Befugnis zum
Erlaß derselben steht teils den lokalen
Behörden, teils den Bezirksbehörden zu, für gewisse Gegenstände auch
speciellen
Behörden, insbesondere den Bergämtern, Eisenbahnverwaltungen,
Strom- und Hafenbehörden u. s. w.
Übertretungen
der Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe oder Haft geahndet; der
Richter ist aber befugt, zu prüfen, ob die Polizeiverordnung
rechtsgültig, namentlich innerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde, erlassen worden ist und
hat, falls diese Frage verneint werden muß, freizusprechen.
In der Regel ist das Polizeiverordnungsrecht specialgesetzlich geordnet. In der neuern staatsrechtlichen Litteratur sind
die
Begriffe Gesetz (s. d.) und Verordnung, besonders infolge Labandscher Anregungen,
zum Gegenstande lebhafter Erörterungen und ungelöster Streitfragen geworden. –
Umpflanzen
(Umsetzen). Das Verpflanzen und
Umpflanzen von
Pflanzen bringt zwar große
Störung im Pflanzenorganismus hervor, doch
ist der Erfolg des Wiederanwachsens sehr sicher, wenn die
Wurzeln gesund sind und die
Arbeit zur richtigen
Zeit ausgeführt wird, besonders wenn die
Wurzeln während des Verpflanzens eine gewisse Erdmenge (Erdballen) festhalten,
in der die feinen Saugwurzeln nicht gestört werden
(Ballenpflanzung). In der Regel ist die günstigste Zeit zum Verpflanzen
der Topfgewächse, wenn eine erhöhte Wurzelthätigkeit beginnt, was mit wenig Ausnahmen im
Frühjahr
stattfindet.
Jüngere, kräftig wachsende
Topfpflanzen werden gewöhnlich, sobald sie die neue Erde durchwurzelt haben, abermals in größere
Topfe gesetzt, was oft mehrmals im Jahre geschehen muß. Schwachtreibende größere Exemplare und langsam wachsende Zimmerpflanzen
[* 2] bedürfen jährlich nur eines einmaligen Verpflanzens, während
Pflanzen in großen Holzkübeln gewöhnlich
mehrere Jahre unverpflanzt bleiben können.
Soll eine
Topfpflanze umgesetzt werden, so wird zunächst der alte Topf entfernt,
dann werden je nach Umständen die
Wurzeln beschnitten oder nur mit einem spitzen Stäbchen gelockert und ein neuer genügend
großer Topf ausgewählt.
Das Abzugsloch im Topfboden wird mit einem Scherben belegt, damit der Wasserabzug offen gehalten wird,
hierauf der Topf mit neuer Erde ausgefüllt, diese mäßig fest angedrückt und reichlich begossen. In gleicher
Weise werden
alle in
Gefäßen kultivierten
Pflanzen behandelt, nur Orchideen
[* 3] machen zum großen
Teil hiervon eine Ausnähme. –
Beim Verpflanzen
von Topfgewächsen ins freie Land
(Auspflanzen) braucht man nicht so vorsichtig zu verfahren, da die
Pflanzen
in der freien Erde sehr leicht anwachsen.
Viel schwieriger ist es
Pflanzen aus dem freien
Lande in Töpfe zurückzuversetzen (Einpflanzen) und zum Anwurzeln zu bringen.
Gewöhnlich haben diese Gewächse viele
weitgehende
Wurzeln gebildet, die vor dem Einpflanzen sehr stark zurückgeschnitten
werden müssen, um die
Pflanzen überhaupt in passende Töpfe zu bringen. Infolgedessen gehen diese Gewächse
oft zu
Grunde, wenn sie nicht bis zum Anwachsen in einen geschlossenen Raum (Gewächshaus, Mistbeetkasten) gestellt und öfter
bespritzt werden.
Das Verpflanzen von laubabwerfenden
Bäumen
(Baumsatz) und Sträuchern geschieht im unbelaubten, seltener und mit geringerem
Erfolge im belaubten Zustande. Günstigste Zeit dazu sind Herbst und
Frühjahr, auch im Winter bei frostfreiem
trocknem Wetter.
[* 4] Immergrüne Laubgehölze wachsen am sichersten, wenn sie im
Frühjahr, ehe der neue
Trieb beginnt, verpflanzt
werden.
Nadelhölzer
[* 5] verpflanzt man mit
Vorteil von Ende
August bis Mitte September oder im April bis Mai.
Bäume und
Sträucher müssen gut vorbereitete Pflanzlöcher erhalten, damit der
Baum während der ersten
Jahre lockere nahrhafte Erde zum kräftigen Gedeihen vorfindet; auch soll man die Pflanzgruben monatelang vor dem Verpflanzen
aufwerfen, damit ein Zersetzen der Erde stattfinden kann. Die
Größe der Pflanzlöcher richtet sich nach den zu pflanzenden
Bäumen, sollte aber für Obstbäume 1,5 m
Breite
[* 6] und 0,75 m
Tiefe betragen, wenn der
Boden nicht zuvor rigolt
ist.
Bäume dürfen nicht tiefer gepflanzt werden, als sie in der
Baumschule gestanden haben, eher etwas höher. Sind die
Wurzeln
beschnitten und der
Baum zum Verpflanzen bereit, so wird die Erde locker zwischen die
Wurzeln gestreut,
bis die Pflanzgrube gefüllt ist. Nach dem Einschlämmen (s. d.) wird die noch
übrige Erde an den
Baum gebracht und nach mehrern
Tagen mäßig festgetreten. Das
Anbinden an den Stützpfahl darf zunächst
nur ganz locker geschehen, bis sich der
Baum mit der Erde gehörig gesetzt hat; später werden die
Bänder
entsprechend fest angezogen.
Ältere starke
Bäume wachsen nach dem Verpflanzen
schwer an und kümmern meist einige Jahre; es muß daher das Verpflanzen
solcher
Bäume sehr vorsichtig gehandhabt werden. Die
Bäume müssen große Erdballen behalten, und um diese unverletzt in
die neue Pflanzgrube überzuführen, werden sie mit Brettern umgeben und mit Seilen oder
Ketten umspannt,
wonach die
Bäume durch die Verpflanzmaschine aus der Grube gehoben und an den neuen Platz geschafft werden. Ein öfter angewendetes
Verfahren ist das Verpflanzen mittels Frostballens, wobei man den Erdballen dem Frost aussetzt, um ihn ohne Schutzvorrichtung
transportabel zu machen.
Das neue Pflanzloch muß durch starke
Decke
[* 7] von
Stroh gegen Frost geschützt sein,
auch muß für frostfreie Erde zum
Pflanzen gesorgt werden. Verpflanzte
Bäume, die im
Frühjahr nicht austreiben wollen, müssen
eine Umhüllung von
Moos oder
Stroh erhalten und durch tägliches
Bespritzen feucht gehalten werden.
derTruppen, die Lieferung der täglichen
Brot- und Viktualienportion (Feldkost, Proviant)
an Offiziere und Mannschaften im
Kriege, auf Märschen und im Manöver;
sie geschieht aus
Magazinen, im Notfalle durch Requisition
(s. d. und Requisitionssystem).
Naturalverpflegungsstationen oder Wanderarbeitsstätten, Anstalten, die den Zweck verfolgen,
mittellose, aber arbeitsfähige und nach
Arbeit umschauende Wanderer durch Verabreichung von Kost und Nachtlager vor
Not zu
schützen, zugleich aber
die Bevölkerungvor der Belästigung der
Bettelei zu bewahren.