Abdecker
(Freiknecht,
Fall-, Wasen- oder
Feldmeister,
Kafiller), diejenige
Person, deren
Geschäft es ist, in einem bestimmten
Bezirk das gefallene Vieh wegzuschaffen, abzuhäuten und einzuscharren. Damit verbindet der Abdecker
bisweilen
noch andre
Arbeiten und Dienstleistungen, z. B. das Reinigen der
Kloaken, das Einfangen herrenloser
Hunde.
[* 3] Nach dem alten deutschen
Recht litt
er an
Anrüchigkeit
(levis notae macula), war demnach unfähig zum
Eintritt in die
Zünfte, in das
Militär und in Ehrenstellen,
aber nicht ehrlos, konnte also vollgültiges
Zeugnis vor
Gericht abgeben.
Die
Kinder des Abdeckers
, wofern sie nicht das
Gewerbe des
Vaters betrieben, blieben auch von dem Makel der
Anrüchigkeit frei.
Erst seit der französischen
Revolution und in
Deutschland
[* 4] seit 1817 besitzt der Abdecker
die staatsbürgerlichen
Eigenschaften im
ganzen
Umfang. Vordem mußten dem Abdecker
gegen kostenfreie Abholung nicht bloß die verendeten,
sondern auch die »abständigen«
Tiere unentgeltlich überlassen werden. Dieses
Bannrecht, welches in den östlichen
Provinzen
des preußischen
Staats gegenwärtig noch besteht, belästigte die
Landwirtschaft nicht unerheblich.
Indes hat sich eine zeitgemäße
Reform des Abdecker
wesens als unausführbar erwiesen. Im J. 1868 wurde den einzelnen
Gemeinden
in den Abdecker
eibezirken das
Recht der
Provokation auf
Ablösung der Verpflichtungen gewährt. Die
Gemeinden haben aber von
diesem
Recht fast gar keine Anwendung gemacht, weil ihnen die
Ablösung kostspielig erscheint. Nach der Reichsgewerbeordnung
ist die
Anlage einer Abdeckerei
freigegeben, aber an die polizeiliche
Genehmigung gebunden; der Unternehmer hat genaue Angaben
über seinen Betrieb zu machen und jede Veränderung in demselben anzuzeigen.
Das Rinderpestgesetz, das Seuchengesetz und die
Instruktionen zu letzterm enthalten Bestimmungen über den
Transport der Tierkadaver
und der zu tötenden
Tiere sowie über die Ausnutzung derselben. Im
Interesse der letztern ist die Abdeckerei
gegenwärtig
häufig verbunden mit
Gerberei, Leimsiederei,
Bonesize-,
Knochenmehl-,
Maschinenöl-, Poudrettefabrikation
etc. Mit dem Abdecker
darf der
Scharfrichter (s. d.) nicht verwechselt werden, der sich entweder ausschließlich
mit
Hinrichtungen von Verbrechern befaßt, oder doch die Abdeckerei
nur durch
Knechte besorgen läßt.