hier und da als lange Lichtstreifen in die roten Streifen eintretend. An einzelnen Stellen reichten die Wolken von dem einen
bis zum andern Rande und unterbrachen das mittlere Band, wobei aber an den betreffenden Stellen meist nur eine Schwächung der
Farbe des mittlern Teiles eintrat. Bisweilen bemerkte man auch einen fast regelmäßigen Wechsel heller
und dunkler schattierter Felder in dem Äquatorgürtel, und manchmal bedeckte eine rötliche Färbung einen Teil dieses Gürtels
in seiner ganzen Breite.
Die bemerkenswerteste Erscheinung aber in dieser Region waren die Lichtfäden, welche von beiden Seiten des Äquatorgürtels
in die benachbarten roten Streifen hineinreichten. In der Nähe des Äquatorgürtels waren dieselben weiß
und scharf begrenzt, weiterhin wurden sie rötlicher und verwaschener, bis sie sich in der allgemeinen Farbe des Hintergrundes
verloren. Unter günstigen Umständen erkannte man, daß sie nahe am Äquatorgürtel aus unregelmäßigen, rundlichen oder
gefiederten Wolken bestanden, welche weiterhin lichtschwächer wurden.
Bei größerer Länge waren sie stets nach dem nachfolgenden Rande der Jupiterscheibe gerichtet; es schienen
also vor der Äquatorialzone nach außen ziehende Wolkenmassen zu sein, die allmählich hinter dem voreilenden Strome der Äquatorialzone
zurückblieben. In der That ließ sich in einzelnen Fällen durch Beobachtung erhöhter Punkte oder Knoten auf den Fäden eine
solche Bewegung nachweisen. Die Austrittsstellen der Fäden im Äquatorgürtel zeigten eine etwas größere
als die durchschnittliche Helligkeit und fast stets einen eigentümlich fahlen, olivengrünen Ton, der anderweit nicht bemerkt
wurde. In einzelnen Fällen wurden zwei, aber niemals mehr parallele Fäden gesehen. In einem Teile des Äquatorgürtels schienen
die Veränderungen besonders rasch vor sich zu gehen; auch wurden dort einige der gewöhnlichen Richtung
entgegengesetzt verlaufende Fäden bemerkt.
Von den beiden roten Streifen zeigte der nördliche die rote Farbe am entschiedensten, der südliche war mehr purpurn. Sie
machten den Eindruck eines passiven Mediums, in welchem die Bildung der Fäden und andrer Formen vor sich geht.
Die dunkeln Flecke, welche in diesen Streifen häufig vorkommen, fanden sich fast stets in dem Raume zwischen zwei Fäden, da,
wo der eine eine scharfe Biegung machte; sie waren übrigens nie rund, sondern unregelmäßig oder gezackt. Sie hatten dieselbe
Farbe wie die Streifen, nur in etwas tieferer Nüance.
Nach außen war der südliche Streifen schärfer begrenzt als der nördliche, dessen Grenze gewöhnlich
mit roten Trümmern umsäumt war. Der klarste und, mit Ausnahme der dunkeln Flecke, am dunkelsten gefärbte Teil des roten
Streifens war die große Bucht hinter dem roten Flecke. Die Farbe des letztern war ein mattes Rosa, in der Mitte
etwas heller. Nach Messungen von Bernard, die eine Länge von 29,800 km ergaben, war er 1889 merklich kürzer als 1880. Seine
Form war ziemlich regelmäßig elliptisch; er war umsäumt von hellen weißen Wolken, die nur am südlichen vorangehenden
Ende unterbrochen waren, so daß der rote Fleck mit dem dort endenden, aber durch seine Farbe scharf unterschiedenen
grauen Gürtel zusammenzuhängen schien.
Jenseit der beiden roten Streifen war die Oberfläche weiß und grau gestreift. Auf der Südhalbkugel grenzte vor dem roten
Flecke der erste helle Streifen unmittelbar an den südlichen roten Streifen und endete am roten Flecke, während sein vorangehendes
Ende sich quer über den südlichen roten Streifen zog und durch ein feines Netzwerk in übrigens nicht
näher aufgeklärter Weise mit
dem Äquatorgürtel zusammenhing. Die rote Färbung des südlichen Streifens konnte weit in
den Raum hinein verfolgt werden, der ihn von dem nächsten weißen Gürtel im S. trennte, doch ging die
Färbung am hintern Ende allmählich in Grau über.
Hinter dem roten Flecke gingen die beiden weißen Streifen in einen breiten grauen Gürtel über, auf dem zahlreiche weiße
Punkte glänzten, von denen die kleinern rund und wie helle Knoten auf den verschwundenen Enden der beiden Streifen erschienen.
Etwa 150 Längengrade hinter dem roten Flecke traten zwei ovale weiße Flecke auf mit symmetrisch um sie
gruppierten kleinern runden Flecken, und noch 70° weiter stand ein großer ovaler Fleck mit einem kleinern an jedem Ende.
Diese Gebilde blieben während der ganzen Beobachtungsreihe erhalten. Der letzten Gruppe folgten noch ein oder zwei einzelne
Flecke, der graue Gürtel verlief dann in die dem roten Flecke vorangehenden Streifungen. Mehrmals wurde
auch ein isolierter weißer Fleck in höhern südlichen Breiten bemerkt. Diese hellen Flecke schienen einen abstoßenden Einfluß
auf die weißen Streifen der Nachbarschaft zu äußern; bei sehr scharfen Bildern konnte man sehen, wie sich dieselben über
sie hinwegwölbten.
Viel weniger Einzelheiten als die südliche Halbkugel zeigte die nördliche. Dieselbe war bedeckt mit abwechselnd hellen und
dunkeln Streifen, welch letztere wie Trennungsspalten in den weißen Wolkenmassen aussahen; doch ist es nicht gerechtfertigt,
sie in einer geringern Höhe als die weißen Streifen anzunehmen, da sie bei senkrechter Beleuchtung nicht
als Schatten aufzufassen sind. Auch hier ließ sich die rötliche Färbung noch an den ersten dunkeln Streifen wahrnehmen.
Übrigens trat die wolkenartige Natur der Jupitersoberfläche am auffallendsten in den dunkeln und hellen Streifen der Nordhemisphäre
hervor, und Keeler macht darauf aufmerksam, daß man ein überraschend ähnliches Bild in dem Wolkenmeer
sieht, welches zuweilen durch das Thal westlich von dem die Lick-Sternwarte tragenden Mount Hamilton eindringt und bei hellem
Himmel und vollem Sonnenschein weit unterhalb der Höhe der Sternwarte schwebt. Helle Flecke, wie auf der Südhemisphäre, wurden
nördlich vom Äquator nicht bemerkt, wohl aber erblickte man in kleinern Instrumenten dunklere Flecke von
bestimmter Form, die indessen im 36zölligen Refraktor sich als dunklere Wolkenmassen in den Räumen zwischen den hellen Streifen
erwiesen.
Auf der Oberfläche des J. gehen nicht bloß beständige Veränderungen der feinern Einzelheiten vor sich, sondern auch ihr
Gesamtcharakter scheint sich in den letzten Jahren erheblich verändert zu haben. Die Entscheidung darüber,
ob diese Änderungen periodischer Natur sind, dürften aber wesentlich abhängen von der weitern Ausbildung der Photographie
in ihrer Anwendung auf Himmelskörper, weil bei Zeichnungen am Fernrohr der persönlichen Auffassung des Beobachters ein zu
großer Spielraum gewährt ist.
Die J. als Massenbeobachtung auf dem Gesamtgebiet der Rechtspflege ist ein wichtiger
und umfangreicher Teil der Verwaltungs- und Administrationsstatistik und zerfällt in zwei Gebiete: in die Statistik der Zivilrechtspflege
und jene der Strafrechtspflege, einschließlich des Gefängniswesens. Die Ausbildung dieser Gebiete ist eine höchst verschiedene,
ebenso auch ihre methodische Bedeutung für die Sozialwissenschaften.
Die Statistik der Zivilrechtspflege befindet sich noch vollkommen im sogen.
administrativen Stadium, d. h. sie wird von den richterlichen Organen und
mehr
ausschließlich in Anlehnung und für die Zwecke des prozessualen Vorgangs gehandhabt; sie ist danach geradezu vollkommen
eine Justizgeschäftsstatistik, welche weder ein allgemeines noch ein spezifisch wissenschaftliches Interesse besitzt. Sie
gliedert sich wieder in die Statistik der Streitsachen und in jene der sogen. außerstrittigen Angelegenheiten. Bei
der erstern kommt es vorwiegend auf die Konstatierung der Prozesse und ihrer relevanten Phasen an, ohne
daß auf die soziale Bedeutung und Eigenart des Rechtsstreites als auf die zu Grunde liegende soziale Erscheinung selbst Rücksicht
genommen würde.
Aber auch eine solche Ermittelung dieser Streitthatsachen selbst würde nur eine unvollkommene Erkenntnis vermitteln, denn
das Wesentliche sind hier die auf dem Boden des bürgerlichen Rechtes erfolgenden gesellschaftlichen Beziehungen,
ihre Begründung, Dauer, Beendigung, ihre einverständliche oder prozessuale Existenz. Diese Beziehungen aber werden, wenn
überhaupt, durch ganz andre Gebiete der Verwaltungsstatistik, z. B. die Bevölkerungs-, Wirtschafts- etc. Statistik, vermittelt
oder bleiben ganz unbekannt.
Somit bleibt eine Zurückführung der Streitsachen auf die zu Grunde liegenden bürgerlichen Rechtsbeziehungen
im allgemeinen unmöglich, womit ein steter empfindlicher Mangel der J. auf dem Gebiet der Streitsachen gegeben ist. Schon
von größerer methodisch-wissenschaftlicher, aber auch praktischer Bedeutung ist die Statistik der außerstrittigen Angelegenheiten,
wie z. B. die Statistik der Konkurse, der Ehescheidungen und Ehetrennungen, der Vormundschafts-, Kuratel-,
Erbschaftsangelegenheiten etc. Hier läßt sich nicht nur eine Beschreibung der sozial wichtigen Merkmale der zu Grunde liegenden
Thatsachen, z. B. der Konkurse, Eheprozesse etc., leicht vornehmen, sondern auch eine Zurückführung derselben auf die
analogen Verhältnisse des bürgerlichen Rechtes, z. B. der Konkurse auf die Geschäftsbetriebe, der Ehestreite auf die bestehenden
Ehen etc. Mit dieser Möglichkeit einer bessern Gestaltung der J. auf
diesem Gebiet geht allerdings die faktische Ausbildung derselben heute noch nicht Hand in Hand.
Fast nur die Statistik der Ehescheidungen ist (allerdings auch noch nicht genügend) durchgebildet, während die Konkurse, so
wichtig dies wäre, nicht entfernt ausreichend beobachtet werden. Ein wesentlicher Fortschritt ließe
sich erzielen, wenn, wie dies gegenwärtig in Italien beabsichtigt wird, eine eigne Notariatsstatistik geschaffen würde.
In dieser ließen sich die wesentlichsten außerstrittigen Rechtserscheinungen zusammenfassen und durch Vermittelung der
Notare als vollkommen sachverständiger Organe erheben. Allerdings darf nicht vergessen werden, daß mit dieser Bezeichnung
einer Notariatsstatistik nur ein Sammelname gegeben sein soll, der sich von dem erhebenden Organ herleitet,
wobei die ja sozial ganz verschiedenen Erhebungsthatsachen je nach ihrer Eigenart ganz besonders behandelt werden müßten.
Während so die Ziviljustizstatistik ein bisher ganz unvollkommen ausgebildetes und zurückgebliebenes Gebiet der J. darstellt,
hat die Strafjustizstatistik eine verhältnismäßig größere Ausbildung und auch eine hohe wissenschaftliche
Bedeutung erlangt. Auch dieses Gebiet ist nicht einheitlich, sondern zerfällt in eine Reihe von Spezialgebieten. Dieselben
sind: die Kriminalstatistik als das wichtigste, umfassend das Zuwiderhandeln gegen das Strafrecht im weitesten Sinne;
dann die
Statistik der administrativen Strafjustiz mit ihren Gebieten der Statistik des Polizeistrafrechts und des Finanzstrafrechts.
Dazu kommt endlich noch die Gefängnisstatistik. Doch sind diese
Teile der Strafjustizstatistik sehr verschieden ausgebildet.
Die Statistik der administrativen Strafsachen, insbesondere der Polizeiübertretungen und der Finanzsachen, ist bisher ganz
rudimentär. Die erstere hängt in ihrer geringen Ausbildung mit dem geheimen und unzureichenden Zustand des Polizeistrafrechts
zusammen; außer etwa den schönen Arbeiten G. v. Mayrs über Bayern und den statistischen Ausweisen einiger
hauptstädtischer (London, Wien etc.) und städtischer Polizeibehörden überhaupt ist kaum etwas hierüber anzutreffen.
Es ist dies zu bedauern, indem sozial höchst wichtige Erscheinungen, wie z. B. die Prostitution, die Vagabondage, das Betteln
etc., kaum auf einem andern Wege als auf jenem der Statistik des Polizeistrafrechts erfaßt werden können.
Auch die Statistik der Finanzstrafjustiz (des sogen. Gefällsstrafrechts) ist von dem mehr geheimen
Charakter beeinflußt, welchen die Finanzverwaltung selbst heute noch vielfach an sich trägt; was hierüber bekannt ist, kann
auch nur als ganz lückenhaft bezeichnet werden. Die Gefängnisstatistik ist dagegen in den meisten Staaten
sehr gut ausgebildet. Sie umfaßt im Wesen Thatsachen, welche auch in das Gebiet der eigentlichen Kriminalstatistik gehören.
Durch die besondere verwaltungsrechtliche Ausbildung, welche das Gefängniswesen genommen hat, hat aber auch seine Statistik
der Kriminalstatistik gegenüber vielfach eine Selbständigkeit behauptet (so in Österreich, Frankreich, England, Italien, Schweden,
den Niederlanden etc.). Die Gefängnisstatistik scheidet sich in einen administrativen und einen sozialen
Teil und wird meist von den zentralen Justiz- oder den Gefängnisbehörden und nicht von den statistischen Ämtern durchgeführt.
Die administrative Gefängnisstatistik gliedert sich zunächst in die Realstatistik, welche sich auf die bei der Durchführung
der Strafe notwendigen Sachgüter und Dienstleistungen bezieht (Lokalitäten, Bildungsmittel, Ökonomika,
Dienstpersonale, humanitäre und sanitäre Einrichtungen), und dann in die Personalstatistik der Gefangenen (Alter, Geschlecht,
Beruf und Beschäftigung, Zugang und Abgang nebst deren Ursachen, als Tod, Selbstmord etc., Erkrankungen). Die soziale Gefängnisstatistik
dient in gleicher Weise wie die eigentliche Kriminalstatistik dazu, um zu der Erforschung der Ursachen der
kriminellen Bethätigung vorzudringen; sie geht zum Teil mit der Kriminalstatistik parallel, zum Teil über diese hinaus,
ist aber im Wesen doch mit dieser gleichartig, so daß für dieselbe dasjenige gilt, was nun über die Kriminalstatistik zu
sagen ist.
Die Kriminalstatistik ist das weitaus wichtigste und ausgebildetste Gebiet der J. Ihre Bedeutung liegt
zunächst auf dem Gebiet der Moralstatistik (s. d., Bd.
11, S. 794), indem durch die Anwendung der Massenbeobachtung Regelmäßigkeiten auf diesem Gebiet der menschlichen Willensbethätigung
hervortreten und es möglich ist, zu den Ursachen dieser letztern und der Regelmäßigkeiten vorzudringen; speziell das Problem
der menschlichen Willensfreiheit ist durch die Kriminalstatistik in eine neue Phase getreten.
Ferner liegt die Wichtigkeit der Kriminalstatistik auf dem Gebiet der Strafrechtswissenschaft und damit der Gesetzgebung. Der
beste Beweis hierfür ist die große Bedeutung, welche die Reformbestrebungen im Strafrecht der Statistik beilegen, wie dies
z. B. auch seitens der neubegründeten Internationalen kriminalistischen Vereinigung und der italienischen
kriminalistischen Schule der Fall ist. Nicht zu übersehen ist dabei vornehmlich die Bedeutung der ursachlichen Erfassung einer
Strafsache, die Beobachtung der Wirkung der