der im
Meer lebt und an der
Bildung des
Meerschaums an der kyprischen
Küste, aus welchem die kyprische
Göttin hervorgestiegen
sein soll, den hauptsächlichsten
Anteil nimmt, bei erhöhtem Salzgehalt aber allmählich alle Schwanzborsten und Schwanzlappen
einbüßt und in eine kleinere, unter anderm
Namen schon früher bekannte Art (Anpassung Milhausenii) der
Salzseen
übergeht, durch allmähliche Aussüßung des Lebenselements aber den gewöhnlichen Süßwasserkiemenfüßern (Branchipus-Arten)
ähnlich wird, immer ein großes
Interesse erweckt.
Denn durch bloße allmähliche
Vermehrung oder Verminderung des Salzgehalts ließ sich eine und dieselbe Tierart in drei verschiedene
Formen überführen, die bisher nicht nur als verschiedenen
Arten, sondern sogar verschiedenenGattungen
angehörig betrachtet worden waren. Eine Umwandlungsfähigkeit von ähnlicher, in andrer
Richtung noch größerer Bedeutsamkeit
hat
Boas kürzlich bei einer
Garneelen- oder Granatart (Palaemonetes variansLeach.), welche im südlichen
Europa
[* 2] ausschließlich
im
Süßwasser (in
Seen,
Teichen und
Bächen), im
Norden
[* 3] aber im
See- und
Brackwasser lebt, nachgewiesen. Bei dieser Krebsart, die
dem bekannten vielgenossenen Ostseegranat (fälschlich
Krabbe
[* 4] genannt) in Gestalt und
Größe nahekommt, wird weniger die äußere
Gestalt, die nur geringe und nicht einmal beständige Unterschiede zeigt, als vielmehr die gesamte Entwickelungsweise von der
Veränderung des Lebenselements beeinflußt.
Es ist nämlich an die
Stelle der
Entwickelung aus frei lebenden
Larven der
Salz- und Brackwasserform eine
direktere
Entwickelung aus
Eiern bei der Süßwasserform getreten, so daß mehrere der ersten Larvenformen übersprungen werden
und die
Larven erst auf einer höhern Entwickelungsstufe aus dem
Ei
[* 5] kommen, weshalb dieses ein größeres Nährmaterial enthält
und das achtfache
Volumen des
Eies der Salzwasserform einschließt. Die ausschlüpfendeLarve ist größer,
aber eigentlich plumper gebaut als die der Salzwasserform und auch weniger geschickt, sich selbst zu ernähren, was bei dem
aufgespeicherten Nährmaterial auch nicht nötig ist. Es scheint dies fast ein allgemeines
Gesetz zu sein, denn auch unser
Flußkrebs zeigt nicht die komplizierte
Metamorphose der Meerkrebse, und dasselbe bemerkt man bei einer
Vergleichung der
Strudel- und
Ringelwürmer
(Turbellarien und
Anneliden), die nur im
Meere als selbständig schwärmende
Larven
auftreten, im
Süßwasser dagegen erst in einem fertigern Zustand ans
Licht
[* 6] treten.
Der
Grund mag darin liegen, daß das
Süßwasser gewöhnlich nicht so reich an der für die winzigen
Larven geeigneten
Nahrung ist, weshalb dort nur solche
Formen überleben, deren
Eier
[* 7] mit einem reichern Dottermaterial ausgestattet wurden, was
wiederum kaum ohne Abänderung der mütterlichen
Eileiter geschehen kann. Das
Interessante dabei ist, daß sich diese verschiedene
Ausstattung hier bei einer und derselben Art erkennen läßt, ohne daß dieselbe in ihrer Endform wesentlich
verändert wurde.
Etwas Ähnliches findet man beiden zu den niedern
Krebstieren gehörigen
Wasserflöhen (Daphniden), welche im
Sommer bei günstigen
Lebensverhältnissen lebendige
Junge gebären, im
Herbst, wenn die Wassertümpel, in denen sie leben, austrocknen, dickschalige,
dotterreichere Dauereier erzeugen, die den
Winter überdauern, und in manchen
Fällen (namentlich bei Leptodora) eine mit
der vielen Meerkrebsen aller
Klassen gemeinsamen Urlarvenform
(Nauplius) ihre
Entwickelung beginnen.
Allein dieses schon seit dem vorigen
Jahrhundert bekannte Verhalten ist bei
weitem nicht so beweisend für die Anpassungslehre,
weil es sich hierbei um zwei verschiedene
Klassen von
Eiern handelt; die Sommereier, aus denen die fertigen
Jungen hervorgehen,
sind nämlich unbefruchtete weibliche
Eier, und erst die Dauereier entstehen aus erneuter
Befruchtung
[* 8] und
bringen wieder
Junge beiderlei
Geschlechts. Ähnlicher ist das Verhalten einer
Fliege
(Musca corvina), die im nördlichen Rußland
nur
Eier liefert, welche nach der gewöhnlichen
Weise durch einen
Maden- und Puppenzustand hindurchgehen, während sie im südlichen
Rußland außer solchen abgelegten Frühjahrseiern im Hochsommer lebendige
Junge aus größern
Eiern erzeugt.
Alles dies bezeugt die Wandelbarkeit der Organismen den äußern
Bedingungen gegenüber, und daß die
Lufttemperatur auch bei
der
Wandlung der
oben erwähnten
Garneele nicht ohne Einfluß ist, beweist schon der Umstand, daß die südliche Form derselben
immer nur imSüßwasser, niemals im brackigen oder eigentlichen Seewasser gefunden wird, wie die nordische.
Eduard, belg. Sozialist, geb. zuGent,
[* 10] besuchte das
Athenäum daselbst, ward
dann
Clerk bei einem
Notar, widmete sich aber bald der Schriftstellerei, schrieb zwei
Romane und gründete die
Zeitung »Volkswill«,
in welcher er sozialdemokratische
Ansichten verfocht und die Einführung des allgemeinen
Stimmrechts forderte; auch schuf er
die genossenschaftliche Vereinigung »Vooruit«, welche den Arbeitern billigern
Ankauf aller ihrer Bedürfnisse ermöglichte, und nannte auch seine
Zeitung so. In öffentlichen Versammlungen
trat er als wirksamer Redner auf und war Vorsitzender auf dem Arbeiterkongreß in
Brüssel
[* 11] 1886. Wegen
Verletzung derGesetze
durch seine
Agitationen wurde er zu 6
Monaten Gefängnis verurteilt.
undGewährverwaltung,Übergangsform von der
Verwaltung zur
Verpachtung, welche dem
Besitzer
einen durchschnittlichen Normalertrag von seinem
Besitz sichert und dem Verwalter durch dessen Beteiligung am
Unternehmergewinn
die
Eigenschaft eines selbständigen Betriebsleiters verleiht. Von der Reinertragstantième unterscheidet sich die G.
dadurch, daß jene nur eine Entlohnungsform ist, welche die
Freiheit der Wirtschaftsführung in keiner
Weise berührt, von der
Verpachtung dadurch, daß der Gutsbesitzer erheblichern Einfluß auf sein
Grundeigentum behält, während
der Beamte ohne größeres eignes
Betriebskapital zum landwirtschaftlichen Unternehmer wird.
Beide sind Verwaltungsformen, deren
Ausbildung zur Zeit noch in der
Entwickelung begriffen ist, und welche je nach den örtlichen
Umständen mannigfaltige Abänderungen zulassen, so zwar, daß sich dieselben entweder mehr der
Verwaltung
oder mehr der
Verpachtung nähern. Bei der Anteilverwaltung wird dem Anteilverwalter das Gutsobjekt mit Inbegriff des toten
und lebenden Inventars mit der Verpflichtung überlassen, den durchschnittlichen Normalreinertrag als
Zins für das
Grund-
und
Betriebskapital (entsprechend dem festgesetzten Pachtschilling bei der
Verpachtung mit
Überlieferungen)
an den Gutsbesitzer abzuführen. Für seine Thätigkeit erhält der Anteilverwalter neben einem mäßigen fixen
Gehalt von
dem Mehrertrag, welcher dem über die Kapitalsverzinsung
¶
mehr
hinausgehenden Unternehmergewinn entspricht, die Hälfte oder auch z. B. von den ersten 10,000 Mk.
über den Normalertrag 50 Proz. und für weitere Mehrerträge nur 25 Proz.
ausbezahlt, während der Rest zur Schaffung eines Reservefonds Verwendung findet, welcher zur Begleichung von Mindererträgen
in Anspruch genommen wird, indem der Anteilverwalter dem Normalertrag gegenüber keine Garantie übernimmt
und aus dieser Ursache auch für einen etwanigen Unternehmerverlust nicht aufzukommen hat. Wenn derReservefonds den Wert des
halben oder ganzen Jahresnormalertrags erreicht hat, so tritt derselbe an Stelle der Kaution zur Sicherstellung des Normalreinertrags
bei der Gewährverwaltung, womit der Übergang zu dieser gegeben ist.
Bei der Gewährverwaltung garantiert der Gewährverwalter dem Gutsherrn mit Kaution den Eingang des Normalreinertrages
oder die durchschnittliche Verzinsung des Grund- und Betriebskapitals, welches auch hier, wie bei der Anteilverwaltung, von
dem Gutsbesitzer beschafft wird. Der Unternehmergewinn fällt dann (neben einer baren Besoldung für die Verwaltung des Kapitals
oder auch ohne diese) ganz oder bei ungenügender Kaution zur Deckung gegen das damit verbundene größere
Risiko zu 75 Proz. oder weniger dem Gewährverwalter zu, welcher dagegen für jeden Unternehmerverlust
aus der Kaution oder aus eignem VermögenErsatz zu bieten hat.
Bei der G. stellt somit der Besitzer das Grund- und Betriebskapital; die eventuelle Kaution hat nur den
Zweck, den Normalertrag, nicht aber das Gutsobjekt sicherzustellen, weshalb denn auch dem Besitzer oder dessen Vertreter die
Kassa und Buchführung auf Grund von Anweisung der Empfänge und Ausgaben von seiten des Anteil- und Gewährverwalters sowie
die Kontrolle über alle Naturalvorräte und die Werterhaltung der Gutssubstanz zusteht, zum Unterschied
von der Verpachtung, bei welcher die Kontrolle sich nur auf die Einhaltung der Bedingungen des Pachtkontrakts erstreckt.
Der Anteil- und Gewährverwalter erhält dagegen vollständige Freiheit, solche Betriebsorganisationen einzuführen, welche
ihm zur Erreichung der höchsten Rente am passendsten dünken, die Konjunkturen im Kauf und Verkauf ohne Einholung einer
gutsherrlichen Genehmigung ausnutzen zu können, und das Recht, das erforderliche Hilfspersonal nach eignem Ermessen aufnehmen
und entlassen zu können. Am Schluß des Rechnungsjahrs wird nach der Eingangs- und Ausgangsinventur, der Abschreibung der
vereinbarten Amortisationen und der Rechnungsgebarung der bilanzmäßige Erfolg oder Verlust des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs
ermittelt und auf Grund deren der Anteil des Verwalters am Unternehmergewinn oder der von diesem zu leistende
Ersatz berechnet.
Dem kapitalschwachen Landwirt wird mit der G. die Möglichkeit geboten, eine Unternehmung auf eigne Rechnung und Gefahr
zu übernehmen, während für den Gutsherrn gegenüber der Verpachtung die Möglichkeit gegeben ist, an der Steigerung des
Reinertrags teilzunehmen und dabei über sein Eigentum mehr Herr zu bleiben. Nachteile sind die Schwierigkeit der Aufstellung
eines zutreffenden Normalertragsanschlags und der Umstand, daß die Wirkung von Unterbilanzen, besonders am Beginn einer G.,
in allen Konsequenzen an der Hand
[* 13] thatsächlicher Verhältnisse noch nicht genügend geklärt und erprobt worden
ist.