtzendorffs »Rechtslexikon«, Endemanns »Handbuch des Handelsrechts«,
v. Stengels »Wörterbuch des Verwaltungsrechts«, Conrads »Handwörterbuch der Staatswissenschaften« sowie mehreren Vorträgen über
Giroverkehr, Checkgesetz: »Zur Reform des preußischen Konkursrechts« (Berl. 1868);
»Über die Zulässigkeit
der Beschlagnahme von Arbeits- und Dienstlöhnen« (das. 1869);
»Abrechnungsstellen in Deutschland und deren Vorgänger« (Stuttg.
1883);
»Die Reichsgesetzgebung über Münz- und Bankwesen etc.« (2. Aufl., Berl.
1890);
»Geld und Wertpapiere« (in den »Beiträgen zur Erläuterung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches«, Heft 4, das.
1889);
ferner mit Struckmann: »Die Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich etc. erläutert« (5. Aufl.,
das. 1886) und »Die preußischen Ausführungsgesetze
zu den Reichsjustizgesetzen« (2. Aufl., das. 1881).
Koch ist seit 1882 auch Vorsitzender der juristischen Gesellschaft zu Berlin.
Während seiner Thätigkeit bei der Reichsbank hat er zahlreichen, von der Reichsregierung berufenen Gesetzgebungskommissionen,
z. B. über das von ihm angeregte (nicht zu stande
mehr
gekommene) Pfandbriefgesetz, die Aktienrechtsnovelle, das in Vorbereitung begriffene Lagerhaus- und Warrantgesetz, angehört.
Der im J. 1882 veröffentlichte »Entwurf eines Checkgesetzes für das Deutsche Reich« ist, wie man allgemein annimmt, von ihm
verfaßt.