(1882), Verein der Anhaltischen Arbeitgeber (in Dessau 1887), Verein für das Wohl der Arbeiterbevölkerung in Duisburg (1888),
Bergischer Verein für Gemeinwohl (in Elberfeld 1886), Verein der Arbeitgeber des Amtsbezirks Mittweida (1885), Linksrheinischer
Verein für Gemeinwohl (in M'Gladbach 1888), Verein Volkswohl in Dresden (1888), Verein für Volkswohl für Schönebeck und Umgegend
(1890), Gemeinnütziger Verein an der Saar (Verein gegen Wucher), Verein Vaterland zu Quedlinburg, Arbeitgeber-Verband Hamburg-Altona,
Fabrikanten-Verein für Hannover-Linden, Verein für das Wohl der arbeitenden Klassen in Stuttgart u. a.
Den mehr oder minder gemeinsamen Zweck suchen die Vereine für Arbeiterwohl durch die sogen. Wohlfahrtseinrichtungen (s. d.) zu erreichen,
die von dem einen Verein in diesem, von dem andern in jenem Umfang programmmäßig gefördert werden. Als
die hauptsächlichsten Bestrebungen dieser Art nennen wir die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse (Baugesellschaften) und
Einrichtungen zur Pflege und Sicherung der Gesundheit der Arbeiter (Erholungsgärten, Genesungshäuser, Ferienkolonien, Kindergärten),
die Sorge für weitere Ausbildung der Arbeiter (Schriftliche Lehrverträge, Fortbildungs- und Fachschulen,
Einrichtungen zur Erlernung der Haushaltung und weiblicher Handarbeiten, Frauenvereine, Vorträge, Volksbibliotheken, Lesezirkel-
u. -Zimmer), die Beförderung des Sparsinnes (Sparprämien, Pfennigsparkassen), der Kranken-, Sterbe-, Invaliden- und Witwenkassen
und aller auf eigner Mitwirkung der Arbeiter beruhenden Wohlfahrtseinrichtungen.
Hierhin gehört ferner die Bekämpfung der Trunksucht und Pflege edler geselliger Vergnügungen (gesellige Vereine,
Volksbelustigungen, Gesellschaftsabende), die Anbahnung von gewerblichen Schiedsgerichten und Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern
und Arbeitern über die Regelung des Arbeitsverhältnisses (Ältesten-Kollegien), endlich Arbeitsnachweis, direkte materielle
Unterstützungen oder Vorkehrungen zu billiger Beschaffung der notwendigsten Lebensmittel für die Arbeiter und ihre Familien
(Masseneinkäufe, Volksküchen, Kaffeehallen) u. a. Außerdem richten die Vereine für Arbeiterwohl gewöhnlich ihre
Thätigkeit auf den Schutz des Familienlebens durch Beschränkung der Sonntagsarbeit, der Nachtarbeit, der Frauen- und Kinderarbeit,
soweit solche sittliche und wirtschaftliche Gefahren in sich bergen, sowie auf die Unterstützung und Förderung schon vorhandener
oder neu hervortretender Bestrebungen zur Hebung der Sittlichkeit, der Religiosität und der Vaterlandsliebe.
Was die Mitgliedschaft zu den Vereinen für Arbeiterwohl angeht, so nehmen einige Vereine nur Arbeitgeber auf, andre
stellen einem jeden unbescholtenen Bürger den Beitritt frei, erschweren den letztern für die Arbeiterklasse aber durch einen
hohen Beitrag, noch andre Vereine endlich drücken schon durch den minimalen Beitrag die Absicht aus, neben den Arbeitgebern
eine möglichst große Anzahl von Arbeitern als Mitglieder heranzuziehen und auf diese Weise den Klassenunterschied
nach Möglichkeit zu überbrücken.
Während von den meisten Vereinen ein bestimmter Beitrag (meistens in einem Mindestbetrag festgesetzt) erhoben wird, richtet
sich der Beitrag der Mitglieder der reinen Arbeitgebervereine gewöhnlich nach der Zahl der von ihnen beschäftigten Arbeiter.
Die Vereine für Arbeiterwohl sind konfessionslos, mit Ausnahme des Verbandes katholischer Industrieller und Arbeiterfreunde: »Arbeiterwohl«,
auf der einen Seite, und der evangelischen Vereine für
innere Mission, sofern wir dieselben auf Grund ihrer Bestrebungen in
neuerer Zeit zu dieser Kategorie rechnen können, auf der andern Seite.
Von verschiedenen Vereinen wird ein Vereinsorgan zum Austausch der Meinungen und zur Anregung der einzelnen
Mitglieder benutzt, bez. herausgegeben, so vom Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen »Der Arbeiterfreund« (Berlin)
und die Zeitschrift »Volkswohl« (Herausgeber beider Schriften V. Böhmert in Dresden),
vom Verband Concordia die Zeitschrift »Concordia«
(Mainz),
vom Verband Arbeiterwohl die Zeitschrift »Arbeiterwohl« (Herausgeber Franz Hitze in M'Gladbach),
vom
Bergischen und Linksrheinischen Verein für Gemeinwohl gemeinsam die Zeitschrift »Gemeinwohl« (Elberfeld, Herausgeber R. Stegemann
in Lennep),
vom Verein der Anhaltischen Arbeitgeber die »Deutsche Arbeiter-Zeitung«
(Berlin),
vom Verein Volkswohl in Dresden das »Monatsblatt«. Bemerkenswert ist, daß auf Anregung des
Anhaltischen Vereins verschiedene größere Etablissements in dem Bezirke desselben für ihre Arbeiter eine
eigne Zeitung gegründet haben.
Die Thätigkeit der Vereine für Arbeiterwohl ist eine sehr segensreiche gewesen, wovon die zahlreichen Wohlfahrtseinrichtungen in den
verschiedenen Bezirken den besten Beweis liefern. Mit sachlichem Interesse haben alle Mitglieder an diesen Schöpfungen mitgearbeitet,
obwohl viele Schwierigkeiten, namentlich die Agitation der gegnerisch gesinnten Sozialdemokraten, ihrem
Wirken sich gegenüberstellten. Die Streikbewegung der letzten Jahre hat indessen dieser Vereinsthätigkeit viel Abbruch
gethan und war die Veranlassung zur Gründung einer Anzahl von reinen Arbeitervereinen, welche zwar auch das Wohl der arbeitenden
Klassen zu fördern bestrebt sind, an erster Stelle aber der für Wirtschaft und Moral schädlichen Streikbewegung
einen Damm entgegensetzen wollen.
Unter dieser Überschrift ist bisher (vgl. Bd. 1 u.
17) über das Streben, auch bei den Knaben den Unterricht in gewissen Handfertigkeiten allgemein einzuführen, und namentlich
über die Fortschritte des deutschen Vereins für erziehliche Knabenhandarbeit berichtet worden. Der Verein
und mit ihm die Sache, die er vertritt, haben aus den letzten Jahren bedeutende Erfolge zu verzeichnen. Die Frage des Handarbeitsunterrichts
für die männliche Jugend beschäftigt immer weitere Kreise. In Frankreich ist dieser Unterricht durch Erlaß des Unterrichtsministers
vom allgemein und pflichtig in sämtlichen Volks- und Bürgerschulen sowie demgemäß in den
Lehrerbildungsanstalten eingeführt worden.
Nach neuern amtlichen Berichten sind thatsächlich 180 Normalschulen (Seminare) und 220 höhere Volksschulen in Frankreich mit
eignen wohlbesetzten Werkstätten ausgerüstet, während in 12,000 Volksschulen die Handarbeit der Knaben mit einfachern Mitteln
betrieben wird. Amtliche Einfügung dieses neuen Zweiges in den Lehrplan der öffentlichen Volksschule ist
ferner vom Jahre 1891 an durch ein neues Schulgesetz in Norwegen festgesetzt worden. In den übrigen Ländern der gebildeten
Welt steht wenigstens dieser Gegenstand überall mit im Vordergrund der öffentlichen Interessen und wird gleicherweise vom
pädagogischen wie vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus immer mehr gewürdigt. Das deutsche Handfertigkeitsseminar
zu Leipzig, dessen verdienter Leiter, Dr. W. Götze, jetzt ganz in den Dienst des
mehr
Vereins übergetreten ist, entfaltet rege Thätigkeit und hat in den letzten beiden Jahren je drei Lehrkurse (Ostern, Juli,
August) von 4-8 Wochen unter zahlreicher Beteiligung von Lehrern aller Stufen abgehalten. Gleichzeitig wird aus Schweden berichtet,
daß das dortige Slöjdseminar zu Nääs bei Gotenburg geradezu großartige Ausdehnung angenommen hat. Es enthält
außer der Wohnung des bekannten Vorstehers Otto Solomon (Björkenääs) Werkstätten für etwa 100 Zöglinge mit den entsprechenden
Räumen für Vorträge, gesellige Zusammenkünfte, Wohnung etc. In dem Jahrzehnt von 1879 bis 1889 sind dort gegen 1100 Lehrer
aller Schularten für den Handfertigkeitsunterricht ausgebildet; davon etwa 900 aus Schweden, von den übrigen
die Mehrzahl aus England und Finnland.
Namentlich englische Lehrer strömen in Scharen herbei, so daß z. B. im letzten Jahre von 130 englischen Bewerbern über 100 zurückgewiesen
werden mußten. Auch die Regierungen haben in Deutschland angefangen, der Bewegung Aufmerksamkeit zuzuwenden. Bereits 1886 bewilligte
der Landtag im Königreich Sachsen 5000 Mk. jährlich zur Förderung des Arbeitsunterrichts. Im März 1889 ging
auch im preußischen Landtag die Forderung von 14,000 Mk. für den neuen Staatshaushaltsetat anstandslos durch, wovon 5000 Mk.
dem Verein überwiesen sind, denen der Reichskanzler aus Reichsmitteln den gleichen Betrag hinzugefügt hat. Unter den günstigsten
Anzeichen konnten so der neunte Kongreß für erziehliche Knabenarbeit in Hamburg und der zehnte
zu Straßburg abgehalten werden.
Beidemal waren staatliche Behörden, städtische Verwaltungen, Vereine etc. in größerer Zahl vertreten und Gäste aus andern
Ländern erschienen. Besonders bedeutsam gestaltete sich die Hamburger Versammlung, wo in beredten Vorträgen der Lehrer Rißmann
aus Berlin das Interesse des Lehrerstandes und der Direktor des Hamburger Kunstgewerbemuseums, Justus Brinckmann,
das Interesse des Gewerbestandes an der Förderung der Knabenhandarbeit darlegten. Nach dem Bericht des Abgeordneten von Schenkendorf
bestehen (in Deutschland) die meisten Arbeitsschulen im Königreich Sachsen, sodann in Schlesien, Provinz Sachsen, Elsaß-Lothringen, Thüringen.
Er zählte (abgesehen von Werkstätten, die in Erziehungsanstalten, öffentlichen und privaten, bestehen) 65 Arbeitsschulen an 60 Orten.
Unter den Lehr- und Erziehungsanstalten, an denen der Arbeitsunterricht für die männliche Jugend eingeführt ist, befinden
sich 12 Lehrerseminare, 13 Volks- und Privatschulen, 14 Waisenhäuser, 45 Knabenhorte. Im ganzen sollen 1889 in Deutschland wenigstens 180 Schülerwerkstätten
an 107 Orten mit 5500 Zöglingen bestanden haben. Lehrend waren in diesen Werkstätten etc. 199 Lehrer
und 48 Handwerker thätig. Mit den Kongressen für erziehliche Knabenarbeit waren auch Ausstellungen von Schüler- und Lehrerarbeiten
verbunden, die neben manchen erfreulichen Erzeugnissen aber doch zeigten, was auch die Verhandlungen ergaben, daß die Ansichten
über die Ziele, welche auf diesem Gebiet zu erstreben sind, noch recht weit auseinander gehen.
Neben wahren Kunstprodukten, deren Herstellung den damit beschäftigten Knaben schwerlich erfrischende Erholung gegenüber
der eigentlichen Schularbeit gewährt hat, sah man auch sehr einfache und rohe Arbeiten, die für die ästhetische Bildung
keinen rechten Wert haben. Der Berichterstatter der »Deutschen Schulzeitung« über die Straßburger Ausstellung
empfiehlt als besonders glücklich den Lehrgang des Gymnasiallehrers Fischer zu Zabern i.
Els., der in naturgemäßer Folge vom
Leichtern zum Schwerern fortschreitet und die Handfertigkeitsübungen thunlichst eng an das Zeichnen schließt.
Auch der Beschluß des zehnten Kongresses, daß der Handarbeitsunterricht »in den städtischen
Volksschulen wie an den höhern Lehranstalten, besonders aber in den Lehrerbildungsanstalten überall da, wo die Voraussetzungen
gegeben sind, wahlfrei einzuführen sei«, kam nicht ohne lebhaften Widerspruch solcher Schulmänner zu stande, die von der
»wahlfreien« Einführung entweder Mißerfolg oder Überbürdung, diese
namentlich an den Lehrerseminaren, befürchteten.