Art dürfen nur mit Bewilligung der Behörde im
Falle einer Mißernte, zu notwendigen
Meliorationen und zur
Abfindung von
Miterben
eingetragen werden. Die Errichtung von Heimstättenrentenbanken durch die
Landesregierungen ist in Aussicht genommen. Von
andrer
Sette ist dieser Gesetzesvorschlag bekämpft worden, namentlich um deswillen,
weil er dem
Arbeiter auf demLande
den
Erwerb von eignem
Grund und
Boden erschweren werde. Gegen die Unteilbarkeit des Heimstättenareals können ferner dieselben
Gründe wie gegen die frühern Dismembrationsverbote geltend gemacht werden.
Endlich hat sich in den bäuerlichen
Kreisen ein
besonderes Verlangen nach einem solchen gesetzgeberischen Vorgehen nicht eben geltend gemacht, und es ist daher fraglich,
ob diese
Kreise
[* 2] geneigt sein würden, zu solchen Beschränkungen des bäuerlichen
Grundeigentums die
Hand
[* 3] zu bieten, zumal dagegen
frühere Verschuldung und gegen eine desfallsige
Zwangsvollstreckung die nachträgliche Erlangung der Heimstättenqualität
keinen
Schutz bietet.
[* 18] wurde durch das deutsch-englische
Abkommen vom (s.
oben, S. 198) an
Deutschland
[* 19] abgetreten, das Hauptzugeständnis
Englands für die erheblichen Vorteile, die es in
Afrika
[* 20] gewann. Die
Denkschrift der deutschen Reichsregierung
über das
Abkommen sagte daher auch: »Die kaiserliche
Regierung dürfte der Überzeugung leben, daß ein
Ersatz für das, was
in
Afrika an nationalen
Motiven und
Wünschen etwa unbefriedigt bleiben mochte, im Wiedergewinn von Helgoland gefunden werden mochte«,
und hob hervor, daß es seit Menschenaltern in
Deutschland schmerzlich empfunden worden sei, daß unmittelbar
vor der Mündung der
Elbe, der
Weser und der
Jade ein fremdes
ReichHerr deutschen
Landes war, und daß ein echt deutscher
Stamm,
von seinem Heimatland losgerissen, trotz humanster Behandlung verkümmerte, daß aber alle
Versuche, Helgoland von
England zu erwerben,
wegen Mangels eines Kompensationsobjekts gescheitert seien.
»Abgesehen aber von diesem pretium affectionis bedeutet der
Besitz der
Insel Helgoland für
Deutschland eine wesentliche
Erhöhung seiner Wehrkraft zum
Schutze der
Küsten und Flußmündungen in der
Nordsee... In deutschen
Händen wird Helgoland die
Verteidigung unsrer Nordseeküsten wie unsers deutschen
Meeres erleichtern, eine
feindliche
Blockade aber mindestens sehr erschweren... Auch erhält der zur Zeit im
Bau begriffene
Nordostseekanal
[* 21] erst durch ein deutsches Helgoland seinen vollen Wert für den Kriegsfall.« Eine
Abstimmung der
Bevölkerung
[* 22] von über die Abtretung
bedang sich
England nicht aus, doch sollten alle Eingebornen sich für die britische
Nationalität entscheiden dürfen, alle
vor 1. Juli gebornen männlichen Einwohner vom deutschen
Kriegsdienst befreit sein und die
vor der Abtretung
gültigen
Zölle vor nicht erhöht werden; die
Rechte der britischen
Fischer in den Gewässern von Helgoland blieben unberührt.
»Ich werde«, versicherte der
Kaiser, »dahin Sorge tragen, daß
Recht und
Gerechtigkeit unter euch unparteiisch gepflegt werden
wird und eure heimischen
Gesetze und
Gewohnheiten soweit wie möglich unverändert fortbestehen. Eine wohlwollende
und umsichtige
Verwaltung wird auch in Zukunft bestrebt sein, eure Wohlfahrt zu fördern und das wirtschaftliche Gedeihen
der
Insel zu heben.« Mit Zustimmung des
Bundesrats und des
Reichstags
(Gesetz vom wurde Helgoland dem
KönigreichPreußen
[* 24] und zwar der
ProvinzSchleswig-Holstein
[* 25] und dem
Kreis
[* 26] Süderdithmarschen einverleibt. Die
Bevölkerung
von Helgoland zeigte sich mit dem
Wechsel der Herrschaft durchaus einverstanden, da sie deutsch fühlte und bei aller
Anerkennung
der Uneigennützigkeit und des Wohlwollens der englischen
Regierung doch erhebliche Vorteile sich versprach.
¶
mehr
Zur Litteratur: Lindemann, Die Nordseeinsel Helgoland in topographischer, geschichtlicher, sanitärer Beziehung (Berl.
1889);