Tullius eingerichtet haben soll, nach der herrschenden Angabe 4, nach einer andern 30. Am ältesten sind unzweifelhaft
die vier nach Stadtteilen bezeichneten und später städtische (tribus urbanae) genannten Tribus:
Palatina, Suburana, Collina,
Esquilina.
Ihnen gegenüber stehen die ursprünglich 15 oder 16, dann 17 ländlichen Tribus (tribus rusticae), deren Einrichtung
vermutlich mit dem
Ausgleich nach der ersten
Secession der
Plebs zusammenhängt. Sie haben ihre
Namen meist
von patricischen Geschlechtsdörfern, die offenbar ihren Mittelpunkt bildeten:
Ämilia, Camilia,
Cornelia, Fabia, Galeria,
Horatia, Lemonia u. s. w.
Als in der Folge das
Staatsgebiet sich vermehrte, wurde von 387
v. Chr. an der Zuwachs wieder nach
Tribus angefügt, deren
Namen in Gegensatz zu den frühern mit Ausnahme einer einzigen von Örtlichkeiten
genommen waren. So entstanden allmählich 35 Tribus, also neben den 4 städtischen 31 ländliche.
Weiter fuhr man mit der
Bildung von neuen Distrikten nicht fort, sondern was nun neu mit Vollbürgerrecht in den
Staat hereinkam,
wurde in eine der vorhandenen Tribus eingeteilt. Eine Unterabteilung der städtischen Tribus bildeten
die vici, eine Unterabteilung der ländlichen die pagi oder Dörfer. Die Tribus blieben auch in Zukunft weiter
Aushebungs- und
Steuerdistrikte. Sie standen später unter je 8 Curatores tribuum. Jeder
Bürger gab bei genauer Angabe seiner persönlichen
Verhältnisse stets auch die an, in der er eingeschrieben war.
Ursprünglich waren wohl nur ansässige grundbesitzende
Bürger in den Tribus. Aber 312
v. Chr. ließ der Censor
Appius Claudius
alle
Bürger, auch Freigelassene ohne Grundbesitz, aus polit.
Gründen in alle Tribus einschreiben. Die Censoren drängten wieder 304 alle
Bürger ohne Grundbesitz, sowie sämtliche Freigelassene in die vier städtischen Tribus zusammen.
Und dabei blieb es trotz manchem Wechsel in der Hauptsache, so daß fortan die vier städtischen Tribus der Geltung
nach unter den ländlichen standen.
Die Versammlung des
Volks nach in den
Tributkomitien ist hervorgegangen aus den Sonderversammlungen der nach Tribus geordneten
Plebs (concilia plebis). (S.
Komitien.) In der Kaiserzeit, wo die
Tributkomitien mit den übrigen
Komitien
alle Bedeutung verloren, blieb doch die der Tribus selbst als
Einteilung der Bürgerschaft. Die Zugehörigkeit zu einer Tribus bildete
das
Kennzeichen des Vollbürgertums, auch nachdem
Caracalla das röm.
Bürgerrecht 212 über alle freien Einwohner desReichs
ausgedehnt hatte.
Vgl. Mommsen, Die römischen in administrativer
Beziehung
(Altona
[* 1] 1844);
(lat. tributum), eine
Abgabe, welche bezwungene
Völker an denSieger zahlen. Im alten
Rom
[* 3] war tributum eine Steuerumlage, die nach der «servianischen»
Verfassung auf die einzelnen lokalen Distrikte oder
Tribus (s. d.)
umgelegt wurde. Von 167
v. Chr. an, nachdem der
Staat mit
der Einverleibung Macedoniens über eine Anzahl reicher
Provinzen
verfügte, wurde kein Tribut mehr erhoben, sondern die Kosten der
Staatsverwaltung, soweit bisher das tributum
hatte eintreten müssen, aus Provinzialeinkünften bestritten.
In der Kaiserzeit fand eine neue Regelung dieser Verhältnisse statt. Auf
Grund der schon unter
Augustus unternommenen Reichsvermessung
und
Volkszählung wurde der gesamte Provinzialboden in Steuerhufen eingeteilt, die nach Bebauungsart und Ertrag in mehrere
Klassen zerfielen, und auf diese ein tributum soli, eine Grundsteuer, gelegt; außerdem zahlte die
Provinzialbevölkerung ein tributum capitis, eine
Kopfsteuer, zugleich eine Art
Gewerbe- und Kapitalsteuer.
Italien
[* 4] blieb bis
auf Diocletian von beiden
Steuern frei, wurde aber unter diesem mit hereingezogen.
(grch.), falsche
Stellung der Wimperhaare zum Lidrande, so daß sie den
Augapfel berühren.
Da hierdurch an letzterm fortwährende Reizungen und
Entzündungen hervorgerufen werden, so ist die operative Beseitigung
der Trichiasis notwendig.
[* 5] oder spiraliger Haarwurm (Trichinaspiralis Owen), ein kleiner Rundwurm aus der Ordnung der
Haarwürmer (s. d.),
dessen am Ende zwei kegelförmige
Zapfen
[* 6] tragendes Männchen (s. Fig. 1) nur 1,5-2
mm, das Weibchen
[* 5]
(Fig.
2) dagegen 3-5
mm lang wird und auf dunklem
Untergrunde als feines Fädchen mit bloßem
Auge
[* 7] erkennbar ist. Trotz seiner Kleinheit
ist der
Wurm,
[* 8] der infolge seiner großen
Fruchtbarkeit und seines gewöhnlich geselligen Vorkommens oft förmliche
Epidemien
verursacht (die Hauptherde
Deutschlands
[* 9] s. auf Karte:
Tiergeographien) und zahlreiche Todesfälle herbeiführt,
einer der gefährlichsten
Parasiten des
Menschen. In Herdersleben bei
Quedlinburg
[* 10] z. B., einem Dorfe von 2000 Einwohnern, erkrankten 1865 337,
und 101 starben.
Früher stand man dieser
Krankheit vollkommen ratlos gegenüber; jetzt ist die Lebensgeschichte des
Wurmes klar gelegt. Die
Trichine findet sich gewöhnlich in der Form der Muskeltrichine im Muskelfleische des Schweins,
der Ratten, Füchse,
Bären u. s. w. Die Muskeltrichine repräsentiert ein kleines, ovales, mit bloßem
Auge nicht erkennbares
Knötchen von durchsichtiger Beschaffenheit, innerhalb dessen man bei Anwendung des Mikroskops einen kleinen, spiralig aufgewundenen
Wurm von 0,8 bis 1,2
mm Länge entdeckt
[* 5]
(Fig. 3). Dieses Würmchen besitzt bereits den für die
Trichotracheliden (s.
Haarwürmer) charakteristischen Zellenkörper im Vorderleibe; die noch unausgebildeten Geschlechtsorgane
beweisen, daß wir es hier mit einer Jugendform zu thun haben, die zu ihrer Weiterentwicklung der Überführung in einen
neuen Wirt bedarf. Ist letzteres in geeigneter
Weise bewerkstelligt, dann fällt in dessen
Magen die
[* 11] umgebende
Kapsel der
Auflösung und
Verdauung anheim, die Trichine wird frei und wächst nun im
Darme schon binnen