986 Vorentwurf eines
Schweiz.
[* 1] Strafgesetzbuchs von 1896 zuläßt, daß das Gericht gegenüber Gewohnheitstrinkern, die zu
Gefängnis von höchstens 1 Jahr verurteilt werden, neben der
Strafe auch Verweisung in eine Trinkerheilanstalt ausspricht.
Das Gericht verfügt die Entlassung, sobald die
Person geheilt ist, jedoch spätestens nach 2 Jahren. Ebenso soll ein wegen
Unzurechnungsfähigkeit freigesprochener Gewohnheitstrinker in eine solche Anstalt verwiesen werden können (Art. 28).
Eine leichtere
Strafe ist das Wirtshausverbot (Art. 27), zulässig für 1–5 Jahre, wenn ein
Verbrechen auf übermäßigen
Genuß geistiger Getränke zurückzuführen ist. (S. auch
Alkoholismus.)
15)
Lechfeld für das 1. und 16) Hammelburg für das 2. bayr.
Armeekorps. Die
Anlage von Truppenübungsplätze für die andern
Armeekorps ist geplant,
für das 5. im Etat für 1897/98 vorgesehen. Außerdem bestehen noch Artillerieschießplätze, die zeitweise auch von den
übrigen Truppengattungen zu
Übungen, besonders im Gefechtsschießen, benutzt werden: in
Hammerstein (bei
Danzig),
[* 11] Lamsdorf
(Reg.-Bez.
Potsdam)
[* 12] für Feldartillerie, und
Thorn
[* 13] und
Wahn (bei Köln)
[* 14] für Fußartillerie, sowie Königsbrück bei
Dresden.
[* 15] In
Frankreich bestehen Artillerieschießplätze schon seit langer Zeit, eigentliche Truppenübungsplätze sind erst
neuerdings angelegt und noch geplant. Ein Gelände für
Schieß- und andere
Truppenübungen bietet nur
das Lager von Châlons.
Paul, prot. Theolog, geb. zu Freistadt (Niederschlesien), studierte in
Breslau,
[* 19]
Halle
[* 20] und Göttingen,
[* 21] habilitierte sich 1875 für
Kirchengeschichte in
Breslau, wurde 1877 außerord. Professor in
Halle, 1879 zugleich
Inspektor des
Schlesischen Konvikts, 1884 ord. Professor in Königsberg,
[* 22] 1890 in Göttingen. Tschackert schrieb: «Peter von Ailly» (Gotha
[* 23] 1877),
«J. Brießmanns Flosculide homine interiore et exteriore, fide et operibus,die erste grundlegende Reformationsschrift aus dem Ordenslande
Preußen
[* 24] vom J. 1523» (Gotha 1887),
«Unbekannte handschriftliche
Predigten und Scholien Martin
Luthers, aufgefunden,
beschrieben und untersucht» (Berl. 1888),
«Urkundenbuch zur Reformationsgeschichte
des Herzogtums
Preußen» (3 Bde., Lpz.
1890; in den «Publikationen aus den königlich preuß.
Staatsarchiven», Bd. 43–45),
In Tschitral. waren im Jan. 1895
Unruhen ausgebrochen. Der den Engländern günstig gesinnte Herrscher
Nizam al Mulk
wurde ermordet, und sein jüngerer
Bruder Umra Chan bewies den Engländern sofort seine Feindseligkeit,
indem er die engl.
Besatzung von Tschitral., 460 Streitbare, völlig einschloß.
Ohne Zögern bildeten die Engländer ein Expeditionskorps
von 7 britischen, 9 Eingeborenenbataillonen, 3 Kavallerieregimentern und 4
Batterien, zu denen noch 4500 Mann Kaschmiri
(ImperialServiceTroops) hinzutraten. 30000 Kamele,
[* 25] Tragtiere und Ochsen folgten der
Kolonne, die die Grenze
von Tschitral. überschritt. Am 2. April morgens kam es zu einem heftigen
Gefecht im Malakandpasse, und erst am Nachmittag konnten die
Engländer den tapfern
Widerstand leistenden Feind bewältigen. Am 4. April griffen 5000 Swatis die engl.
Vorhut bei Khar an, wurden
aber abgewiesen. Am 13. April überschritt die engl.
Avantgarde den Panjkorafluß.
Eine
Abteilung von 500 Mann wurde über den 18700 Fuß hohen
Paß
[* 26] Lowari vorausgesendet, um die
Besatzung von Tschitral. zu entsetzen.
Die
Befreiung erfolgte jedoch durch eine von
Gilghit aus Kaschmir
[* 27] vorgehende
Kolonne unter Oberst Kelly, der mit 650 Mann trotz
der denkbar größten Geländeschwierigkeiten in 29
Tagen 340 km zurücklegte, und zwar überschritt er im Winter ein bis
dahin für unpassierbar gehaltenes
Gebirge. Am 18. April vereinigte sich Kelly mit der
Besatzung von Tschitral., worauf Umra Chan nach
Kabul zum Emir von
Afghanistan
[* 28] entfloh. Erst 10. Mai traf dieAvantgarde der engl. Hauptkolonne in Tschitral. ein.
Der
Widerstand des Feindes war jetzt völlig gebrochen, das Land wurde von der ind. Regierung
in
Besitz genommen und der Beschluß des Ministeriums Rosebery, es wieder zu räumen, von dem neuen
Kabinett Salisbury umgestoßen.
–
Hugo von, Kunsthistoriker, geb. auf dem Gut Jakobshof in Niederösterreich,
Sohn von Joh. Jak. vonTschudi (s. d.,
Bd. 15), studierte in
Wien
[* 29] Rechtswissenschaft und Kunstgeschichte und machte dann
Reisen in
Deutschland,
[* 30] den
Niederlanden, England,
Frankreich und
Italien
[* 31] und später auch nach
Spanien
[* 32] und
Rußland. Nachdem er zunächst als
Volontär am österr.
Museum für Kunst und
Industrie thätig gewesen war, wurde er 1884 Direktorialassistent an der Gemäldegalerie und der
Abteilung
der Bildwerke der christl. Epoche der königl. Museen in
Berlin, erhielt 1894 den
Titel als Professor und wurde 1896 zum Direktor
der
Berliner
[* 33] Nationalgalerie ernannt. Als solcher ist er auch Senator der
Akademie der bildenden Künste.
Er veröffentlichte mit K. von Pulszky den
Text zu dem Werk «Landes-Gemäldegalerie in
Budapest»
[* 34]
(Wien 1883),
mit W.
Bode«Beschreibung
der Bildwerke der christl. Epoche in den königl. Museen zu
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