Professor
(lat.), bei den alten
Römern ein öffentlich vortragender
Lehrer, besonders der
Grammatik und
Rhetorik; dann
seit etwa 1600
Titel der öffentlichen
Lehrer
(Doktoren) an
Universitäten, und zwar heißen die für bestimmte
Fächer
[* 3] angestellten
Hauptlehrer einer
Hochschule gewöhnlich ordentliche Professoren
(professores ordinarii), auch ordentliche öffentliche Professoren
(professor
publici ordinarii), im
Gegensatz zu den außerordentlichen (professor
extraordinarii), die nicht
Inhaber eines
ständigen Lehrstuhls und daher auch nicht stimmberechtigte Mitglieder der Fakultätskollegien sind, sondern entweder zur
Befriedigung eines vorübergehenden Bedürfnisses ernannt, oder eigentlich nur
Privatdozenten sind, die durch
Verleihung eines
Titels und
Ranges geehrt werden sollten. Zu den Extraordinarien im weitern
Sinn gehören auch die
Honorarprofessoren
(professor
honorarii), d. h. angesehene Beamte oder
Gelehrte (z. B. die
Generalsuperintendenten in der theologischen
Fakultät), denen
mit diesem Ehrentitel nicht die
Pflicht, sondern nur das
Recht, an einer
Universität zu lehren, beigelegt wird. In neuerer
Zeit erhalten auch verdiente
Lehrer an Gymnasien und andern höhern
Bildungs- und Kunstanstalten (z. B.
den Konservatorien der
Musik, den
Kunstakademien) den Professor
titel.
Professur (neulat.), das
Amt oder die
Stelle eines Professors;
Nominalprofessur, Professur mit einer bestimmten Bezeichnung
(Professur der
Dogmatik, der
Kirchengeschichte, des römischen, des deutschen
Rechts,
Kirchenrechts, der
Anatomie, pathologischen
Anatomie, klassischen
Philologie,
Archäologie,
Botanik etc.), daher Lehrstuhl des im
Etat der
Universität
vorgesehenen ordentlichen
Lehrers eines einzelnen Wissenszweigs. In
Preußen
[* 4] haben die ordentlichen Professoren
der
Universitäten
und der diesen gleichstehenden akademischen Anstalten den
Rang der
Räte vierter
Klasse
(Regierungs-, Oberlandesgerichtsräte,
Gymnasialdirektoren etc.), alle übrigen Professoren
den
Rang der
Räte fünfter
Klasse
(Amts- und Landrichter, Regierungsassessoren,
Oberförster, Gymnasiallehrer etc.).