hat, wie auch die
Burmanniaceen,
Samen
[* 2] mit
Endosperm; die
Gentianee Voyria ist durch völlig nackte, d. h. integumentlose,
Samenknospen
ausgezeichnet, weshalb die
Samenschale sich bei ihr aus dem Knospenkern (Nucellus) bilden muß; auch haben die
Samenknospen
den
Bau eines anatropen
Ovulum ohne die sonst eintretende Wachstumskrümmung eines solchen, eine Eigentümlichkeit, die
bisher nur von der parasitischen Balanophora bekannt ist.
Vgl.
Koch, Über die direkte Ausnutzung vegetabilischer Reste durch
bestimmte, chlorophyllhaltige
Pflanzen (in:
»Berichte der
Deutschen botanischen Gesellsch.«, Bd. 5, 1887);
1872-73 leitete
er die »Schweizerische
Zeitschrift für Gemeinnützigkeit« und redigiert seit 1880 das »Schweizerische
Schularchiv« und die »Pestalozziblätter« (Zürich).
(ital.
Fondi delle capanne, franz.
Fonds de cabane), in Oberitalien
[* 16] nachgewiesene
Fundstätten, die als Fußböden ehemaliger zum Teil unter dem
Niveau des Erdbodens gelegener vorgeschichtlicher Hüttenwohnungen,
bez. als Reste vorgeschichtlicher Dorfschaften aufzufassen sind. Die
Kulturschichten der Hüttenböden enthalten aus
Knochen
[* 17] gefertigte
Nadeln,
[* 18] Bruchstücke von Reibsteinen (Handmühlen?), Feuersteinäxte, steinerne
Messer
[* 19] und
Pfriemen sowie
Scherben von zum Teil
schön verzierten Thongefäßen, dagegen keinerlei Metallgegenstände. Die Hüttenböden sind
wahrscheinlich älter als die
Terramaren Oberitaliens und die
Pfahlbauten
[* 20] der
Schweiz.
[* 21] Neben der
Jagd hat die
Viehzucht
[* 22] den Bewohnern
der Hüttenböden zum Unterhalt gedient; auch die Anfänge des
Ackerbaues waren denselben wahrscheinlich bekannt.
(Monochloralantipyrin) besteht
aus gleichenMolekülenChloral und
Antipyrin, bildet geruch-
und geschmacklose
Kristalle,
[* 24] löst sich leicht in
Wasser und schmilzt bei 58-60°. Das Hypnal wirkt schlafmachend und schmerzstillend;
es erzeugt bei quälenden Hustenanfällen und bei
Schlaflosigkeit infolge von Schmerzzuständen einen ruhigen, mehrere
Stunden
andauernden
Schlaf ohne reizende Nebenwirkung auf die Magenschleimhaut.
Der belgische Justizminister hat einen besondern
Gesetzentwurf ausarbeiten lassen,
welcher öffentliche
Vorstellungen über Hypnotismus gänzlich untersagt, auch in den Hörsälen der
Universitäten die Zulassung andrer
Zuschauer als der eingeschriebenen Studierenden bei derartigen
Versuchen und endlich das Hypnotisieren von
Personen unter 18
Jahren
und Geisteskranker verbietet. Heilversuche durch das
Verfahren sind dagegen, wenn sie nicht unter die
Kategorie der Schaustellungen fallen, freigelassen.
Auch hat man mehrere
Verfahren erprobt, um objektiv feststellen zu können,
ob eineHypnose echt oder simuliert ist. Man suggeriert
zu diesem
Zwecke Schmerzlosigkeit und prüft dann mit dem faradischen
Pinsel, oder bedient sich des sogen. Pupillenphänomens.
Wenn unser
Auge
[* 25] einen bewegten Gegenstand verfolgt, so erweitern sich die
Pupillen, je mehr er sich entfernt,
und verengern sich, je mehr er sich nähert, ohne daß jedoch jemand im stande wäre, bei dem Fehlen der Vorbedingungen diese
Bewegungen willkürlich zu erzeugen.
Sie sollen aber in der
Hypnose die entsprechenden
Vorstellungen begleiten. Wenn daher ein Simulant nachher
Decke
[* 26] blickt und behauptet, er sähe im hohen
Äther eine
Lerche
[* 27] schwirren, so übt das keine weitergehende Veränderung auf
die
Pupillen aus. Wenn man dagegen einem Hypnotischen suggeriert, er sähe, wie eine
Lerche, zu einem Pünktchen sich verkleinernd,
emporsteige und dann wieder herabsteige und sich fast auf sein
Auge senke, so sollen sich die
Pupillen
in entsprechender
Weise verengern
¶
mehr
und erweitern, was natürlich kein Simulant nachzumachen im stande sein würde.
Über das Nachwirken der Suggestion im wachen Zustand hat neuerdings Forel interessante Beobachtungen veröffentlicht. Er fand,
daß ein erhaltener Befehl wie ein Trieb nachwirkt, der aber gegebenen Falls auch unterdrückt werden kann, wenn dem Betreffenden
das Unpassende oder Unerlaubte des Befohlenen lebhaft gegenwärtig ist. Es ist daher nicht wahrscheinlich,
daß die Befürchtung, man könne Personen auf diesem Wege zu Verbrechen anstiften, allzu begründet wäre, obwohl Liégeois
in Nancy
[* 29] ein junges Mädchen veranlaßt haben will, einen ungeladenen Revolver
[* 30] nach dem Erwachen gegen die eigne Mutter abzufeuern,
indem sie gedacht habe, die Waffe sei geladen.
Außerdem würde ein solches Verfahren nichts weniger als ungefährlich für den Anstifter sein, da man bei einem derartigen,
ganz unmotivierten Verbrechen nach dem wahren Urheber forschen und eine leise Erinnerung an den Urheber der verbrecherischen
Idee erhalten bleiben würde. Die Frage, ob ein Angeklagter von jemand zu derartigen Experimenten benutzt
worden sei, wird sich allerdings bei unmotivierten Verbrechen künftig häufiger in den Gerichtsverhandlungen einstellen.
Schließlich mag noch erwähnt werden, daß Brugsch die Praxis der Hypnotisierung nach einem Leidener
[* 31] Papyrus bei den alten Ägyptern
entdeckt zu haben glaubt. Er zeigt, daß dort Kinder beim Scheine einer Lampe
[* 32] oder der aufgehenden Sonne
[* 33] durch künstliche Mittel in Schlaf versetzt worden sind, um prophetische Offenbarungen über Dinge, die den so eingeschläferten
Kindern im Traume kamen, zu erhalten. Diese Praxis erinnert aber eher an das noch jetzt in Ägypten
[* 34] gebräuchliche Wasser- oder
Kristallschauen, wobei man Kinder veranlaßt, in einer Flüssigkeit (jetzt gewöhnlich in einem TropfenTinte)
die Zukunft zu schauen. Ein echtes Hypnotisieren fällt bei Kindern schwerer als bei Erwachsenen, und diese Praktiken gründen
sich, wie es scheint, mehr auf die rege Phantasie und Fabuliersucht des kindlichen Alters. - Zur Litteratur: Preger, Der Hypnotismus, Vorlesungen
(mit einer nachgelassenen Abhandlung von Braid aus dem Jahre 1845, Wien
[* 35] 1890).