die letztere nur, um die Hoffnung auf eine mit der sittlichen Würdigkeit des
Menschen in Übereinstimmung stehende
Glückseligkeit
festhalten zu können, die nur ein die physische und sittliche Welt zugleich ordnender Allmachtswille verwirklichen könne.
Die Hegelsche
Philosophie brach andererseits mit der äußerlichen Gegenüberstellung von Gott und Welt, führte aber dabei
die Vorsehung auf ein rein innerweltliches Walten der absoluten
Vernunft zurück, womit dem religiösen
Sinne des Vorsehungsglaubens
nicht Genüge geschehen konnte. Nachdem dann Schleiermacher zuerst versucht hatte, mit der
Lehre
[* 1] von der Immanenz
Gottes in der
Welt ein religiöses Verhältnis des
Menschen zu Gott im
Sinne wirklicher Gegenseitigkeit zu vereinigen,
schritt man von anderer Seite zur völligen Leugnung jeder religiösen Weltbetrachtung fort.
Die wissenschaftliche
Theologie kann keinen Vorsehungsbegriff zulassen, der entweder die religiös-sittlichen oder die metaphysischen
Gesichtspunkte vernachlässigt. Die gleichmäßige Geltendmachung beider führt zu einer
Anschauung, wonach in allem weltlichem
Dasein, dem Größten wie dem Geringsten, die schlechthin einheitliche Allwirksamkeit
Gottes in der That
zugegen ist, als räumlich und zeitlich aber dem menschlichen
Bewußtsein nur erscheint.
Das endliche Einzelsein kommt dabei als Realität dadurch zur vollen Geltung, daß die göttliche
All-Wirksamkeit stets nur
durch dasselbe und unter Verwertung seiner individuellen Eigenart sich in der Welt thätig erweist, so daß der
thatsächliche Weltzustand immer als Ergebnis eines schlechthin simultanen Zusammenwirkens göttlicher und endlicher Ursächlichkeit
zu betrachten ist. Die
Vorstellung einer zeitlichen
Vorausbestimmung alles Geschehens fällt damit weg. Indem alle endlichen
Einzelelemente, durch die ihnen allen immanente Gesamtursache untereinander verbunden, in Wechselwirkung stehen, hat einerseits
jedes von ihnen seine ganz bestimmte Funktion; andererseits ist der Gesamtsinn des ganzen
Daseins durch
den geistigen Charakter der einen göttlichen Gesamtursache stets als ein unendlich weiser und heilvoller gewährleistet.
Die Frage nach der
Stellung des
Menschen als endlicher Einzelursache können nur die
Thatsachen unsers
Bewußtseins beantworten.
Unser religiöses Abhängigkeitsgefühl bezeugt uns, in Übereinstimmung mit unsermDenken, daß unser
Wille durchweg im Dienst eines auch durch ihn sich vollziehenden allmächtigen Gesamtwillens steht.
Unser Verantwortlichkeitsgefühl
bezeugt andererseits, daß unser Wille als ein Vermögen spontaner
Initiative in irgend welchem
Grade wirklich vorhanden sein
muß.
Beide Aussagen vereinigen sich zu der im
Christentum erreichten
Anschauung, daß die volle Entbindung unserer
Willenskraft innerhalb des
Systems endlicher Ursächlichkeit eben der letzte
Sinn der, wie die Welt überhaupt, so auch das
menschliche Geistesleben durchwaltenden göttlichen Allwirksamkeit ist. –
Präsident,
Direktor, derjenige, welcher die
Geschäfte eines Kollegiums, einer
Behörde, einer Versammlung
und die Verhandlungen leitet; im Fall der Verhinderung wird er durch einen Vicepräsidenten (stellvertretenden
Vorsitzender) oder das älteste Mitglied des Kollegiums vertreten. Der Vorsitzender hat die Sitzungen anzuberaumen,
die
Abstimmung zu veranlassen (bisweilen steht ihm bei Stimmengleichheit eine Decisivstimme [s. d.]
zu); er hat ferner die
Beschlüsse zu verkündigen und deren Ausführungen zu veranlassen; oft hat er
eine durch Gesetz oder Geschäftsordnung beschränkte Disciplinargewalt, mindestens in Form einer Ermahnung, bisweilen auch
das
Recht der Entziehung des Wortes, der Verhängung des Ordnungsrufs und einer Ordnungsstrafe.
Der Vorsitzender eines
Kollegialgerichts hat insbesondere bei der mündlichen Verhandlung in Civilsachen und bei der Hauptverhandlung
in Strafsachen die Handhabung der
Sitzungspolizei (s. d.). Nach österr. und deutschen Gesetzen hat derselbe
indes nicht die in der franz. Gesetzgebung ihm persönlich beigelegte Diskretionäre Gewalt
(s. d.), sondern ist im Fall des
Widerspruchs der Regel nach verpflichtet, den Beschluß des Kollegiums einzuholen.
Über Leitung
der
Beratung und
Abstimmung s.
Beratung. Der Vorsitzender hat eine besondere Thätigkeit beim Schwurgericht (s. d.)
zu entfalten. Er hat weiter die Verhandlung vorzubereiten, in Civilprozessen oft auch nach dem
Urteil noch
Anordnungen zu treffen
(s. Zwangsvollstreckung). Zur Sicherung unparteiischer Rechtspflege werden die Vorsitzender und
deren
Vertreter gewöhnlich im voraus bestellt (s.
Besetzung des Gerichts).
eine selbständige kleine dramat.
Dichtung, die entweder in einer Reihe von oft allegorischen Scenen einer
allgemeinen Feierlichkeit bühnenmäßigen
Ausdruck giebt, oder, mit einem größern dramat. Werke eng verknüpft, eine weit
zurück liegende Handlung vorführt, oder sonst auf das eigentliche
Drama vorbereitete (z. B."Wallensteins Lager").
[* 4]
In der
Musik heißt Vorspiel (praeludium) ein Instrumentalstück von freiern Formen, das die folgenden geschlossenen
Sätze einleitet. (S.
Introduktion.)
Vorspinnmaschine, s.
Spinnerei, ^[= die Arbeit des Spinnens, auch das Etablissement, in dem dieselbe vorgenommen wird, sowie das ...] Flachsspinnerei und
Seide.
[* 5]
im weitesten
Sinne ein auf etwas Gegenständliches sich beziehender Seelenvorgang. Man kann sich
Gegenden,
Personen, Gefühle,
Absichten vorstellen. Man unterscheidet dem Sprachgebrauch gemäß zwischen dem «Vorstellen»,
der subjektiven Funktion, dem
«Inhalt» der Vorstellung und ihrem «Gegenstand». Wenn
ich mir eine
Person vorstelle, so ist sie in ihrer Selbständigkeit als Wesen für sich gedacht, der Gegenstand, irgend eine
Erscheinungsweise derselben, etwa ihr
Gesicht
[* 10] oder ihre Gestalt, dagegen der
Inhalt meiner Vorstellung. Als ein besonderes
¶