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großen Städten, sowie auch in den Industriebezirken größere Geldmittel flüssig zu machen, die zur Unter- stützung der Stadtmissionen (s. d., Bd. 14), Anstel- lung von einzelnen Stadtmissionaren und Hilfsgeist- lichen zur Verstärkung [* 1] der kirchlichen Scelsorge ver- wendet werden sollen. Der Berliner [* 2] Ortsverein hat sich zur vornehmsten Pflicht gemacht, Krankenpflege- stationen für Unbemittelte ins Leben zu rufen, und da- bei lebhafte Unterstützung durch die Frauenhilfe gefun- den.
Zur Zeit arbeiten 90 Schwestern aus verschiede nen Mutterhäusern auf diesen Krankenpflegestatio- nen. Der H. ist ähnlich wieder Gustav-Adolf-Verein organisiert. Ein engerer Ausschuß besorgt die Ver- waltung; die Gesamtvertretung sämtlicher Provin- zial- oder Zweigvereine, deren 16 bestehen, bildet den weitern Ausschuß. Die Provinzialverbände gliedern sich wiederum in Kreis- und Ortsvereine. Von diesen ist die Hälfte der Beiträge ihrer Mitglieder an den Gesamtverein abzuliefern, während über die andere Hälfte frei zu Vcreinszwecken verfügt werden kann.
Auf Anregung der Kaiserin Protektorin sind beson dere Vereinsstiftungcn entstanden, wie die Stiftung zur Osfenhaltung der Kirchen an Wochentagen, zur Veranstaltung täglicher kirchlicher Abendandachten und zur Verpflegung armer Wöchnerinnen. Bis 1895 verausgabte und vereinnahmte der H. etwa I//2 Mill. M. Vereinsorgan sind die «Mitteilungen des engern Ausschusses des H.» (Berlin). [* 3] Evangelisch-sociale Bewegung, s.Christlich- sociale Partei und Evangelisch-socialer Kongreß.
Evangelisch-socialer Kongreß, eine Ver- einigung von Evangelischen verschiedener Stände und Richtungen zu dem Zweck, die socialen Zu- stünde des deutschen Volks vorurteilslos zu unter- suchen, sie an dem Maßstabe der sittlichen und religiösen Forderungen des Evangeliums zu messen und diese selbst für das heutige Wirtschaftsleben fruchtbarer und wirtsamer zu machen als bisher. Die Begründung erfolgte 1890 durch Hofprediger a. D. Stöcker und PfarrerLicentiat Weber (München- Gladbach) [* 4] in Verbindung mit dein bereits verschie- dene kirchliche Richtungen umfassenden und nament- lich für die Evangelischen Arbeitervereine interessier- ten Evangelischen Bund infolge des Aufschwungs der Socialreform durch die kaiferl.
Februarerlasse und im Hinblick auf die bevorstehende Aufhebung des Socialistengesetzes, die eine erneute lebhafte Diskussion der socialen Fragen im öffentlichen Leben in Aussicht stellte. Seitdem wird alljährlich eine aus ganz Deutschland [* 5] gut besuchte Versamm- lung gehalten, die ersten vier in Berlin, die spätern in Frankfurt [* 6] a. M. 1894, Erfurt [* 7] 1895, Stuttgart [* 8] 1896 und Leipzig [* 9] 1897. Die Leitung liegt in der Hand [* 10] eines Aktions- komitees, dessen Vorsitzender der Landesökonomierat Nobbe in Berlin ist. Ehrenvorsitzender ist Professor Adolf Wagner; als zweiter Vorsitzender fungierte bis zum letzten E.K. der Hofprediger a. D. Stöckcr, der aber im Mai 1896 seinen Austritt erklärte, da an ihn das Ansinnen gestellt wurde, auf feine Stelle als Vorsitzender zu verzichten. Er erließ darauf einen Aufruf zur Begründung einer neuen kirchlich- socialen Vereinigung (f. Kirchlich-social), die abcr bisher (Nov. 1896) nicht ins Leben getreten ist.
Außer den Vortragen und Diskussionen, die auf den Jahreskongrefsen gehalten werden, hat der Exerzierreglement K. auch vierzehntügige socialwissenschaftliche Kurse zur Information über sociale Fragen ver- anstaltet, die 1893 und 1896 in Berlin stattfanden. In neuerer Zeit gewinnt auf den Exerzierreglement K. immer mehr die Richtung der sog. «Jungen') Oberhand, d. h. die Anschauung Naumanns und seiner An- bänger, die im Gegensatz zu ^tö'cker und andern Mitbegründern des Exerzierreglement K. durch eine liberalere theol. Auffassung und speciell eine stark arbeiterfreundliche socialpolit. Tendenz charakterisiert ist. Die "Berichte über die Verhandlungen der Exerzierreglement K." sind seit 189l jährlich in Berlin erschienen. -
Vgl. Göhre, Die evang. sociale Bewegung (Lpz. 1896);
Röder, Der Exerzierreglement K. in Frankfurt a. M. iHeft 145 der «Zeitfragen des christl. Volkslebens», Stuttg. 1895V, Dieckmann, Der Exerzierreglement K. in Erfurt (Heft 154 der «Zeitfragen des christl. Volkslebens», ebd. 1896);
Kraft, [* 11] Die Har- monie der sechs ersten Exerzierreglement K. (Halle [* 12] a. S. 1896).
Gving, Landgemeinde im Landkreis Dortmund [* 13] des preuß. Rcg.-Bez. Arnsberg, [* 14] an der Dortmund- Gronau-Enscheder Eisenbahn, bestebt aus den Orts- bezirken Nieder-Eving und Ober-Eving, und hat i1895) 4128 Exerzierreglement, Wasserleitung [* 15] (von Unna [* 16] aus); Eisenwerke, Ziegeleien und Steinkohlenbergbau (Zeche Minister Stein). *Gvora, Stadt, hat (1890) 15134 Exerzierreglement Gxcelsior, der größte Diamant [* 17] (s. d.). Gxcelslormilhle, eine zum Zerkleinern von Futterstoffen, Erzen, Salz [* 18] u. a. dienende, unvoll- kommen abfcherend wirkende Scheibenmühle.
Sie führt in Frankreich den Namen 'Iiiwr^teur ^.näu^e, in England hat man sie I)6vi1-I)i3int6Fi'at0r ge- nannt; ihrem Wesen nach war sie schon zur Zeit der Feldzüge Napoleons I. als Fcldmühle bekannt. Die gegenwärtige Exerzierreglement besteht aus zwei Hartgußringen ^ und ^ (s. Fig. 1), von denen der eine am Maschinen- gestcll befestigt ist, während der andere um die Fiss. 1. [* 19] Fig. ?. Achse ziemlich rasch kreist. Die beiden einander zu- gekehrten Grundflächen der Ringe sind nicht eben, sondern als sehr flache Hohlkegcl gestaltet.
Auf diefen Flächen erheben sich kurze, im Querschnitt dreieckige Leisten, welche, wie [* 19] Fig. 1 erkennen läßt, am Außenrande der Ringe tiefer, am Innenranoe weniger tief ineinander greifen. Man kann die Ringe ^ und U einander mehr oder weniger nähern, um hierdurch die Feinheit der Vermahlung zu regeln. Das Mahlgut gelangt durch eine Röhre, welche im Innern des festen Ringes mündet, zu der den krei- senden Ring tragenden Scheibe und wird durch diese in der Richtung des in [* 19] Fig. 1 eingetragenen Pfeils gegen die Mahlflächen getrieben, welche es auf dem Wege zum äußern Rande der Mahlflächen allmählich zerkleinern. [* 19] Fig. 2 giebt eine Draufsicht des Ringes L. Gxekutionsordnung, das kundgemachte österr. Gesetz über das Exekutions- (Zwangsvollstrcckungs-) und Sicherungsverfahren, welches mit der neuen Civilprozeßordnung in Kraft tritt. ^Exerzierreglement. Die deutsche Kavallerie hat unter dem ein neues Exerzierreglement erhalten. ¶