gibt er die anschaulichsten
Bilder des indischen
Lebens, der anglo-indischen Gesellschaftskreise, im
Zivil und
Militär, im
Krieg
und
Frieden, wie in den untern
Schichten der Eingebornen. Der Unzufriedenheit der herrschenden
Europäer mit ihrer
Lage gibt
er oft treffenden
Ausdruck. Von seinen
Erzählungen nennen wir: »Plain tales from the hills«, »Soldiers
three«, »In
Black and
White«,
»Under the Deodars, Wee Willie Winkie«, »The phantom Rickshaw«,
»The story of the Gadsbys«. Auch in
Versen hat sich Kipling versucht in »Departmental ditties«.
Nach Beendigung des
Kulturkampfs war das
Reichsgesetz vom über die Verhinderung der unbefugten
Ausübung von Kirchenämtern (sogen. Expatriierungsgesetz) gegenstandslos und unhaltbar geworden.
Schon im J. 1885 hatte der
Reichstag einem
AntragWindthorst auf Beseitigung jenes
Gesetzes zugestimmt, welches
renitenten katholischen
Geistlichen gegenüber gewisse Aufenthaltsbeschränkungen, ja sogar die
Landesverweisung gestattete.
Nachdem nun nochmals ein hierauf gerichteter
Antrag der Zentrumspartei vom
Reichstag in dritter
Lesung einstimmig
angenommen worden war, ist jenes
Gesetz durch
Reichsgesetz vom
(Reichsgesetzblatt, S. 65) wirklich
aufgehoben worden.
Dagegen gelang es vorerst nicht, bezüglich des preußischen
Gesetzes vom betreffend die
Einstellung der Leistungen
aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen
Bischöfe (sogen.
Brotkorbgesetz,
Sperrgesetz), im Abgeordnetenhaus eine Einigung
zu erzielen. Es handelt sich hierbei nämlich um die Verwendung derjenigen
Gelder, welche während des
Kulturkampfs durch die
Einstellung der Staatsleistungen für die
Zwecke der katholischen
Kirche in
Preußen
[* 4] seit 1875 aufgesammelt
worden sind.
Diese
Summe beläuft sich auf 16,009,333 Mk. Das von der
Regierung vorgelegte
Gesetz bezweckte nun, der katholischen
Kirche aus
jenem
Fonds eine 3½proz.Zinsrente im Betrag von 560,480 Mk. 58
Pf. alljährlich für kirchliche
Zwecke
zu überweisen. Der
Gesetzentwurf
(Sperrgeldergesetz, Sperrgelder-Verwendungsgesetz) wollte dann die Verwendung selbst innerhalb
der einzelnen
Diözesen von einer Vereinbarung zwischen dem Kultusminister und den betreffenden geistlichen Obern abhängig
machen.
Allein dieser
Vorschlag stieß bei dem
Zentrum auf lebhaften
Widerspruch. Man verlangte hier die Zurückgabe
der
Gelder an diejenigen, welchen man sie entzogen, oder doch statt der
Rente die selbständige
Überweisung des
Kapitals zu
freier
Verfügung der
Bischöfe für die
Zwecke der katholischen
Kirche. Da nun auch die andern
Parteien auf eine Verständigung
mit dem
Zentrum in dieser
Frage Wert legten, so wurde der
Entwurf eines
Gesetzes zur Ausführung des § 9 des
Gesetzes vom betreffend die
Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen
Bistümer,
im Abgeordnetenhause abgelehnt.
In der Landtagssession 1890/91 legte denn auch die
Regierung dem
Landtag in der That ein
Gesetz vor, wonach jene
Gelder an die betreffenden Erzbistümer und
Bistümer herausgezahlt werden sollen. Die fraglichen
Summen sollen zunächst zur
Befriedigung begründeter Ansprüche einzelner
Institute und
Personen, im übrigen aber von den Diözesanobern zu
kirchlichen
Zwecken sowie zur Unterstützung von
Gemeinden bei Kirchenbauten verwendet werden. Ein
AntragWindthorst, wonach den
Kirchen und
ihrenOrganen in betreff des religiösen
Unterrichts in den
Volksschulen größere Befugnisse gewährt,
und wonach insbesondere in das
Amt eines Volksschullehrers nur
Personen berufen werden sollen, gegen welche die kirchliche
Behörde in kirchlich-religiöser Hinsicht keine
Einwendung gemacht hat, gelangte im preußischen Abgeordnetenhaus vor dem
Schlusse der
Session von 1890 nicht mehr zur Beratung. Dagegen wurde im
Reichstag ein
Antrag des Abgeordneten
v.
Huene über die
Wehrpflicht der katholischen
Geistlichen angenommen und demnächst nach erfolgter Zustimmung des
Bundesrates
als
Reichsgesetz veröffentlicht (s.
Wehrpflicht der Geistlichen).
(phönik. Keti, hebr. Kittim), die älteste Stadt
Cyperns, vielleicht schon vor dem 12. Jahrh.
v. Chr. von Phönikern gegründet und das
Zentrum semitischer
Kultur auf der
Insel,
auf deren Gesamtheit der
Name der Stadt von den
Semitenübertragen wurde. Im 4. Jahrh. fing der
Hellenismus
an einzudringen und gelangte unter den
Ptolemäern zur Herrschaft. Vom 3.
Jahrhundertn. Chr. an verfiel der
Ort allmählich
und verschwindet um das Jahr 1000 gänzlich aus der Geschichte, nur der Bischofstitel von Kition lebte fort.
Der
Name wurde dann auf ein etwa 10 km südsüdwestlich gelegenes Dorf Kiti, nach moderner
Aussprache Tschiti,
übertragen. Kition nahm ungefähr den
Raum zwischen dem heutigen
Larnaka und dessen
Skala ein;
Ruinen sind nicht mehr vorhanden;
kaum, daß sich der
Lauf der Stadtmauer, die
Lage der
Akropolis
[* 9] (heute Bambula genannt, ein wichtiger Fundort von Altertümern),
des
Hafens und der
Nekropolis nachweisen läßt.
Klotilde, Klavierspielerin, geb. zu
Paris
[* 11] von deutschen Eltern, zeigte schon im zartestenAlterSpuren einer außergewöhnlichen Begabung und trat, 10 Jahre alt, ins
PariserKonservatorium in die
Klasse der Professorin
Mad.
Rety ein, erhielt schon nach einem Jahre die erste
Medaille, nach einem weitern Jahre wurde ihr in der Ausbildungsklasse von
Mad. Massart ebenfalls der erste
Preis zuerkannt.
Pasdeloup engagierte die jugendliche Künstlerin sofort
für seine
Concerts populaires, woselbst sie mit 12½
Jahren zum
¶
mehr
erstenmal das C moll-Konzert von Beethoven mit glänzendem Erfolg spielte. Seit dieser Zeit ist sie in zahlreichen Konzerten
in England, Frankreich und Deutschland
[* 13] aufgetreten und hat sich zu einer Künstlerin von anerkannter Bedeutung entwickelt.