Schwanz ist kurz, zugespitzt. Die Trauerenten weichen in den Geschlechtern sehr voneinander ab. Die bekannteste
Art ist die
Mohren- oder gemeine Trauerente(Oidemia nigra Gray, s.
Tafel:
Enten,
[* 1] Fig. 2), Männchen im Prachtkleid ganz schwarz
mit orangegelbem Schnabelhöcker, Weibchen und jüngere Männchen oben graubraun, unten heller mit bräunlichen Flecken.
Die gemeine Trauerente klaftert zwischen 60 und 70 cm und bewohnt die nördlichsten
Teile der Alten und
der
Neuen Welt.
in der Rechtssprache die Frist, innerhalb deren eine
Witwe nicht wieder heiraten darf. Nach dem Reichsgesetz
vom §. 35, und vom an nach
Bürgerl. Gesetzb. §. 1313 (vgl. Einführungsgesetz
zum
Bürgerl. Gesetzb. Art. 46) dürfen Frauen nicht vor
Ablauf
[* 2] des zehnten
Monats (Wartezeit) seit
Auflösung oder Nichtigkeitserklärung
der frühern
Ehe wieder heiraten, es sei denn, daß sie inzwischen geboren haben; Dispensation ist jedoch zulässig.
Die vorzeitig geschlossene
Ehe ist nicht ungültig, also nur aufschiebendes
Ehehindernis (s. d.). Das Österr.
Bürgerl. Gesetzb. §. 120 beschränkt die Frist auf sechs
Monate für die nichtschwangere
Witwe; die Frist kann durch Dispensation
unter Umständen bis auf drei
Monate verkürzt werden.
Schon das röm.
Recht bestimmte, die
Witwe habe ihren verstorbenen Ehemann 10 (später
12)
Monate zu beweinen. Die Verletzung dieses Trauerjahr zog nach röm.
Recht, außer der vom kanonischen
Recht beseitigten Ehrlosigkeit (Infamie), gewisse Vermögensnachteile nach sich. Sie sind
im Gemeinen
Recht außer
Übung gekommen. Die neuern Gesetzbücher kennen jene vermögensrechtlichen Nachteile nicht. Nur das
Österr.
Bürgerl. Gesetzb. §. 121 läßt die zu frühzeitig wiederheiratendeWitwe dasjenige verlieren,
was sie aus dem Vermögen des frühern Ehemannes als Ehegewinn erhalten hat.
(VanessaAntiopaL.), einer der schönsten
TagschmetterlingeDeutschlands,
[* 5] zu den Eckflüglern (s. d.) gehörig,
etwa 70
mm spannend, oben dunkelpurpurbraun mit breitem, schwefelgelbem, fein schwarz punktiertem Rande,
von dem nach innen eine Reihe blauer, schwarzer, umsäumter Flecken steht;
die Unterseite ist schwarz.
Die schöne schwarze,
weiß punktierte, rot gefleckte Dornenraupe lebt im
Sommer gesellschaftlich auf
Weiden,
Birken,
Pappeln, aber auch auf Hauhechel.
die
Servitut, vermöge welcher der
Besitzer eines Grundstücks das
Recht hat, das Regenwasser auf das Grundstück
des Nachbars ablaufen zu lassen (s. Gußgerechtigkeit).
(lat. somnium), das Erzeugnis der Seelenthätigkeit im Schlafe.
Man findet vielleicht keinen
Menschen, der sich nicht erinnerte, zuweilen geträumt zu haben, während es ungewiß ist, ob
jeder Schlaf von Traum begleitet sei; denn meist erinnern wir uns nicht, daß
wir geträumt haben. Nur besonders lebhafte
oder im unvollkommenen Halbschlaf stattgehabte Traum pflegen in den wachen Zustand als mehr oder
weniger deutliche
Erinnerungen überzugehen. Der Traum gehört zu den normalen Erscheinungen des Lebens.
Vor dem Einschlafen, noch ehe der wirkliche Traum beginnen kann, zeigen sich oft die sog.
Schlummerbilder, einzelne Punkte,
Striche,
Umrisse von
[* 4]
Figuren und
Menschen, die ineinander verschwimmen, aber isoliert und
ohne innern Zusammenhang sich dem Gesichtssinn darstellen. Der eigentliche Traum hingegen besteht aus der
Vorstellung zusammenhängender
Reihen von Erscheinungen und Ereignissen, bei deren Wahrnehmung es scheint, als ob die Sinnesorgane wirklich ihre Funktion
erfüllten (d. h. als ob man höre, sehe, fühle),
da man noch nach dem Verschwinden eines lebhaften Traum oft
die Folgen von Sinneseindrücken, eine
Affektion des
Auges, einen
Klang im
Ohr,
[* 6] einen ungewöhnlichen
Geschmacku. dgl. empfindet.
Man darf jedoch nicht annehmen, daß diese Empfindungen durch die
Sinne zum Vorstellungsvermögen gelangen, sondern muß vielmehr
die Erzeugung derselben in dem
Gehirn
[* 7] suchen (wie bei den
Hallucinationen). Im Schlafe fällt die Thätigkeit
des bewußt ordnenden und verknüpfenden Verstandes weg, und die
Phantasie verarbeitet die Seeleneindrücke in freier Willkür.
Die
Phantasie nimmt den
Stoff zu ihren
Bildungen immer aus dem
Gedächtnis, indem sie ganze Scenen aus der Vergangenheit mit
mehr oder weniger Abänderungen wiederholt oder aus mehrern derselben sowie aus gehabten
Anschauungen
ein neues
Bild zusammensetzt. Daher träumen Blindgeborene nie von Sichtbarem, Taubgeborene nicht von Hörbarem.
Je geringer die
Tiefe des Schlafes ist, um so mehr nähert sich das Traumleben dem Wachzustande. Der Zusammenhang der Traum wird
vernünftiger, die
Arbeit des wachen
Geistes setzt sich im Schlafe fort. Sogar Probleme der
Philosophie,
der
Physiologie, der
Poesie u. s. w. sollen im T. gelöst worden sein. Doch sind das Zeichen einer krankhaften
Überreizung des
Nervensystems, und man behauptet mit
Recht, daß traumloser oder mit besonders sinnlosen, phantastischen Traum angefüllter
Schlaf der gesündeste sei.
Eigentümlich gestaltet sich der Verkehr des Träumenden mit der Außenwelt. Die
Sinne, deren Thätigkeit
im Schlafe nicht ganz erloschen, werden durch die ihnen entsprechenden Einflüsse angeregt. Wenn dieser Eindruck stark genug
ist, um empfunden werden zu können, ohne die Erregung bis zum Erwecken zu steigern, so deutet dann die
Phantasie denselben
auf ihre
Weise aus, webt ihn in den Traum hinein oder erzeugt aus ihm weitere Traumbilder. In dieser
Art wird besonders das
Gehör
[* 8] häufig zum Schöpfer von Traum Empfindungen des
Gemeingefühls, die im Innern des Körpers selbst
ihren
Grund haben, stellen sich als von außen kommende und angenehme oder unangenehme Empfindungen erzeugende Sinneseindrücke
dar. So werden die Traum auch durch krankhafte Zustände verschiedentlich modifiziert.
Hieran knüpft sich
die wichtige Streitfrage, ob alle Traum Reizträume sind, d. h. Sinnesreizungen ihre
Entstehung verdanken, oder ob es auch Associationsträume giebt, die aus innerer
Vorstellungs- oder Phantasiethätigkeit allein
entspringen. Man neigt sich in der modernen
Psychologie mehr der erstern
Ansicht zu und betrachtet demnach den
Traum als
Illusion (s. d.), nicht als
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