nicht die übrigen
Glieder
[* 2] des Reaktionsverlaufes treffen, hat
Wundt die Dauer der Apperzeption, d. h. der Zeit, die man bedarf, um einen
einfachen
Eindruck in das
Bewußtsein aufzunehmen, auf 0,08-0,1Sekunde berechnet. Im allgemeinen bezeichnet
Wundt jeden durch
die
Aufmerksamkeit geleiteten seelischen Vorgang als Apperzeption, indessen ist diese erweiternde
Terminologie ebensowenig
zweckmäßig wie die von
Steinthal-Lazarus verwendete, der zufolge jeder Verarbeitungsprozeß seelischer
Momente Apperzeption heißen
soll, oder die in der Herbartischen
Schule übliche, nach welcher alle Bildungsvorgänge der sich entwickelnden
Seele Apperzeptionsprozesse
genannt werden.
Bei allen diesen Wortdeutungen fällt die ursprüngliche und festzuhaltende Beziehung zur Sinneswahrnehmung fort. Die Apperzeption ist
aber endlich auch nicht als eine mystische Macht hinzustellen, welche nach Belieben in einem von ihr
verschiedenen Bewußtseinsinhalt walten kann; vielmehr entsteht für die künftige
Psychologie die Aufgabe einer Kausalerklärung
der sogen. apperzeptiven Leistungen aus den Bewußtseinsinhalten selbst und ihrem associativen
Verbande.
Albert,
Graf, ungar.
Politiker, Sohn des ehemaligen ungarischen Hofkanzlers
GrafGeorgApponyi, geb. 1846 zu
Wien,
[* 3] wurde im Jesuitenkollegium erzogen, studierte dann die
Rechte in
Wien und
Pest, machte nach 1868 längere
Reisen, namentlich
in
Deutschland
[* 4] und
Frankreich, und wurde 1872 in das ungarische Abgeordnetenhaus gewählt,
dem er mit einer
Unterbrechung von
zwei
Jahren seit 1877 angehört. Hier zeichnete er sich bald durch eine ungewöhnliche Rednergabe aus;
er ist heute unbestritten der vorzüglichste Sprecher des ungarischen
Parlaments.
Anfangs gehörte er der konservativen
Partei des
Barons P. Seneyey an, ging nach dessen Rücktritt zur vereinigten
Opposition
über und ist dermalen der
Führer der sogen. gemäßigten
Opposition, welche insbesondere gelegentlich
der Wehrgesetzdebatte (Anfang 1889) gegen das
KabinettTisza, namentlich gegen den
Träger
[* 5] desselben, den
MinisterpräsidentenKoloman v.
Tisza, einen ebenso rücksichtslosen wie erfolgreichen parlamentarischen
Kampf führte. Das Gebiet der staatsrechtlichen
und der volkswirtschaftlichen
Fragen beherrscht
GrafAlbertApponyi mit Vorliebe; desgleichen bewegt er sich gern auf dem
Felde der
auswärtigen
Politik. Dem neuen ungarischen
Kabinett unter dem
GrafenJuliusSzapáry gegenüber beobachtet
Apponyi eine wohlwollende, annähernde
Neutralität, die einer gänzlichen Vereinigung zuführen dürfte.
Das
Instrument kann für leichte und schwere
Flüssigkeiten hergestellt werden.
BeimGebrauch füllt man
die
Kugel c, die
nur etwa 10
ccm faßt, mit der zu wägenden
Flüssigkeit, setzt den Stöpsel, ohne
Bildung einer Luftblase, ein, spült das
Instrument mit
Wasser ab, taucht es in
destilliertes Wasser von bestimmter
Temperatur (15 oder 17°) und liest das
spezifische Gewicht
unter dem Wasserspiegel an der
Skala ab. Vergleichungen der Angaben des Aräopyknometers mit denen, welche
auf der
Wage
[* 9] mit
Hilfe eines
Pyknometers erhalten wurden, ergaben gut übereinstimmende
Zahlen. Eine besonders kleine Form des
Aräopyknometers, welche nur wenige Kubikzentimeter
Flüssigkeit bedarf, dient zur Untersuchung von Frauenmilch und
Harn.
in
Berlin.
[* 10] Die internationale Arbeiterschutzkonferenz, welche im März 1890 inBerlin stattfand,
ist für
Europa
[* 11] vielleicht das wichtigste Ereignis in der Geschichte der
Sozialpolitik der neuesten Zeit. Die
Notwendigkeit,
durch internationale
Verhandlungen der
Staaten aus eine Gleichmäßigkeit in der
Arbeiterschutzgesetzgebung der miteinander
auf dem Weltmarkt konkurrierenden industriellen
Staaten hinzuwirken, um ohne Schädigung der
Industrie eine den berechtigten
Interessen und Ansprüchen der industriellen
Arbeiter entsprechende Schutzgesetzgebung in den Kulturstaaten
durchführen zu können, wurde zuerst von dem elsässischen Fabrikanten
Daniel le
Grand (schon 1841) ausgesprochen und von
diesem in den 50er
Jahren durch eine an verschiedene europäische
Regierungen versandte
Denkschrift näher begründet.
Als nun seit dem Ende der 60er Jahre inDeutschland gegenüber der einseitigen, individualistischen, die
Politik des laisser faire und laisser aller verteidigenden Manchesterdoktrin (deutsche Freihandelsschule) eine neue
Richtung
in der
Nationalökonomie die herrschende wurde und diese ihre sozialreformatorischen
Anschauungen und
Forderungen in der
Arbeiterfrage
entwickelte, wurde gegenüber ihren
Forderungen des größern gesetzlichen
Schutzes der
Arbeiter, insbesondere der
Kinder, jugendlichen
und weiblichen
Arbeiter, die gleichmäßige
Durchführung desselben in den industriellen
Staaten von größerer praktischer
Bedeutung für die internationale Konkurrenzfähigkeit der einzelnen
Staaten. Die
Notwendigkeit solcher internationalen
Verhandlungen
wurde auch von Vertretern der
Wissenschaft und dieser neuen
Richtung
(Schönberg,
Ad.
Wagner,
Neumann u. a.) energisch betont,
von andern Vertretern derselben (G.Cohn,
Brentano u. a.) freilich ebenso entschieden bestritten.
Von den
Staaten war es die
Schweiz, welche zuerst für eine internationale
Fabrikgesetzgebung eintrat und diese anzubahnen suchte,
nachdem sie im J. 1877 das den industriellen Arbeitern einen sehr weitgehenden
Schutz gewährende Fabrikgesetz erlassen hatte
und die schweizerischen Fabrikanten durch die ausländische
Konkurrenz der andern
Staaten, deren
Gesetzgebung
die Arbeitgeber in der Beschäftigung der Arbeitskräfte weniger einschränkte, geschädigt wurden.
Vertreter der Schweiz
[* 14] in Paris,
[* 15] Berlin, Wien, Rom,
[* 16] London
[* 17] und Brüssel
[* 18] an, bei den betreffenden Regierungen sich darüber zu unterrichten,
ob und inwieweit Geneigtheit zu einem internationalen Übereinkommen, betreffend die Arbeit in den Fabriken, vorhanden sei.
Das Resultat dieses ersten Schrittes war sehr wenig erfreulich und aufmunternd. Die belgische Regierung
gab auf wiederholte Anfragen gar keine Antwort, die deutsche Regierung erklärte, daß »sie sich nicht in der Lage sehen würde,
zur Anbahnung einer internationalen Fabrikgesetzgebung mitzuwirken, weil sie es überhaupt nicht für thunlich erachtet, ihrerseits
die gesetzliche Regelung dieser Materie durch Vertrag zu vinkulieren«; die englische Regierung meinte, da die
Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Ländern voneinander so sehr verschieden seien, erscheine es unausführbar, ein befriedigendes
internationales Übereinkommen in Bezug auf die Fabrikgesetzgebung zu treffen; die französische Regierung vertrat den Standpunkt,
daß sie in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung des Landes wenig geneigt sei, die Freiheit der Arbeit durch gesetzliche
Bestimmungen einzuschränken und noch weniger sich in dieser Gesetzgebung durch internationale Verhandlungen
die Hände binden lassen wolle.
1) Verbot der Sonntagsarbeit, 2) Festsetzung eines Minimalalters für die Zulassung von Kindern in fabrikmäßigen Betrieben,
3) Festsetzung eines Maximalarbeitstags für jugendliche Arbeiter, 4) Verbot der Beschäftigung von jugendlichen und weiblichen
Personen in besonders gesundheitsschädlichen und gefährlichen Betrieben, 5) Beschränkung der Nachtarbeit für
jugendliche und
weibliche Personen, 6) Art und Weise der Ausführung allfällig abgeschlossener Verträge,
und diejenigen Punkte festzusetzen, deren Ausführung durch internationales Übereinkommen als wünschenswert zu bezeichnen
wäre. Es wurde in dem Rundschreiben ausdrücklich bemerkt: Wenn sich die Konferenz über diese Punkte oder einzelne derselben
geeinigt hätte, so würden die Resultate den Regierungen als unverbindliche Vorschläge zu unterbreiten
sein.
Falls der einen oder andern Regierung nur ein Teil dieser Vorschläge genehm wäre, könnten besondere internationale Übereinkommen,
betreffend einzelne Fragen, jeweilen von denjenigen Staaten in Aussicht genommen werden, welche hinsichtlich deren Lösung übereinstimmen.
Die Vereinbarungen würden nicht den Sinn haben, die nationalen Gesetze zu ersetzen, sondern die kontrahierenden
Teile verpflichten, in ihrer einheimischen Gesetzgebung gewisse Minimalforderungen durchzuführen; denjenigen Staaten, welche
weiter gehen wollten, bliebe dies selbstverständlich unbenommen.
Die Aufgabe der ersten Konferenz sollte aber nur sein, durch Verhandlungen der Delegierten festzustellen, ob es möglich sei,
zu internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiet der Arbeiterschutzgesetzgebung zu gelangen. Wenn sich
diese Möglichkeit ergebe, sollte es die Aufgabe späterer diplomatischer Konferenzen sein, solche Vereinbarungen zu beraten
und abzuschließen. Das Vorgehen der Schweiz hatte diesmal einen günstigern Erfolg als 1881. Belgien, Frankreich, Luxemburg,
die Niederlande und Österreich-Ungarn nahmen die Einladung ohne Vorbehalt an. Großbritannien und Italien erklärten, die Konferenz
beschicken zu wollen, machten aber bezüglich des Programms, resp. (Italien) bezüglich der über die bestehende
Gesetzgebung hinaus zu übernehmenden Verpflichtungen Vorbehalte.
Der Aufschub wurde in einem besondern Rundschreiben vom noch damit motiviert, daß es wünschenswert
sei, der Konferenz ein detaillierteres Programm vorzulegen, um ein besseres Resultat der Verhandlungen zu ermöglichen. Nachdem
der Konflikt mit Deutschland beigelegt und das detailliertere Diskussionsprogramm entworfen war, erging an die vorgenannten
Staaten (außer Rußland) durch Rundschreiben vom die Einladung zu einer 5. Mai d. J.
in Bern
zu eröffnenden Konferenz. Das dem Rundschreiben beigelegte Diskussionsprogramm enthielt folgende Fragen:
I. Verbot der Sonntagsarbeit.
1) In welchem Umfang ist die Sonntagsarbeit zu beschränken? 2) Welches sind die Betriebe oder Betriebsprozesse, bei welchen
ihrer Natur nach ein Unterbruch oder Aufschub derArbeit unzulässig und daher die Sonntagsarbeit zu gestatten
ist? 3) Sind in diesen Betrieben in Bezug auf die Sonntagsruhe der einzelnen Arbeiter Maßnahmen zu treffen?
II. Festsetzung eines Minimalalters für die Kinder in fabrikmäßigen Betrieben.
1) Ist für die Zulassung von Kindern in fabrikmäßigen
¶