Man-979 sart bauen; es enthält vielerlei Kunstwerke, einen großen
Saal, in dem 1873 das Kriegsgericht wegen
Bazaine tagte,
in der Nähe ein Musée des Voitures mit Staatskarossen, Sänften und Pferdegeschirr; dahinter ist ein von Le
[* 1] Nôtre angelegter
Garten.
[* 2] Das einfachere PetitTrianon
(Kleintrianon), von
Ludwig XV. für die Gräfin Dubarry nach
Plänen von
Gabriel erbaut, war Lieblingsaufenthalt von Marie Antoinette und Helene von
Orléans
[* 3] und besaß einen engl.
Garten und Landhäuser.
–
oder
Trias, ein Schichtenkomplex an der
Basis der
Mesozoischen Formationsgruppe, der den
Buntsandstein
(s. d.), Muschelkalk (s. d.) und
Keuper (s. d.) umfaßt. In dieser Dreiteilung, auf die der
Name hinweist, ist die Triasformation typisch nur in
Deutschland entwickelt;
die
Entwicklung der in den
Alpen
[* 10] und in andern südlichern Gebieten ist eine von dieser typisch gänzlich
abweichende, der sich wiederum weit ausgedehnte
Ablagerungen in Südeuropa,
Asien,
[* 11] Nord- und
Südamerika
[* 12] anschließen.
Während der
Buntsandstein noch große
Ähnlichkeit
[* 13] mit den gleichalterigen
Ablagerungen in
Deutschland aufweist, beginnt bereits
im Muschelkalk in den Ostalpen eine andere
Entwicklung Platz zu greifen, die dann zur Keuperzeit ihr Maximum
erreicht: es sind hier wesentlich mächtige Kalk- und Dolomitmassen, welche die
alpine Trias zusammensetzen, von denen ein
Teil als durch Kalk abscheidende
Algen
[* 14] gebildet anzusehen ist, während ein anderer
TeilKorallenriffe
[* 15] darstellt, wie z.B. die
berühmten Dolomiten Südtirols.
Faunistisch ist die
alpine Trias durch eine Anzahl altertümlicher
Typen ausgezeichnet, besonders aber durch die gewaltige
Entwicklung und den Formenreichtum, mit dem die
Ammoniten
[* 16] in den Schichten auftreten. Die
Gliederung der Schichten gehört mit
zu den schwierigen Problemen der Geologie,
[* 17] und die Schwierigkeiten wachsen noch dadurch, daß in verschiedenen
Gebieten gleichalterige Schichten ganz verschiedene Petrefakten
[* 18] enthalten sollten; so sonderte man in den
Alpen eine juvavischeProvinz ab, die sich aber nach den neuesten Forschungen nicht abgrenzen läßt.
Vgl. E. von Mojsisovics,
Die Dolomitriffe von Südtirol und
Venetien
(Wien
[* 19] 1879), und zahlreiche neuere
Abhandlungen,
namentlich in dem Jahrbuche und
den Verhandlungen der
k. k.
Geologischen Reichsanstalt in
Wien.
2) Hauptstadt des
Amtsbezirks an der Gutach, die oberhalb des Ortes den 150 m hohen Fallbach (s. d.)
bildet, in 714 m Höhe, an der Linie
Offenburg-Singen der
Bad.
[* 21] Eisenbahnen, Sitz des
Bezirksamtes und eines Amtsgerichts (Landgericht
Offenburg),
[* 22] hat (1895) 2779 E., darunter 326
Evangelische, Postamt zweiterKlasse,
Telegraph,
[* 23] Gewerbehalle,
Wasserleitung,
[* 24] Elektricitätswerk mit öffentlicher
Beleuchtung
[* 25] und Leitungen nach
Furtwangen und Hornberg; bedeutende Uhrenindustrie.
Triberg wird als Luftkurort besucht.
röm. Rechtsgelehrter, welchem die Nachwelt an erster
Stelle die Überlieferung des röm.
Rechts in einer
brauchbaren Form verdankt. (S. Corpus juris.) Aus der Advokatur hervorgegangen, trat er unter dem
KaiserJustinianus I. in
den
Staatsdienst, wurde dann infolge des in einem
Aufstande erhobenen Geschreis entlassen, bald wieder zu
Gnaden aufgenommen,
zur höchsten
Stelle eines quaestor sacri Palatii, welcher dem
Kaiser in Justiz- und Gesetzgebungssachen Vortrag
zu halten hatte, befördert, und hielt sich trotz seiner Habsucht und Bestechlichkeit in dieser
Stelle 20 Jahre bis zu seinem
Tode (545 n.Chr.).
(d. i. Vorsteher einer
Tribus), ursprünglich die vom röm. König ernannten
Stabsoffiziere
des
Heers; es gab tribuni militum (Militärtribunen) für die
Legionen, das Fußvolk; tribuni celerum für die Reiterei. In der
Republik verschwinden die Reitertribunen, dagegen erhielten sich die tribuni militium, je sechs für die
Legion, von denen
jeder zwei
Monate den Oberbefehl hatte. Sie wurden ursprünglich durch die Konsuln ernannt, bis das
Volk 362 v.Chr.
zunächst die
Wahl von 6, 207 aller 24 in den
Tributkomitien durchsetzte.
Den Konsuln blieb nur die Ernennung der nach einem über ihre
Wahl bestimmenden Gesetz des Rutilius
Rufus sog. tribuni rufuli,
der Tribun der über den Normalbestand ausgehobenen
Legionen. In der Kaiserzeit kommandierten die Tribun nicht
mehr selber die
Legion, sondern waren einem Legaten unterstellt. Die
Wahl einzelner Tribun durch das
Volk (die vom
Kaiser ernannten
heißen tribuni militumAugusti) hört bereits unter
Augustus auf. Die meisten
Stellen wurden damals jungen Männern aus dem
Senatoren- und Ritterstande gegeben, seltener dienten sich Leute dazu herauf. –
Außer den militärischen
Tribun gab es noch tribuni aerarii (Kassenvorsteher), wahrscheinlich mit einem bestimmten Census ausgestattete Privatleute,
die die Soldzahlung an die
Truppen vorzunehmen hatten. –
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