mehr
der 1883 gegründeten National-Unfallversicherungskasse oder bei autorisierten Privatversicherungsgesellschaften erfolgen. Von der Versicherungspflicht sind diejenigen Fabriken oder Verbände befreit, welche den Bestand einer eignen zweckentsprechenden Kasse nachweisen. An die Spitze des Gesetzes wird die Verpflichtung der gewerblichen Unternehmer zur Einführung aller durch die Wissenschaft und Erfahrung vorgeschriebenen Schutzmaßregeln gestellt.
[Handel und Verkehr.]
Der Wert des auswärtigen Warenhandels
Italiens
[* 2] bezifferte sich im J. 1889 in der
Einfuhr auf
1391 Mill., in der Ausfuhr auf
950½ Mill. Lire, so daß sich ein Überschuß zu gunsten der Einfuhr
mit 440½ Mill. Lire ergab. Im J. 1888 belief sich diese
Differenz auf
282⅔ Mill. Lire, da die Einfuhr
1174⅔ Mill., die Ausfuhr 892 Mill. Lire betrug. Dieses Vorwiegen der Einfuhr über die Ausfuhr erreichte
in den letzten 20
Jahren die ansehnliche Durchschnittssumme von rund 200 Mill. Lire pro Jahr. Der
Wert der einzelnen Warengattungen
war 1889 folgender:
Einfuhr | Ausfuhr | |
---|---|---|
Mill. Lire | Mill. Lire | |
Spirituosen, Getränke, Öle | 34.2 | 128.5 |
Kolonialwaren, Droguen, Tabak. | 83.7 | 6.7 |
Chemikalien | 39.7 | 45.6 |
Farbstoffe | 23.2 | 9.5 |
Baumwolle | 172.2 | 27.8 |
Wolle, Pferdehaar | 93.5 | 10.0 |
Seide | 113.8 | 353.2 |
Holz und Stroh | 43.8 | 7.5 |
Papier und Bücher | 11.6 | 15.3 |
Häute und Felle | 42.6 | 22.9 |
Mineralien, Metalle | 194.8 | 26.5 |
Steine, Erden, Glas | 135.2 | 50.9 |
Getreide, Mehl | 244.2 | 74.6 |
Tiere und tierische Produkte | 114.6 | 92.8 |
Verschiedene Gegenstände | 19.3 | 7.6 |
Von diesen
Waren entfallen in der Einfuhr in
Prozenten auf
Ackerbau 36,2, auf
Viehzucht
[* 3] 19,2,
Fischerei
[* 4] 2,8,
Wald 4,5,
Bergbau
[* 5] 19,5,
Industrie 17,8 Proz.; in der Ausfuhr auf
Ackerbau 31,8,
Viehzucht 52,7,
Bergbau 6,7,
Industrie 8,8 Proz. Außerdem
wurden an
Edelmetallen 49,6 Mill. ein- und 55 Mill. Lire ausgeführt. An der Einfuhr waren hauptsächlich
beteiligt (einschließlich
Edelmetalle)
Großbritannien
[* 6] (313,7 Mill. Lire),
Frankreich (206,6 Mill.),
Österreich-Ungarn
[* 7] (165,3
Mill.),
Deutschland
[* 8] (156,5 Mill.), Rußland (153,6 Mill.), die
Schweiz
[* 9] (65,6 Mill.),
Belgien
[* 10] (46,9 Mill.), das übrige
Europa
[* 11] mit 88,4 Mill., die
Vereinigten Staaten
[* 12] und
Kanada mit 75,4 Mill. Lire; an der Ausfuhr die
Schweiz (237,3
Mill. Lire),
Frankreich (199,4 Mill.),
Großbritannien (115,3 Mill.),
Österreich-Ungarn (95,5 Mill.),
Deutschland (95,2 Mill.),
das übrige
Europa mit 49,2 Mill., die
Vereinigten Staaten und
Kanada mit 75,6 Mill. Lire. Der Wert des Transithandels betrug
1888: 53,1 und 1889: 55,1 Mill. Lire.
Die Grundlage der neuen Handelspolitik Italiens ist bekanntlich der schutzzöllnerische allgemeine Zolltarif vom gültig vom Eine weitere Verschärfung hat der Zolltarif seither noch im Laufe des Jahres 1888 in den Positionen Zucker, [* 13] Cerealien und Reis erfahren. Von den Handelsverträgen sind die wichtigsten die mit Österreich-Ungarn und mit der Schweiz abgeschlossenen Tarifverträge. Namentlich zeigt sich in dem erstern Vertrag noch ein hohes Maß von Entgegenkommen.
Derselbe läuft im Falle der Kündigung, welche im J. 1891 erfolgen muß, Ende 1892 ab. Es ist anzunehmen, daß bei der allgemeinen Neugestaltung der handelspolitischen Verhältnisse I. in dem bisherigen System der Regelung seiner auswärtigen Handelsbeziehungen keine wesentliche Änderung vornehmen werde. Der mit Frankreich seit März 1888 bestehende Zollkrieg ist dadurch abgeschlossen oder wenigstens gemildert worden, daß durch Gesetz vom die für Waren französischer Herkunft eingeführten Differentialzölle vom außer Wirksamkeit gesetzt worden sind, so daß von da an für französische Provenienzen wieder die Zollsätze des italienischen Generalzolltarifs zur Anwendung kamen.
Von den ermäßigten Vertragszöllen allerdings blieb die französische Einfuhr nach I. nach wie vor ausgeschlossen,
was auch weiterhin durch die
Forderung von
Ursprungscertifikaten bei der Einfuhr aller
Waren, für welche
auf
Grund bestehender
Verträge ermäßigte
Zölle in Anspruch genommen werden, kontrolliert wird. Die Seeschiffahrt in den
italienischen Häfen zu Handelszwecken ergab im Ein- und
Ausgang im J. 1889 eine
Bewegung von 232,549
Schiffen von 41,670,976
Ton., und zwar 172,481 Segelschiffe von 6,966,074
T. u. 60,068
Dampfschiffe von 34,704,902 T. Gegen das
Jahr 1888 (222,160
Schiffe
[* 14] von 40,133,567 T.) stellte sich eine Zunahme von 10,389
Schiffen und 1,537,409 T. heraus. Der
Anteil
der verschiedenen
Flaggen
[* 15] an der italienischen Schiffahrtsbewegung ist aus folgendem zu ersehen:
Schiffe | Tonnengehalt | |
---|---|---|
Italien | 213487 | 26546233 |
Großbritannien | 9465 | 10206482 |
Österreich-Ungarn | 3006 | 1180447 |
Deutschland | 896 | 975100 |
Frankreich | 1476 | 827404 |
Griechenland | 1969 | 563237 |
Nordamerika | 23 | 18882 |
Der durch die Seeschiffahrt vermittelte Warenverkehr belief sich im J. 1889 auf
14,536,101 T. gegen 13,386,907
T. im Vorjahr.
Auf
den
Ausgang kommen 5,407,327 T. (gegen 4,954,865 T.), auf
den Eingang 9,428,774 T. (gegen 8,432,042
T. im Vorjahr). An diesem Warenverkehr war die italienische
Flagge im Eingang mit 3,707,337, im
Ausgang mit 3,354,163 T., fremde
Flaggen im Eingang mit 5,721,437
T., im
Ausgang mit 2,053,164 T. beteiligt. Diese Ergebnisse bekunden einen allgemeinen Aufschwung
des
Seehandels; die Ausfuhrzahlen speziell sind die höchsten, welche seit 1881 verzeichnet wurden.
Das italienische Eisenbahnnetz hat im J. 1889 eine Erweiterung um 454 km erfahren und hatte somit eine Gesamtlänge von 13,063 km. Die Bruttoeinnahmen des Gesamtnetzes beliefen sich im Betriebsjahr 1889/90 auf 248,9 Mill. Lire, d. h. um 5, bez. 9 Mill. Lire mehr als in den beiden Vorjahren. Für die Förderung des Personenverkehrs ist unter anderm die Einstellung eines täglichen Blitzzugs von Mailand [* 16] nach Rom [* 17] (im Anschluß an die Gotthardbahn) und zurück von Belang.
Für das Eisenbahntarifwesen ist ein besonderer Tarifrat beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten gebildet worden. Nach einem von der Regierung in der Kammer eingebrachten Gesetzentwurf soll das Telephonwesen monopolisiert und zur Ablösung der bestehenden Unternehmungen, deren Konzession nach 6 Monaten erlischt, sowie zur Erweiterung der Telephonanlagen der Regierung ein Kredit von 8 Mill. Lire eingeräumt werden. Auch sonst hat die unter der gegenwärtigen Regierung erfolgte Schaffung eines besondern Post- und Telegraphenministeriums Neuerungen in der Organisation des Post- und Telegraphenwesens gebracht, insbesondere Tarifänderungen im internen Dienste, [* 18] Einführung eines sehr zweckmäßigen ¶
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Postanweisungsverkehrs, Ermäßigung der Einschreibegebühren etc. Die Verschmelzung der bisher getrennten Post- und Telegraphenämter steht bevor. Im Betriebsjahr 1888/89 belief sich die Zahl der frankierten Briefe auf 190,3 Mill. Stück. Dem Telegraphenverkehr standen 35,322 km Linien, 2477 staatliche und 1306 Eisenbahnstationen zur Verfügung. Im J. 1889 wurden 97 neue Stationen eröffnet. Der Verkehr belief sich auf 10 Mill. expedierte Depeschen.
[Finanzwesen.]
Die Staatseinnahmen des am abgelaufenen Etatsjahrs haben etwa 14½ Mill. Lire weniger ergeben, als präliminiert war, und zwar steht einem Plus von ca. 400,000 Lire im Zweige der direkten Steuern ein Minus von 15 Mill. Lire in Zöllen und Konsumsteuern gegenüber. Gleichwohl sind dem Vorjahr gegenüber um 46 Mill. Lire mehr eingenommen worden. Es kann nicht verwundern, daß die Konsumsteuern hinter dem Voranschlag zurückgeblieben sind, da die Spiritussteuer so bedeutend ermäßigt war und die Abgaben für Rechtsgeschäfte der Erhöhung nicht fähig waren, die im Nachtragsetat veranschlagt wurde.
Die Ausgaben des abgelaufenen Jahres, einschließlich der nach definitiver Etatsaufstellung bewilligten Mehrausgaben für militärische Zwecke, übersteigen die wirklichen Einnahmen um 70 Mill. Lire. Dazu kommen rückständige Amortisierungen, 10 Mill. Lire, und der Verbrauch der Erträgnisse des Pensionsfonds, ca. 11 Mill. Lire. Die 14½ Mill. Lire Mindereinnahmen werden bis auf 2 Mill. Lire durch Ersparnisse im Finanzressort ausgeglichen, welche auf geringere Lotteriegewinnzahlungen und verminderte Tabaksankäufe zurückzuführen sein werden. Rechnet man ferner, daß die nicht im Etat figurierenden Mehrausgaben für Afrika [* 20] etwa 7 Mill. Lire betragen, so stellt sich das Gesamtdefizit des abgelaufenen Etatsjahrs auf 100 Mill. Lire (weiteres s. unten bei »Geschichte«, S. 452).
Eine kürzlich veröffentlichte Darstellung der italienischen Kommunalsteuern und Abgaben zeigt, daß die selbständigen Gemeindeeinnahmen im J. 1887 einen Betrag von 46 Mill. Lire ausmachten, wovon 7 Mill. Lire auf Gebühren und solche Steuern, die nicht auf Grund von Steuerrollen eingehoben werden, und 39 Mill. Lire auf solche Rollensteuern entfallen. Von den letztern sind die bedeutendsten die Familiensteuer mit fast 18 Mill. Lire; ihr zunächst steht die Steuer auf landwirtschaftliches Vieh mit fast 11 Mill. Lire.
Beide Steuern wurden den Gemeinden durch Gesetz vom zugestanden. Die Mietssteuer hat sich wenig entwickelt und 1887 nur 1¼ Mill. Lire ergeben; die Kommunalhundesteuer endlich trug kaum ½ Mill. Lire ein. Wenn man übrigens zu diesen selbständigen Kommunalsteuern die Gemeindezuschläge zu staatlichen Steuern hinzurechnet, so haben die Kommunalabgaben aller Art im J. 1887: 300 Mill. Lire abgeworfen; zu den selbständigen Steuern kommen nämlich die Zuschläge zur Grund- und Gebäudesteuer mit 117 Mill., jene zur Verzehrungssteuer mit 130 Mill., das Zehntel der Steuer vom beweglichen Vermögen mit 3,5 Mill. und sonstige Abgaben mit 2,5 Mill. Lire.
Dem seit Jahren gefühlten Bedürfnis nach einer gesetzlichen Regelung der italienischen Emissionsbanken ist von der Regierung durch einen Gesetzentwurf entsprochen worden, welcher in der Kammer in einigen Punkten modifiziert wurde und demnächst in Kraft [* 21] treten soll. Bekanntlich haben in I. nicht weniger als sechs Banken das Recht der Notenausgabe und zwar: die Banca nazionale in Rom, der Banco di Napoli, der Banco di Sicilia, die Banca Romana, die Banca nazionale Toscana und die Banca Toscana di Credito.
Hiervon haben die beiden süditalienischen, vor langer Zeit von den dortigen Regierungen gegründeten Banken gar keine Aktionäre. Nach dem neuen Gesetz werden die Banken auf 10 Jahre zur Notenausgabe ermächtigt werden. Diese Konzession ist in zwei Perioden geteilt, die erste (»transitorische«) von 5 Jahren, die zweite (»normale«) gleichfalls von 5 Jahren. Diese Zweiteilung ist durch den gegenwärtigen Stand der Zirkulation und der Emissionsanstalten geboten.
Die einem jeden Institut gestattete Notenzirkulation beträgt das Dreifache des Kapitals und das Doppelte des Reservefonds. Der Vorschlag der Regierung, daß die zulässige Notenzirkulation 1050 Mill., die Reserve 420 Mill., die ungedeckte Zirkulation 630 Mill. Lire betragen solle, wurde in der Kammerkommission dahin modifiziert, daß die Zirkulation auf 1215 Mill. und die Reserve auf 607½ Mill. Lire erhöht wird, wonach die ungedeckte Zirkulation um 22½ Mill. Lire geringer als nach dem Regierungsentwurf, nämlich 607½ Mill. Lire, wäre.
Die volle Zirkulation darf übrigens erst erreicht werden, wenn die Institute das Kapital entsprechend vergrößert haben. Von dem Gesamtkapital, welches hiernach 405 Mill. Lire als Maximum ausmacht, entfallen auf die Banca nazionale 200 Mill., die Neapeler Bank 80 Mill., die Toscanische und die Römische [* 22] Bank je 50 Mill., die Sizilische Bank 20 Mill. und die Toscanische Kreditbank 5 Mill. Lire Kapital. Die Zahl der Fallimente, die 1885 noch 1123 betragen hatte, stieg im J. 1889 auf 2032. Über die Kolonien s. Italienisch-Ostafrika.
[Heerwesen, Flotte.]
Mit dem Jahre 1890 hat die dreijährige Dienstzeit für alle Rekruten begonnen. Ende 1889 wurden zum letztenmal Mannschaften nach zweijähriger Dienstzeit entlassen. Die Sollstärke der Armee betrug 1889/90: 280,833 (darunter 15,292 Offiziere), die Iststärke 249,946 (darunter 14,877 Offiziere) Köpfe. Die Zahl der vorhandenen Pferde [* 23] betrug 36,865. Am befanden sich unter der Fahne 242,508, im Beurlaubtenstand 583,610 Mann, zusammen 826,118 Mann stehendes Heer; die Mobilmiliz zählt 389,479 Mann.
Zum 9. bis wurden 73,602 Rekruten einberufen, davon 49,234 für die Infanterie, 6585 für die Kavallerie, 7608 Feld-, 2161 Festungsartillerie, 2167 Genie. Durch Gesetz vom ist die Regierung ermächtigt worden, im Mobilmachungsfall alle für den Militärdienst brauchbaren Pferde auszuheben. Alle Gemeinden müssen seitdem Stammrollen der Pferde führen; mit Eintritt einer Mobilmachung dürfen keine Besitzwechsel an Pferden und Maultieren mehr stattfinden.
Auch nicht ausgehobene Pferde bleiben zu späterer Verfügung der Regierung. Der Reichtum an militärbrauchbaren Pferden im Königreich
I. hat sich von 105,000 im J. 1882 auf 206,000 im J. 1889 gehoben. Für 1889/91 sind 30,640,000 Lire
für außerordentliche Ausgaben bewilligt und zwar 17½ Mill. Lire zur Herstellung rauchlosen Pulvers und Anlage einer neuen
Pulverfabrik für dessen Herstellung bei Terni (Umbrien), nicht Avigliano, wie zuerst beabsichtigt
, weil dies der Grenze zu nahe
liegt; 10,600,000 Lire für Zwecke der Landesverteidigung, der Rest für andre Zwecke. Für die Truppen in
Afrika waren für 1889/90: 10,924,100 Lire ausgeworfen. Durch Gesetz vom wurden für die Zeit bis einschließlich 1890 zur
Herstellung von Gewehren M 70/87 (Vetterli-Vitali, s. Handfeuerwaffen,
[* 24] S. 399) 36 Mill. Lire bewilligt, zu welchen noch 7,575,000
Lire für diesen Zweck von früher her verfügbar
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