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Flur - Flurregelung
Flur - Flurregelung .
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3 Artikel Textanfang / Anzahl Wörter
Flur # flaches, ebenes Land, sowohl Wiese als Ackerfeld; dann im Sinn von Feldmark sämtliche einer / 74
Flur _2# der Schiffsboden (im Sinn der Betrachtung vom Innern des Schiffs aus). Im Sentenriß des Schiffs / 51
Flur _3Feldflur , ursprünglich Bezeichnung für das landwirtschaftlich benutzte Feld, Acker, Wiesen, / 56
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
flaches, ebenes Land, sowohl
Wiese als Ackerfeld;
dann im
Sinn von
Feldmark sämtliche einer
Gemeinde gehörige
Grundstücke ;
ihre
Grenze (Flur grenze oder Flur scheidung ) ist mit Grenzsteinen (Flur steinen oder Marksteinen), zuweilen auch
mit einem
Graben (Flur graben ) oder mit einem
Zaun (Flurzaun ) bezeichnet, und ihre Richtigkeit wird von Zeit zu Zeit durch einen
Flurzug untersucht.
Bei der
Feldwirtschaft wird auch der in gleicher
Weise benutzte Flächenteil Flur genannt. - In der Baukunde
ist Flur s. v. w.
Hausflur .
der Schiffsboden (im
Sinn der Betrachtung vom Innern des
Schiffs aus).
Im Sentenriß des
Schiffs wird die Sente,
welche in dem Übergang vom
Boden des
Schiffs zur Schiffswand liegt, Flur sente genannt;
die innere Verplankung
des
Bodens bilden die Flur weger.
In der maschinellen Abteilung der
Dampfer bilden die Flur platten den
Fußboden .
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Fluorescenz - Flurbuch
* 2
fuorescenz .
Feldflur , ursprünglich Bezeichnung für das landwirtschaftlich benutzte Feld, Acker , Wiesen, Weiden im allgemeinen;
später nannte man Flur oder Feldmark im engern Sinne die einer Gemeinde zugehörigen Grundstücke, also
mit dem Sinne der Begrenzung nach außen.
Bei der Felderwirtschaft heißt Flur die in gleicher Weise benutzte Fläche ;
so giebt
es z. B. bei der Dreifelderwirtschaft drei Flur.