Apodanthes
Flacourtiana, s. Schmarotzerpflanzen. ^[= s. Schmarotzer.] [* 2]
Seite 18.47 Jahres-Supplement 1890-1891
Flacourtiana, s. Schmarotzerpflanzen. ^[= s. Schmarotzer.] [* 2]
Die Zahl der Apotheken in Deutschland [* 3] betrug 1890: 4798 und zwar in Preußen [* 4] 2640, in Bayern [* 5] 630, Sachsen [* 6] 269, Württemberg [* 7] 261, Elsaß-Lothringen [* 8] 221, Baden [* 9] 194. Von den preußischen Provinzen besaßen Rheinland 439, Hannover [* 10] 296, Schlesien [* 11] 287, Westfalen [* 12] 265, Sachsen 210, Brandenburg [* 13] 205, Hessen-Nassau [* 14] 204, Berlin [* 15] 130, Ostpreußen [* 16] 129, Posen [* 17] 124, Pommern [* 18] 123, Schleswig-Holstein [* 19] 112 Apotheken. Auf 10,000 Einw. kommen im Reiche 1,02 Apotheken und zwar in Preußen 0,63, in Bayern 1,17, in Sachsen 0,86, in Württemberg 1,30, in Hessen [* 20] 1,10, in Elsaß-Lothringen 1,42, in Ostpreußen 0,68, Schlesien 0,70, Westpreußen 0,75, Pommern 0,81, Sachsen 0,85, Berlin 0,86, Brandenburg 0,87, Schleswig-Holstein 0,98, Rheinland 1,01, Westfalen 1,19, Hessen-Nassau 1,28, Hannover 1,35. Die kaiserliche Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln im Deutschen Reich, vom ist durch eine Verordnung vom (Reichsgesetzblatt, S. 9) ersetzt worden, welche in Kraft [* 21] getreten ist.
Das dieser Verordnung beigefügte Verzeichnis A führt die Zubereitungen auf, welche ohne Unterschied, ob sie heilkräftige Stoffe enthalten oder nicht, nur in Apotheken feilgehalten oder verkauft werden dürfen. In dem Verzeichnis B sind dann die Droguen und chemischen Präparate aufgeführt, welche gleichfalls nur in Apotheken feilgehalten oder verkauft werden dürfen. Der Großhandel sowie der Verkauf der im Verzeichnis B aufgeführten Gegenstände an Apotheken oder an sonstige Staatsanstalten, welche Untersuchungs- oder Lehrzwecken dienen und nicht gleichzeitig Heilanstalten sind, unterliegen diesen Bestimmungen nicht.
Vgl. Böttger, Die reichsgesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Arzneimitteln (2. Aufl., Berl. 1890);
Meißner, Die kaiserliche Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln, für den praktischen Gebrauch der Droguisten etc. (Leipz. 1890).
1) Karl, Komponist, geb. zu Dessau, [* 22] ein Schüler von Friedrich Schneider, lebt in seiner Vaterstadt und hat sich durch viele Lieder für Männerchor, namentlich humoristischer Richtung (z. B. »Was hat er gesagt?«, »Ach, uns durstet gar so sehr!«),
vorteilhaft bekannt gemacht.
2)
Johann
Nepomuk,
Freiherr von, österreich.
General, geb. zu Sikirievci
(Slawonien), Sohn des
Feldmarschallleutnants
Joseph
Ritter von Appel (gest. 1855), trat 1840 als
Kadett in die
Armee, wurde 1844
Leutnant, machte
1848-1849 die
Feldzüge in
Italien
[* 23] als
Oberleutnant mit und beteiligte sich hierauf mit Auszeichnung an dem
Feldzug in
Ungarn,
[* 24] wo er sich rühmlichst
hervorthat. 1850 wurde er
Rittmeister, 1858
Major im 12. Ulanenregiment, in welcher
Eigenschaft
er an dem
Feldzug 1859 in
Italien
teilnahm.
Für seine in diesem
Feldzug, besonders bei
Montebello und
Solferino,
[* 25] bewiesene
Tapferkeit erhielt er die Ritterkreuze
des
Leopold- und
Maria-Theresien-Ordens und ward 1860 in den Freiherrenstand erhoben. 1863 zum
Oberstleutnant und in demselben
Jahre zum Obersten und
Kommandanten des 4. Ulanenregiments ernannt, nahm er 1866 am
Feldzug gegen
Preußen als
Brigadier teil,
wurde nach
dem
Kriege
Kommandant des Zentralkavalleriekurses, 1867
Generalmajor, 1874
Kommandant der 25.
Infanterietruppen-Division
und im selben Jahre
Feldmarschallleutnant. 1881 wurde er zum Militärkommandanten in
Temesvár ernannt
und 1882 in gleicher
Eigenschaft nach
Hermannstadt
[* 26] versetzt. Am
avancierte er zum
General der
Kavallerie und wurde 12. Aug. d. J.
zum
Kommandanten des 15.
Korps in
Sarajevo und zum
Chef der
Landesregierung von
Bosnien
[* 27] und der
Herzegowina
ernannt. Appel ist seit 1883
Inhaber des 60. Infanterieregiments.
Sein
Bruder, der
Feldmarschallleutnant
Joseph
Freiherr von Appel, geb.
1823, war zuletzt (bis 1884) dem 2. Korpskommando zugeteilt und starb in
Wien.
[* 28]
(spr. appähr),
Félix
Antoine, franz.
General, geb. zu St.-Rémy sur Bussy
(Marne),
besuchte die
Schule von St.-Cyr und die
Generalstabsschule, ward 1843
Kapitän, zeichnete sich in der
Schlacht bei
Isly aus, ward
darauf ins
Kriegsministerium versetzt, begleitete 1854
Pélissier nach
der
Krim
[* 29] und 1858 nach
London
[* 30] und ward 1862 Oberst und
Souschef des
Generalstabs der
Garde. 1870 war er Generalstabschef der zweiten
Armee in
Paris
[* 31] und leitete 1871 als
Divisionskommandeur das kriegsgerichtliche
Verfahren gegen die
Kommunarden. 1878-82 befehligte er das 17.
Armeekorps in
Toulouse
[* 32] und war 1883-86
Botschafter in
Petersburg.
[* 33]
in der Psychologie die Aufnahme einer Sinneswahrnehmung oder Perzeption in den Zusammenhang des Bewußtseins. Wird z. B. ein Schall [* 34] bloß als solcher gehört, so sprechen wir von Perzeption, wird dagegen in ihm das Schlagen der Turmuhr vernommen, so sprechen wir von Apperzeption. Hieraus folgt, welche Momente für die von Wichtigkeit sind:
1) das Auftreten eines Empfindungskomplexes, 2) der Bestand eines Vorstellungszusammenhanges, 3) die Richtung der Aufmerksamkeit, welche die Perzeption zur Apperzeption macht. Man bezeichnet häufig, aber schlecht, 1 als apperzipierte Vorstellung, 2 als die apperzipierenden Vorstellungen. Die Apperzeption tritt in vier verschiedenen Formen auf, von denen die zwei ersten eine Änderung an der Perzeption vornehmen.
1) Ergänzende Apperzeption. Diese zeigt sich z. B. darin, daß Druckfehler übersehen, d. h. die perzipierten Mängel durch den apperzeptiven Einordnungsprozeß ergänzt, ausgeglichen werden.
2) Gliedernde Apperzeption. Sie äußert sich beispielsweise, wenn die zahllosen bunten Kleckse eines Gemäldes, die man ursprünglich doch bloß sieht, durch Zerlegung und Verbindung für die Auffassung zu Figuren u. Gruppen geordnet werden.
3) Identifizierende Apperzeption. Sie läßt ein perzipiertes Objekt als identisch mit einem früher wahrgenommenen erkennen.
4) Subsumierende Apperzeption. Sie läßt ein perzipiertes Objekt als Exemplar einer bestimmten Gattung erkennen, ordnet also das Wahrgenommene einem allgemeinern Begriff unter. Bei allen diesen vier Formen kann nun die Apperzeption nach zwei Richtungen hin wirken, nämlich entweder nach vorwärts, indem sie den weitern Ablauf [* 35] des Innenlebens beeinflußt, oder nach rückwärts, indem sie frühere Thatbestände verändert.
Über das in den Stirnlappen des Großhirns vermutete physiologische Substrat der Apperzeption ist uns Sicheres nicht bekannt. Über die Zeitdauer der Apperzeption liegen Versuche mit der Reaktion (s. d.) vor. Das Mittelglied des Reaktionsprozesses, eben die Apperzeption, wird erleichtert, wenn die Eintrittszeit des Reizes durch ein voraufgehendes Signal angekündigt oder durch regelmäßige Intervalle zwischen den einzelnen Reizen bestimmt wird: alsdann verkürzt sich die Reaktionszeit. Sie verlängert sich dagegen, wenn die Apperzeption erschwert ist, z. B. dadurch, daß Art und Stärke [* 36] des Reizes der Versuchsperson unbekannt bleiben. Unter dieser (unbewiesenen) Voraussetzung, daß nämlich die Erleichterungen und Erschwerungen nur die Apperzeption, ¶
nicht die übrigen Glieder [* 38] des Reaktionsverlaufes treffen, hat Wundt die Dauer der Apperzeption, d. h. der Zeit, die man bedarf, um einen einfachen Eindruck in das Bewußtsein aufzunehmen, auf 0,08-0,1 Sekunde berechnet. Im allgemeinen bezeichnet Wundt jeden durch die Aufmerksamkeit geleiteten seelischen Vorgang als Apperzeption, indessen ist diese erweiternde Terminologie ebensowenig zweckmäßig wie die von Steinthal-Lazarus verwendete, der zufolge jeder Verarbeitungsprozeß seelischer Momente Apperzeption heißen soll, oder die in der Herbartischen Schule übliche, nach welcher alle Bildungsvorgänge der sich entwickelnden Seele Apperzeptionsprozesse genannt werden.
Bei allen diesen Wortdeutungen fällt die ursprüngliche und festzuhaltende Beziehung zur Sinneswahrnehmung fort. Die Apperzeption ist aber endlich auch nicht als eine mystische Macht hinzustellen, welche nach Belieben in einem von ihr verschiedenen Bewußtseinsinhalt walten kann; vielmehr entsteht für die künftige Psychologie die Aufgabe einer Kausalerklärung der sogen. apperzeptiven Leistungen aus den Bewußtseinsinhalten selbst und ihrem associativen Verbande.