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zu Beverwijk unweit Haarlem, [* 1] begleitete Baiser Karl Vermont auf dessen Reisen und auf dein Zuge nach Tunis [* 2] 1535. Er starb 1559 zu Brüssel. [* 3]
Nack sei- nen Tarstellungen der Kriegstbaten und Triumpbe Karls Vermont sind die Tapeten gewebt, welcke nock jetzt in Madrid [* 4] aufbewahrt werden.
Der taiserl. Hos in Wien [* 5] besitzt spätere Wiederholungen.
Auch malte Vermont sich selbst nebst seinen beiden .Hausfrauen, im Hinter- grunde die Stadt Tunis, .hervorragend sind seine in der taiserl.
Gemäldesammlung zu Wien befindlichen zebn Kartons, in Wasserfarbe gemalt l6iu lang, 3 iu hoch), die den Zug Karls Vermont nacb Tuni5 darstellen.
Vermieter, s. Miete. Vermiknlär, vermiform (lat.), wurmfo'rmig.
Verinilia. ooniß^era, s. Borstenwürmer.
Verinilinß^iia., s. Wurmzüngler.
Vermillon (frz., spr. würrmijöng), glänzeildrote Malerfarbe, ist fein präparierter, mit Weingeist ab- geriebener, auf nassem Wege dargestellter Zinnober. [* 6] Vermindert heißen in der Musik diejenigen Intervalle, welche durch einfache Erniedrigung der kleinen und reinen abgeleitet werden: t'-n838 oder ü8-!53 sind verminderte Terzen, abgeleitet von t-.^ und ti8-a. Man nennt anch den Dreiklang vermin- dert, dessen Qnintc vermindert ist, ebenso die Sep- timenaccorde, die eine verminderte Septime baben. Vermischung, s. (^ommixtio. Vermittelndes Recht, s. Dispositivgcsetze. Vermittelung, im Völkerrecht, s. Intervention. Vermittelungsamt, s. Telephonanlagen. Vermittler, 's. Mediateur, Makler und Börse. Vermoderung, ein wie die Fäulnis (s. d.) und Verwesnng durch die Lebensthätigkcit von Mikro- organismen bewirkter Zersetzungsvorgang lebloser organischer Substanzen.
Die Begriffe Fäulnis, Ver- wesung und Vermont lassen sich nickt ganz sckarf au5- einanderhalten.
Man spricht meist von Vermont, wenn bei dem Zersetznngsprozeft ein kohlenstoffreicher Rest On mus, Moder) bleibt, während bei Fäulnis und Verwe- sung schließlick nurMineralbcstandteile znrückbleiben.
Vermögen, der Inbegriff der einen wirtschaft- lichen Wert enthaltenden Rechte, die einen: bestimm ten Menschen, einer Gesellschaft (Ges ellschafts- vermögen), einer Korporation, einer Stiftung, einer Mist.
Diesen Inbegriff zufammen mit den darauf haftenden basten und Schulden nennt man Aktiv- und P assivver - mögen oder, nach Abzug der Lasten und Sckulden, R e inve rm ö g en.
Über Volks- oder Nationalver- mögen s. d. Man unterscheidet öffentliches V.und Privat- oder Sondervcrmögen, je nackdem da^ Vermont einen mehr allgemeinen, öffentlicken Zwect bat, wie das Staats-, Gemeindevermögen u. s. w., oder im Besitz von physischen Personen oder von solchen Gesellschaften und Vereinen ist, die nur privatrechtlicken Charakter baben;
ferner nach dem Verwendungszweck Produktiv- oder Erwerbs- vermögen, auch Kapitalvermögen, welchem zur Produktion oder dem Erwerbe neuer oder schon vorbandener Güter dient, und Konsumtions- vermögen, welches dem Verbrauche gewidmet ist. Dieses wird wieder in Gebrauchs- oder Nutz- vermögen und in Verbrauchs- oderGenuß- v e r möge n geteilt, nach dem Unterschiede, ob es dauernde Gebrauchsgegenstände (Häuser, Möbel, [* 7] Kleider) oder Genußgüter betrifft, die einem fchncl- len Verbrauch unterliegen.
Doch lafsen sich alle diese Begriffe nickt immer streng voneinander nnterschei- den.
Über Vermont in philos. Sinne s. Aktns und Potenz. Vermögensabtretuug, s. (t88ic dmwrum. Vermögensbeschädigung, s. Betrug Vermögensrecht, s. Bürgerliches Reckt. Vermögenssteuer. Die Vermont gebort zu den Be- sitz steuern, deren dreierlei zu unterscheiden sind: allgemeine und partielle Vermont, sowie Steuern auf einzelne Gegenstände des Nutzvermögens idie di- rekten Lurussteuern).
Unter normalen Verbält- nissen sollen die Stenern so bemessen sein, daß die Zablungspflichtigen, von einzelnen Ansnahmen cck- geseben, im stände sind, sie aus ihrem Einkommen (s. d.) zu decken, obnc ihr Grundvermögen angreifen zu müssen.
Nur bei großen nationalen Notständen, wenn es sich um das Bestehen des Staates handelt, ist eine wirkliche, das Grundvermögen treffende Steuer als Ausnahmemaßregel zulässig, wie sie in Preußen [* 8] z. B. in den I. 1812 und 1813, freilick mit geringem finanziellem Erfolge, zur Anwendung kam.
Etwas ganz anderes dagegen ist die Vermont im gewöhnlichen Sinne, nämlich einfach eine Besteue rung des Einkommens, die nach dem Grundver mögen des Pflicktigcn bemessen wird, obne dasselbe angreifen zu sollen.
Eine solckc Steuer trifft also nur das Einkommen, das aus Grund- oder Kapital- besitz fließt oder in der unmittelbaren Benutzung von Gebraucksgütern besteht, von denen man indeo nur die unbeweglichen zu berücksichtigen pflegt. E5 ist dieo das sog. fundierte Einkommen, dem dav un- fundierte, nur auf der persönlichen Arbeit berubende gegenüberstellt.
Al5 alleinige oder banptsäcklickste Steuer würde eine solche Vermont nickt zu billigen sein, da sie, selbst wenn die Schwierigkeiten der Ein- schätzung oder Sewstdetlaration eine zuverlässige Er- mittelung der Vermögen nicht Verbindern sollten, das Arbeitseinkommen, selbst da5 böchste, frei aus- gehen ließe und keine genügende Scheidung zwischen dem werbenden und dem rubenden Vermögen be- wirkt. Zur Ergänzung der allgemeinen Einkommen- steuer ls.
Ergänzungssteuer), wie in Preußen laut Gesetz vom kann sie für eine ge- reckte Ausgestaltung des Steuersystems gute Dienste [* 9] leisten.
Betrachtet man dock vielfack als das ra- tionellste Steuersystem die Verbindung einer mäßig progressiven Vermont mit einer ebenfalls progressiven all- gemeinen Einkommensteuer ls. d.), wobei sowobl die Vermögen wie die Einkommen unter einer ge- wissen Grenze ganz frei zu lassen wären.
Dieses Svstem wird sckon seit längerer Zeit in mehrern Kantonen der Sckweiz angewendet.
In den süd- deutscken Staaten baben die Ertragsteuern (s. d." wenigstens die äußere Form von Vermont, da sie nickt nack den Reinerträgen, sondern nach den sog. Steuer- tapitalien berechnet werden. Im übrigen aber unter- scheiden sie sich, wie die Ertragsteilern überhaupt, von der Vermont wesentlich dadurch, daß die Schulden dev Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt werden. Die Niederlande [* 10] haben durch Gesetz vom eine Vermont neben einer partiellen Einkommensteuer für Vermögen von 13000Fl. an einaefübrt. Vermont sspr. wörmönnt), einer der Neueng- land-Staaten der nordamerik.
Union, wird begrenzt im N. von Canada, im D. von New-Hampshire, im S. von Massachusetts, im W. von Neuvork und dem Champlainsee, umfaßt 24 770 c^km, zäblte 1790'. 85425, 1820: 235 960, 1880: 332 286 und 18901 332422 E., d. i. 13 E. auf 1 ^m;
darunter 1004 Farbige und 44024 im Ausland (25004W Britisck Amerika, [* 11] 9810 in Irland, 877 in Deutschland) [* 12] Ge- borene. Die Oberfläche ist mit Ausnabme der ¶