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mithin 1891 mehr 18,947 Mann. Im Herbste 1889 sind 134,490 Rekruten, davon 5470 bei den Seetruppen, eingestellt worden. Im November 1891 sollen 193,473 Rekruten bei der Landarmee und 11,400 bei den Marinetruppen eingestellt werden; dazu 20,000 Freiwillige in und 7000 Rekruten und Freiwillige in Algerien, [* 2] zusammen rund 232,000 Mann. Die Gesamtzahl der Pferde [* 3] einschließlich Gendarmerie beträgt 142,870. »La France militaire« berechnete im Oktober 1890 die künftige Stärke [* 4] des Heeres nach Anwendung des Gesetzes vom wie folgt: stehendes Heer 577,319 Mann, nämlich 426,007 durch die Ersatzbehörden ausgehobene Mannschaften, 98,583 Freiwillige und Rengagierte, 26,934 Offiziere, 25,795 Gendarmerie.
Die Reserve besteht aus 7 Jahrgängen, jeder zu 178,246 Mann = 1,247,722 Mann, darunter 800,709, welche 3, und 447,013, welche ein Jahr gedient haben. Bringt man den natürlichen Abgang mit 3 Proz. für jeden Jahrgang in Abzug, so bleiben 985,702 Mann ohne Offiziere. Bei eintretender Mobilmachung würde daher das stehende Heer (ohne Offiziere und Gendarmerie) eine Stärke von 1,510,292 Mann erhalten. Die 6 Jahrgänge der Territorialarmee à 165,769 werden, abzüglich 7 Proz. natürlicher Abgang, 994,614, deren Reserve, abzüglich 9 Proz. natürlicher Abgang, in ihren 9 Jahrgängen 1,266,192 Mann, mithin zusammen 2,260,806 Mann betragen.
Die gesamte Landmacht (ohne Offiziere und Gendarmerie) erreicht daher eine Stärke von 3,771,098 Mann. Die Armee zählt 2 Marschälle (Canrobert und Mac Mahon), 108 Divisionsgenerale und 199 Brigadegenerale; in der Reserve 10 Divisions- und 16 Brigadegenerale; außerdem stehen 58 pensionierte Divisions- und 88 Brigadegenerale zur Verfügung des Kriegsministers. Durch Gesetz vom sind die Verhältnisse der Territorialarmee (Landwehr) neu geregelt worden.
Nach dem Wehrgesetz vom gehören derselben alle Mannschaften, welche ihrer Dienstpflicht in der aktiven Armee und deren Reserve genügt haben, auf die Dauer von 15 Jahren an, von denen 9 auf die Reserve (Landwehr 2. Aufgebots) entfallen. Letztere soll nur dann zur Einberufung gelangen, wenn die vorhandenen Streitmittel nicht ausreichen. Die der Territorialarmee Angehörenden stehen auch im Frieden unter militärischer Kontrolle und werden einmal zu einer 14tägigen Übung einberufen.
Die Truppenteile der regionsweise aufgestellten Territorialarmee sollen im Kriegsfall zu Besatzungszwecken Verwendung finden, können aber auch, zu Brigaden, Divisionen und Armeekorps formiert, ins Feld rücken. Nach dem Gesetz vom besteht die Territorialarmee außer der Kavallerie, Artillerie und den Spezialwaffen aus 145 Infanterieregimentern, 1 Regiment mehr als die Armee bis 1887 hatte (die Subdivision Aix hat ihrer Größe wegen 2 Regimenter).
Durch Gesetz vom wurden die 144 Linienregimenter à 4 Bataillone unter Aufstellung von 18 neuen Regimentern, Nr. 145-162, auf 3 Bataillone gebracht. Bei der Mobilmachung soll jedoch jedes Regiment wieder ein 4. Bataillon aufstellen. Da nun infolge Verlängerung [* 5] der Wehrpflicht von 20 auf 25 Jahre durch das Wehrgesetz vom der Landwehr so viel Mannschaften zuflossen, daß die Regimenter gezwungen sind, 5-7 Bataillone aufzustellen, so ist nunmehr durch Gesetz vom bestimmt, daß jedes Territorialregiment bei der Mobilmachung 2 Bataillone an das im Subdivisionsbezirk garnisonierende aktive Infanterieregiment abzugeben hat, welche mit dem aktiven 4. Bataillon des letztern ein gemischtes Regiment bilden.
Demnach wird die Infanterie im Kriege bestehen aus: 162 aktiven Regimentern Nr. 1-162 aus je 3 = 486 Bataillonen;
145 gemischten Regimentern Nr. 201-345 zu je 3 = 435 Bataillonen und 145 Territorialregimentern mit zusammen etwa 600 Bataillonen;
dazu kommen die Jäger, Zuaven, afrikanischen, anamitischen und tongkinesischen Tirailleurs etc., so daß die Infanterie mindestens 1600 Bataillone zählen wird.
Das Wesentliche der neuen Organisation ist, daß 290 Bataillone Landwehr in die Linie eingestellt und mit dieser einheitlich verschmolzen werden. Zur Territorialarmee gehören ferner je 72 Eskadrons Dragoner und leichte Kavallerie sowie 6 Eskadrons Chasseurs d'Afrique, 18 Artillerieregimenter, die Batterien in Algerien und die Bataillone von Lille [* 6] und Valenciennes, 18 Geniebataillone und 18 Traineskadrons. Nach dem Erlaß vom werden bei eintretender Mobilmachung dem Kriegsminister unterstellt 32 Bataillone Zollbeamte in Frankreich sowie 3 Kompanien und 3 Pelotons Kavallerie in Algerien, ferner 46 Kompanien und 19 Sektionen Forstbeamte, außerdem 4 Eskadrons in Algerien. An Festungsformationen treten hinzu 6 Bataillone, 22 Kompanien, 10 Sektionen Zollbeamte, 2 Kompanien, 18 Sektionen, 15 Detachements Forstbeamte, zusammen etwa 30,000 Mann.
Nach dem Dekret vom besteht die Marineinfanterie aus 177 aktiven Kompanien, welche in 12 Regimenter, 4 selbständige Bataillone und 5 Detachements formiert sind; 116 Kompanien stehen im Innern, 61 in den Kolonien, 2 Bataillone in Paris, [* 7] die Regimenter Nr. 1-8 von 12-18 Kompanien in Frankreich, Nr. 9 in Tongking, [* 8] 10 in Anam, 11 in Kotschinchina, 12 in Neukaledonien, [* 9] je 1 Bataillon in Senegal, auf Martinique, Réunion, Diego-Suarez, Detachements in Guayana, Obok, Guadeloupe, Taïti und Tananarive. Zu den Marinetruppen gehören ferner 12 Kompanien Tirailleurs vom Senegal, 12 Kompanien analytische, 48 Kompanien tongkinesische Tirailleurs, 3 Kampanien in den Kolonien.
Das Marineartillerieregiment besteht aus 35 Batterien und 2 Detachements, deren Formierung in 2 Regimenter beabsichtigt wird. 22 Batterien stehen in Frankreich, die übrigen in Tongking, Anam und den Kolonien. Die Stärke aller Marinetruppen beträgt rund 36,000 Mann. Die Bildung eines neuen Armeekorps Nr. 20 aus Kolonialtruppen, welches dem Kriegsministerium unterstellt werden soll, steht in Aussicht. Zur Verstärkung [* 10] der Marine werden große Anstrengungen gemacht. Für 1891 sind 60 Mill. Fr. Baukosten bewilligt worden. 10 Panzerschiffe [* 11] werden im Bau sein, von diesen 2, Neptun seit 1882 in Brest, Magenta seit 1883 in Toulon [* 12] im Bau, fertig, an 2, Brennus und Tréhouart, wird weiter gebaut, und 6 werden neu auf Stapel gelegt, von diesen werden 3 Küstenverteidiger von je 6589 Ton. Deplacement auf Privatwerften (1 in La Seyne, 2 in St.-Nazaire), 3 Hochseeschlachtschiffe von mehr als 10,000 T. auf Staatswerften gebaut. Es werden ferner 5 Panzerkreuzer im Bau sein, von diesen wird der Dupuis de Lôme, welcher vom Stapel lief, und der 6300 T. mit Maschinen von 14,000 Pferdekräften hat, welche drei Schrauben, [* 13] zwei zu beiden Seiten, eine kleinere vor dem Steuer, treiben, 20 Knoten Geschwindigkeit, 1892 seine Probefahrt machen. Die Kreuzer Forbin und Surcouf, welche im Sommer 1890 ihre Probefahrten machten, erreichten 20,5 Knoten Geschwindigkeit. 2 Kreuzer erster und 1 Kreuzer zweiter Klasse sind im Bau, 3 Kreuzer zweiter Klasse (Typ Suchet) von 3030 T. ¶
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und 20 Knoten Geschwindigkeit werden begonnen. 1 Torpedokreuzer von 1310 T. wird fertig, ein andrer begonnen; 1 Torpedo-Aviso von 450 T. wird fertig, 3 werden auf Stapel gelegt. 1 gepanzertes Kanonenboot, 1640 T., wird fertig, ein gleiches weiter gebaut. 2 Torpedo-Ekläreurs von 155 T. werden fertig, 10 Hochsee- und 24 Torpedoboote erster Klasse gebaut, und 50 Torpedoboote von 35 m Länge werden wegen mangelnder Seeeigenschaften umgebaut.
Vgl. Exner, Einteilung und Friedensunterbringung der französischen Armee am (Berl. 1890).
Über die Bevölkerungsgeschichte [* 15] Frankreichs vgl. den Art. Bevölkerungsgeschichte, S. 113.
Geschichte.
Schon im März 1890 kam es zu einem Zerwürfnis im Ministerium Tirard, das durch den günstigen Ausfall der Wahlen (September 1889) für die Dauer gefestigt schien. Am meisten hatte zu dem Siege über den Boulangismus unzweifelhaft die Klugheit und Energie des Ministers des Innern Constans beigetragen. Es gab ihm das im Kabinett sowie in den Kammern und der öffentlichen Meinung ein Übergewicht, das dem Ministerpräsidenten. Tirard unbequem war, und dieser machte in seinem Ärger in einer Ministersitzung Constans den Vorwurf, daß er die Presse [* 16] gegen ihn aufreize.
Constans nahm sofort 2. März seine Entlassung und wurde durch den radikalen Bourgeois ersetzt. Tirard und Bourgeois erlangten zwar 3. März von der Kammer ein Vertrauensvotum, doch war das Ansehen des Kabinetts durch den Rücktritt Constans' so geschwächt, daß es sich nicht lange behaupten konnte. Die Beschickung der internationalen Arbeiterschutzkonferenz in Berlin, [* 17] welche Constans beschlossen hatte und Bourgeois durchführte, wurde nicht angefochten; dagegen kam das Kabinett in Bedrängnis in der Frage der Handelsverträge, welche die Kammern sehr beschäftigte, und in der die Regierung, um sich nicht die Hände zu binden, einen Mittelweg einhielt.
Bei der Erörterung des Ablaufs des türkisch-französischen Handelsvertrags gab 14. März die Mehrheit des Senats ihrem Mißbehagen und ihrer Unzufriedenheit mit der Regierung Ausdruck und nahm eine von dieser bekämpfte Tagesordnung an. Tirard reichte darauf sofort die Entlassung des Kabinetts ein. Der Präsident Carnot beauftragte Freycinet mit der Bildung eines neuen Ministeriums, das 17. März zu stande kam. Von dem frühern Kabinett traten Freycinet, Rouvier, Barbey und Guyot, welche ihre Portefeuilles behielten, ferner Fallières, der die Justiz, und Bourgeois, der den Unterricht übernahm, in das neue ein, so daß nur Tirard, Thévenet, Spuller und Faye ausschieden.
Die neuen Minister waren Develle für den Ackerbau, Jules Roche für den Handel und Ribot für das Auswärtige. Das Ministerium umfaßte die gesamten republikanischen Parteien vom linken Zentrum (Ribot) bis zu den Radikalen und schien daher eine feste Basis in den Kammern zu haben. In seinem denselben mitgeteilten Programm hieß es: »Wir befinden uns in einer Epoche sozialer Umbildung, wo die Verhältnisse der Arbeiter mit Recht den Gegenstand neuer fürsorglicher Bemühungen bilden. Die erste Pflicht der öffentlichen Gewalten ist, sich zu der arbeitsamen Bevölkerung [* 18] zu wenden und derselben den Weg zu einer Verbesserung ihrer Lage zu erleichtern. Keine Regierung kann sich dieser Pflicht entschlagen (dies war eine Entschuldigung der von den Chauvinisten getadelten Beschickung des Berliner [* 19] Kongresses), eine republikanische muß sich mehr als jede andre von derselben durchdringen lassen. Wir werden baldmöglichst Gesetze vorschlagen, welche bezwecken, die Unterstützung, die Fürsorge, den Geist der Gegenseitigkeit, mit einem Worte alle Elemente fortschreitender Besserung des Loses der Arbeiter und der Sicherung ihrer alten Tage zu fördern. Wir halten nicht für notwendig, in ein detailliertes Programm einzugehen und die Entwürfe aufzuzählen, welche die Ereignisse zuweilen zu bloßen Versprechungen stempeln. Sie werden uns nach unsern Thaten beurteilen. Wir streben danach, eine Regierung in der wirklichen Bedeutung des Wortes zu sein.« Das hierfür von dem Ministerium erbetene Vertrauensvotum erhielt in der Kammer 318 gegen 78 Stimmen. In Wirklichkeit hatten die neuen Minister zunächst nicht die Absicht, große Reformgesetze vorzulegen, sondern nur die bestehenden Gesetze auszuführen und dabei möglichste Schonung anzuwenden: so sollten die Schulgesetze allmählich angewendet und die Verletzung der religiösen Gefühle der Bevölkerung vermieden, bei der Durchführung des Militärgesetzes Mittel gesucht werden, damit die höhern Studien und der Beruf der Geistlichen nicht unterbrochen und den Studierenden gewisser Fächer [* 20] die Möglichkeit gegeben werde, den Militärdienst mit 18 Jahren zu beginnen.
Das Ministerium wollte vor allem keine hohe Politik treiben, und auch die Kammer zeigte nicht die Neigung, durch Aufwerfung von Streitfragen immer neue Ministerkrisen heraufzubeschwören. Von der Revision der Verfassung, der Trennung von Kirche und Staat war keine Rede mehr, und die Verhandlungen verliefen ohne die sonst üblichen Zwischenfälle ruhig und sachlich. Es wurden hauptsächlich Steuergesetze beraten, eine Reform der direkten Steuern sowie der Zuckersteuer und die Einführung einer neuen Steuer auf Bereitung von Wein aus Rosinen; dieselben waren notwendig, um das Gleichgewicht [* 21] im Budget für 1891, das noch nicht erledigt wurde, herzustellen.
Der Finanzminister Rouvier erlitt in einigen Detailfragen Niederlagen, ließ sich aber dadurch nicht zur Einreichung seiner Entlassung bestimmen. Die Finanzfragen hingen mit der wichtigen Frage zusammen, wie künftig die Zolltarifverhältnisse zu regeln seien; diese mußte, da der Handelsvertrag mit Italien [* 22] und der Türkei [* 23] abgelaufen und nicht erneuert war, andre Verträge 1891 und 1892 abliefen, in der nächsten Zeit endgültig entschieden werden. Anfang August wurde die Kammersession geschlossen. Die Enthüllungen über den Boulangismus (s. Boulanger), welche die Royalisten und Bonapartisten bloßstellten, trugen dazu bei, die Republik zu befestigen, die ihren 20jährigen Bestand feiern konnte.
Die Rüstungen [* 24] wurden energisch fortgesetzt, um zu Lande und zur See den übrigen Mächten gewachsen zu sein. Erhebliche Mängel wies die Marine auf, wie der Berichterstatter über das Marinebudget im Budgetausschuß, Gerville-Réache, nachwies; die Verwaltungskosten waren zu groß, die Anschaffungen von Material für die vielen Arsenale erfolgten planlos, und die Marinewerften waren trotz ihrer großen Zahl nicht ausreichend für den Bau von neuen Schiffen, der zu langsam von statten ging; auch deuteten die vielen Unfälle französischer Kriegsschiffe auf Fehler in der Konstruktion hin. Obwohl Frankreich seit 1871 über 3600 Mill. Fr. für seine Kriegsflotte ausgegeben hatte, war die Zahl der kriegstüchtigen Fahrzeuge seitdem von 405 auf 378 herabgegangen, während die Mächte des Dreibundes (Deutschland, [* 25] Österreich [* 26] und Italien) nur 2572 Mill. Fr. für ihre Flotten ausgegeben, die Zahl ihrer Kriegsschiffe aber von 290 auf 538 ¶