Main
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
früher
Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Empörungen und innern
Unruhen, dessen
Urteile der in
einem
Ort oder
Lager
[* 2] anwesende oberste Befehlshaber sofort bestätigen und vollziehen lassen konnte. Das
Standrecht proklamieren
hieß der Einwohnerschaft und den
Soldaten kundgeben, daß solche
Ausnahmegerichte eingesetzt sind. Jetzt ist das
S. in
Deutschland
[* 3] im
Gegensatz zu dem mit der höhern
Gerichtsbarkeit betrauten
Kriegsgericht das
Organ der niedern
Militärgerichtsbarkeit, zuständig
über
Unteroffiziere und
Gemeine für
Vergehen, auf die keine strengere
Strafe gesetzt ist als
Arrest und
Versetzung in die zweite
Klasse des Soldatenstandes.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
s. Militärstrafverfahren und Standrecht. ^[= im Sinne von Standgericht ein militär. Gericht, das stehenden Fußes, d. h. sofort, über die ...]
Aus dem Wörterbuch
Nr. | Ergebnis | Standgericht |
1 | ****** | Stand|ge|richt, das: rasch einberufenes Militärgericht, das Standrecht ausübt. |
Volltext Suche
von
, gefunden in folgenden Artikeln:
8 Stellen sind gefunden.