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In staats - und völkerrechtlicher Hinsicht steht die Gebietshoheit über den Üntersee vertrags- mäßig fest: sie ist nach dem Vertrag vom Okt. 1854 nach der Mitte des Sees zwischen Baden [* 1] und der Schweiz [* 2] geteilt. Bezüglich des eigentlichen d. i. des Ober- und Überlinger Sees, dagegen fehlt eine Serem^anlng der Seenferstaaten. Es bestehen in der Wissenschaft zwei Anschauungen; nach der einen, der Geschickte und den nenern Verträgen entgegen- stehenden, soll er in nngeteilter (Kondominat), nach der andern in geteilter Herrschaft der Nferstaaten stehen, wobei sich der Gebietsteil eines jeden Staates nach dem Verhältnis seiner Uferlänge und nach der Mittellinie des Seespiegels bestimmt, so das; die Hoheitsgrcnze von der Ecemitte der Konstanzer Bucht in der Mittellinie des Obersees nach Osten läuft und bei der Mündnng der Leiblach (Grenz- fluß zwischen Bayern [* 3] und Osterreich) endet. Die sreundnachbarliche Gesinnung der Staaten hat für den offenen See einen thatsächlichen moäug vivonäi geschaffen. - Unterm 22. Sept. 186? wurde in Bregenz [* 4] eine internationale Schiffahrts- und Hafen- ordnung vereinbart, welche den V. auch den Schiffen fremder Nationen öffnete.
Dasselbe ist nach der nenen, dnrch das Vregenzer Protokoll vom 30. Inni 1894 schon wieder revidierten vom der Fall. Die Fischereipolizei wnrde von den Einzclstaaten in freiwilliger Ansführnng der Beschlüsse der Kon- ferenzen geregelt, welche zwischen Vertretern der Uferstaaten und des Tentfchen Fifckereivereins im Inni 1881 in Lindan stattfanden. Baden und die Schweiz schlössen besondere Fischereiverträge. Die Fischerei [* 5] steht im Zweifel den Staaten zu. Im östl. Teile des offenen Sees («auf der Sckweb») besteht eine thatsächliche Fischereigemeinschaft der österr., bayr. und schweiz. Fifchereibercchtigten. Im Inli 1896 fanden neue auf den Fifchereifckutz bezügliche Konferenzen der Uferstaaten in Lindau [* 6] statt. -
Vgl. Artikel Vodenfee im «Handwörterbuch der Staats- wisfenschaften», Bd. 2 (Jena [* 7] 1892),
und im «Osterr. Staatswörterbnch», Bd. 1 (Wien [* 8] 1895).
* Bodensee-Gürtelbahn. Am wurde eine weitere Strecke (Stahringen-llberlingen, 18 I(in) der Bad. [* 9] Staatsbahnen [* 10] eröffnet, fo daß die Länge der fertigen Strecken 119 kni beträgt. Der Bau der Strecke Überlingen-Friedrichshafen hat teilweise begonnen, auch ist wegen Herstellung des Schlußstückes von Lindau nach Friedrickshafen ein Staatsvertrag zwifchen Bayern und Württemberg [* 11] unterm vereinbart worden. Bodenwrangen, f. Schiffbaukunst. [* 12]
-"Budiker, Tonio Wilh. Laurenz Karl Maria, trat im Juni 1897 von der Leitung des Neichsver- sicherungsamtes zurück und übernahm eine Stelle im Vorstande der Aktiengesellschaft Siemens H Halste. '^Bogenlicht. [* 13] Für den Betrieb von Bogen- lampen ist fowohl Gleich- als auch Wechselstrom ver- wendbar; doch ist ersterer für diesen Zweck aus fol- genden Gründen weit vorteilhafter. Bei Gleichstrom- bogcnlampen glüht die obere positive Kohle stärker und höhlt sich aus, die negative glüht schwächer und spitzt sich zn; da der Abbrand der positiven Koble doppelt so groß ist als bei der negativen, so giebt man der crstern doppelten Querschnitt und erreicht so die Möglichkeit der Verwendung gleicber Längen.
Die [* 13] Fig. 1 zeigt den Lüngsfchnitt der Kohlenstifte während des Betriebes; durch die Kraterbildung der positiven Kohle werden die meisten Strahlen nach nuten geworfen und so für die Vodenbelench- tung, um die es sich ia meistens handelt, vorteilhaft ausgenützt; da außerdem die Lichtausbeute bei Gleichstrom größer ist als bei Wechselstrom, so ist der erstere dem letztern auch in diefer Hinsicht vorzu- zieben. Bei Weckselstrombogenlampen brennen die [* 13] Fig. i. [* 13] Fig. 2. Kohlenstiftc gleichmäßig ab, und die Lichtstrahlen werden etwa zur Hälfte schräg abwärts und zur Hälfte schräg auswärts geworfen (s. Fig. 2). Für den Lichtbogen sind bei Wechselstromlampen etwa 35-38 Volt und für Gleichstrom etwa 50-55 Volt erforderlich, einschließlich der Bernhignngs-(Vor- schalt) Widerstände, die etwa 20 Proz. der notwen- digen Energie absorbieren.
Eine Bogenlampe setzt etwa 10 Proz. der ihr zngesübrtcn Energie in Licht [* 14] nm. In nenerer Zeit ist es gelnngen, den Regulier- mechauismus so empfindlich zumachen, daß man auch kleine, vollkommen rnhig brennende Bogenlampen für Stromstürken bis herab zu 2 Ampere verwendet, wie sie z. B. von der Elektricitätsgefellfchaft Hansen in Leipzig [* 15] und Körung ck Matthiessen in Leutzsch bei Leipzig ausgeführt werden. Erwähnung verdient anch die in der Ianduslampe von Drake & Gorham in London [* 16] verwirklichte Idee, den Lichtbogen in eine gegen die äußere Lust abgedichtete Glocke einzu- schließen, wodnrch die Brenndauer erheblich (bis auf 200 Stunden) verlängert wird.
Die Spannung ist 105-110 Volt; die Stromstärke 2^-8 Ampere. Die Lampe [* 17] kann ohne Widerstand in jede Glüh- lampenleitung eingeschaltet werden. (S. auch Be- leuchtung.) lParis. ^Bogohübolv, Aleris, starb in Böhlau, Helene, Schriftstellerin, geb. in Weimar [* 18] als Tochter des Vcrlagsbuchhänd- lers Herm. Böhle, erweiterte ihren Anschaunngskreis dnrch größere Reisen, besonders im Orient, wo sie sich in Konstantinopel [* 19] mit Omar al - Raschid Bey vermählte, mit dem sie dann nach München [* 20] über- siedelte.
Obgleich begeisterte Anbängerin orient. Sitten und Anschauungen, ist sie doch in ihren Schrif- ten der Schildernng des nationalen Seelenlebens in bnmorvoller Anffaffnng treu geblieben. Von ihren Veröffentlichungen sind hervorzuhebeu: «Novellen» (Bcrl. 1882),
«Der fchöne Valentin. Die alten Leutchen. Zwei Novellen» (ebd. 1886),
«Im Trosse der Kunst und andere Novellen» (Minden [* 21] 1888), «Ratsmädelgcfchichtcn» (ebd. 1888; 3. Aufl. 1894), die Romane «Reines Herzens schuldig» (ebd. 1888), «Herzenswahn» (ebd. 1888),
«Im frischen Wasser» (2 Bde., Stnttg. 1891),
«Der Nangierdahnhof» (Berl. 1895; 2. Aufl. 1896) und «Das Recht der Mutter» (ebd. 1896). Bohle, Landgemeinde, s. Voele. ¶