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In der wissenschaftlichen Psychiatrie konlnlt dcni Worte eine allgemein anerkannte Bedeutung nicht zu. Man bezeichnet hier als Währung bald heilbare, verhältnis- müßig rasck ablaufende Zustände von Verwirrtheit mit Sinnestäuschungen und Wahnideen, bald die ge- wöhnlich als Verrücktheit (s. d.) beschriebenen Krank- deitsbilder, bald die Erregungszustünde bei der Progressiven Paralyse der Irren (s. d.) mit Größen- wahn u. s. w. Auch bezeichnet man mit Währung im Gegensatz zu Blödsinn krankhafte Geisteszustände, die auf einer krankhaften Reizung des Gehirne, nicht aber auf einem dauernden Ausfall geistigen Vermögens beruben. Wahnvorstellungen, s. Wahnideen. Wahre Fische, [* 1] s. Uul Wahren, Dorf bei Leipzig, [* 2] s. Bd. 17. Wahrenbrück, Stadt im Kreis [* 3] Liebenwerda des preuß. Reg.-Bez. Merseburg, [* 4] links an der Schwarzen Elster, an der Linie Kohlfurt-Falkenberg der Preuß.
Staatsbahnen, [* 5] hat (1895) 635 evang. E., Postagentnr und Fernsprechverbindung.
Wahrendorff, Baron von, Geschützkonstrukteur, Wahrheitseid, s. Eid. ^s. Geschütz. Währing,nordwestl. Vorort von Wien, [* 6] seit 1890 zu Wien gehörig, bildet dessen 18. Bezirk (68 862 E.). Währung enthält die von Gärten umgebenen Villen des Wiener Cottagevereins, die neue k. k. Sternwarte [* 7] auf der Höbe der sog. Türkenschanze.
Die Geschichte des Ortes reickt bis ins 11. Jahrh, zurück. Wahrmund, Adolf, Orientalist, geb. zu Wiesbaden, [* 8] studierte in Göttingen [* 9] neben prot. Theologie auch klassische und orient.
Philologie, war dann zwei Jahre Hauslehrer zu Hohenems in Vorarlberg und ging 1850 nach Wien, wo er das Studium der orient.
Sprachen fortsetzte und durch acht Jahre (1853-61) an der Hofbibliothek ange- stellt war. 1862 habilitierte er sich an der Univer- sität für Arabisch, Persisch und Türkisch.
Seit 1871 bekleidet er die Lehrkanzel für arab. Sprache [* 10] an der orient.
Akademie und der öffentlichen Lehranstalt sür orient.
Sprachen und ist seit 1885 mit der Lei tung der letztern Ansto.lt betraut. Währung schrieb: «Prak- tisches Handbuch der neuarab. Sprache» (3. Aufl., 3 Tle., Gießen [* 11] 1886),
«Handwörterbuch der neu- arab. und deutschen Sprache» (3 Bde., ebd. 1874 - 77; 2. Ausg. 1887),
«Lesebuch in neuarab. Sprache» (2. Aufl., 2 Tle., ebd. 1880),
«Praktischem Handbuch der osman.-türk. Sprache» (2. Aufl., 3 Tle., ebd. 1885),
«Praktisches Handbuch der neu- pers. Sprache» (ebd. 1875; 2. Aufl. 1889),
«Mon- sieur Iourdan, der Pariser Botaniker im Karabag; neupers. Lustspiel» (Wien 1889);
außerdem: «Baby- loniertum, Judentum und Christentum» (Lpz. 1882), «Das Gesetz des Nomadentums» (Karlsr. 1887; 2. Ausg., Verl. 1892),
«Die christl. Schule und das Judentum» (Wien 1885),
«Der Kulturkampf zwischen Asien [* 12] und Europa» [* 13] (Berl. 1887);
«Dichtungen» (Wien 1880 und Lpz. 1892),
«Abbäsa, Trauerspiel» (Lpz. 1890),
«Das Reich der Zwecke» (Aristotelische Philosophie im Gegensatz zur orient. Anschauung; Bayreuth [* 14] 1895). Wahrnehmung, s. Vorstellung.
Wahrsagung, s. Weissagung.
Währschaftsrecht, im Viehhandel, s. Empfang- barkeit der Ware, Gewährsmüngel, Wandlungsklage.
Wahrscheinliche Lebensdauer, s. Sterblich keitsstatistik.
Wahrscheinlichkeitsrechnung, die Lehren [* 15] von der Bereckmung der matbem atisck enWabr- s ch einlicbteit, dem Verhältnis der Anzahl der einer bestimmten Erwartung günstigen Fälle zu der Anzahl sämtlicher möglichenFälle, vorausgesetzt, daß alle Fälle gleich möglich sind. So ist z. B. die Wahr- scheinlickkeit, mit einem Würfel eine bestimmte An- zahl von Augen zu werfen, ^ ^, da die Anzahl der diefem Ereignisse günstigen Fälle -^ 1, die Anzahl aller möglichen Fälle yingegen ^ 6 ist.
Bei der Be- rechnung der Wahrscheinlichkeit leistet die Lehre [* 16] von den Kombinationen (s. d.) wesentliche Dienste. [* 17]
Von der bier betrachteten Wahrscheinlichkeit, die, da nur ein Ereignis betrachtet wird, die einsache Wahr- scheinlichkeit heißt, ist die zusammengesetzte Wahr- scheinlichkeit zu unterscheiden, in der das Zusammen- treffen mehrerer Ereignisse in Betracht kommt.
Fragt man z. B.nach der Wahrscheinlichkeit, daß mit einem Würfel eine bestimmte Zahl geworfen werde, so ist dies die einfache Wahrscheinlichkeit;
will man aber die Wahrscheinlichkeit wissen, daß zu derselben Zeit mit einem zweiten Würfel dieselbe bestimmte Zabl, also ein Pasch geworfen werde, so ist dieses die zusammengesetzte Wahrscheinlichkeit, weil lüer zwei Ereignisse zusammentreffen müssen.
Die erste ist '/g, während die letztere viel kleiner und ^ ^a ist, d. h. man kann 1 gegen 6 wetten, daß mit einem Würfel eine bestimmte Zahl, aber bloß 1 gegen 36, daß mit zwei Würfeln ein bestimmter Pasch geworfen werde, über die Berechnung der wahrscheinlichen Fehler einer Beobachtung s. Me- thode der kleinsten Quadrate. -
Vgl. Wild, Grund- sätze der Währung (Münch. 1861);
Cournot, NxpoZition cl6 1a tkem'ie ci68 ckanc68 6t ä68 piodadilites (Par. 1843);
Venn, ^N6 lo^ic oktus ckllnce (Lond. 1866; 3. Aufl. 1888);
I. von Kries, Die Principien der Währung (Freib. i. Br. 1886);
Bertrand, 0a1eu1 cl68 pro- dM1it68 lPar. 1888);
Goldschmidt, Die Währung Ver- such einer Kritik (Hamb. 1897).
Wahrspruch, Verdikt, in der Österr.
Straf- prozeßordnung der Ausspruch (nach der Deutschen Strafprozeßordnung «Spruch») der Geschworenen. (S. Schwurgericht.) Währung (ital. v^ut^; frz. öwlon; engl. «wn- ä^i-cl, 10^1 tenäsr), ursprünglich die obrigkeitliche Gewährleistung des Gewichts und Feingehalts der Münzen. [* 18] Späterhin verstand man darunter die Geldart, die als gesetzliches Zahlungsmittel (Cou- rant- oder Währungsgeld) anerkannt ist, also im Gegensatz zu Scheidemünzen (s. d.) bei Zahlungen von jeder Höhe angenommen werden muß. In den: besprochenen zweiten Sinne erscheint das Wort Währung z. B. in Thalerwährung, Guldenwährung u. s. w. In dem Wort Barrenwährung (auch Rech- nungswährnng genannt) bedeutet Währung nicht eine geprägte Münze, sondern eine Nechnungseinheit, eine bestimmte Menge Edelmetall, die in Barren bei der Bank (daher auch Vankwährung) hinterlegt wurde. (S. Banco.) Diese ältern Bedeutungen des Wortes Währung sind heute fast ganz verdrängt durch eine dritte, bei welcher es nur auf das Metall der Courantmünzen bezogen wird, ohne Rücksicht auf Münzfuß, Münzeinheit u. s. w. In diesem, jetzt maßgebenden Sinne ist Währung die gesetzliche Bestim- mung des Edelmetalls, aus dem die Courantmünze hergestellt werden soll. Bei der Währung in diesem Sinne sind verschiedene Systeme möglich: 1) Die einfache Währung; bei ihr sind nur die Münzen des einen Metalls als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt, also entweder nur die Silbermünzen: Silberwäbrung ss. d.j, oder nur ¶