Wegebau, alle jene
Arbeiten, welche zur Errichtung von Kunststraßen (s.
Straße) gehören. Er umschließt
mithin auch einen
Teil des Brückenbaues (s.
Brücke)
[* 1] und Wasserbaues (s. d.). Der
Bau einer
Straße beginnt mit der Festlegung
(Tracierung) der Linie des zu erbauenden Straßenzugs, hat zwischen den meist gegebenen
End- und maßgebenden
Zwischenpunkten (Orte, Fabrikanlagen u. s. w.) so zu geschehen, daß sowohl die Interessen
des Verkehrs als die
Baukosten entsprechende Würdigung finden.
Erstere verlangen direkte
Verbindungen, Vermeidung starker
Krümmungen, nicht zu große
Steigungen. Man geht in Hügelländern
nicht gern über 1/30, in Gebirgsländern nicht über 1/20, doch kommen bei Gebirgsstraßen erheblich
stärkere
Steigungen vor. Die Sicherheit des Betriebes erfordert, daß die Kunststraße in Gegenden, welche der
Überschwemmung
ausgesetzt sind, thunlichst über Wasser gehalten und vor
Durchbrüchen durch Flutbrücken und geeignete Strombauten geschützt
werde.
Ist man über die
Richtung der
Straße im klaren, so werden die nötigen Straßenprofile gezeichnet, die
Erdbewegungen berechnet, die nötigen Bauwerke, als
Brücken,
[* 2] Durchlässe, Terrassierungen, Strebemauern,
Viadukte u. s. w.
entworfen und veranschlagt. Hierbei gilt als Grundsatz, daß, außer den Fußwegen,
Banquets, die
Straße noch so viel
Breite
[* 3] haben muß, daß zwei beladene Frachtwagen einander bequem ausweichen können und das Material zur Instandhaltung
des Oberbaues Platz finde.
Das Planum erhielt daher früher eine
Breite von 8 bis 12 m. Neuerdings sucht man an der
Breite zu sparen, so daß 5-10
m alsBreite angenommen werden können. Zu diesem Zwecke werden die
Bäume, welche früher stets auf der
Straße standen, vielfach
neben die
Straße gestellt, und zur
Aufstellung der Unterhaltungsmaterialien werden in größern Abständen seitliche
Verbreiterungen
angelegt. Zu beiden Seiten erhält die Kunststraße, sofern sie in Einschnitten oder auf flachem
Acker liegt, zur Abhaltung
des Regenwassers von der
Straße selbst Gruben, welche an der
Sohle 30-60 cm breit sind und eine
Böschung
von 1 bis 1½ erhalten. Da die Kunststraße soviel als möglich immer trocken erhalten werden muß, so erhält der Oberbau
eine gewölbte oder besser abgedachte Form, deren Pfeil etwa 1/70 bis 1/35 der ganzen Straßenbreite beträgt.
Aber auch ein gewisses Längengefälle muß zur Erreichung des Wasserabflusses aus den Gleisen zu Hilfe
genommen, und wo dasselbe nicht ohnehin durch die
Steigung des Planums bedingt wird, also bei Horizontalen, muß eine künstliche
Steigung von 1/250 bis 1/500 hervorgebracht werden. Baumpflanzungen sind im allgemeinen zweckmäßig, da sie den Weg
bei Nacht und Schnee
[* 4] kenntlich machen, der
Straße zum Schutz und zur Zierde gereichen, den Passanten
Schatten
[* 5] und den Eigentümern durch das Holz,
[* 6] Obst u. s. w. Nutznießungen gewähren.
Nachdem die ganze
Anlage
der Chaussee im
Detail projektiert ist, wird nun auf der ganzen Länge der
Straße die Erdbewegung
und wo nötig Sprengungen
u. dgl. vorgenommen und das Planum der Chaussee vollendet. Dasselbe muß,
damit die Aufschüttungen u. s. w. die nötige Festigkeit
[* 7] erhalten,
d. h. sich setzen können, einen Winter hindurch freiliegen, worauf man dann die Anlegung des
Oberbaues unternimmt. Mit dem Planum zugleich werden die notwendigen Bauwerke,
Brücken u. s. w. ausgeführt, und, wenn man
Sümpfe zu durchschneiden hat, entweder
Steine versenkt und darauf das Planum gegründet oder
Viadukte über
denselben geführt; auch der Knüppeldamm (s. d.) ist in solchem Falle anzuwenden.
Liegt die
Straße auf trocknem Erdreich, dann wird das von den Erdarbeitern gebildete Planum (s. d.)
zunächst gut eingeebnet und dort, wo die Steinbahn liegen soll, in erforderlicher
Tiefe ausgegraben (Auskofferung). Dann
erst beginnt die Chaussierung. Am Rande der Auskofferung wird in der Längsrichtung der
Straßen je eine
Reihe
Steine von 8 bis 10 cm
Breite, 20 bis 25 cm Höhe und beliebiger Länge als
Begrenzung der Steinbahn, und zwar am besten
so gesetzt, daß ihre Oberfläche 8-10 cm unter der künftigen Straßenoberfläche liegt.
Diese
Steine werden Rand-,
Bord-, Kanten-,
Leisten-, Linien-, auch Wandsteine genannt. Der zwischen ihnen
bleibende Raum wird bis zur Oberfläche einer
Straße mittels 2-3 Steinschichten aufgefüllt. Bei der gewöhnlichen Chaussee,
der sog. Packlagechaussee, wird die unterste
Lage etwa 15 cm hoher
Steine mit der
Hand
[* 8] gepackt und von einem Grobschlage überschüttet,
auf welchem sich der Feinschlag oder Klarschlag auflegt, welcher die eigentliche Straßendecke bildet.
Zu letzterer sind die besten
Steine, d. h. kleine, 4-6 cm große, durchaus frostbeständige und harte
Steine zu verwenden.
Das
Verfahren der
Römer,
[* 9] die
Steine in Mörtel
zu legen, ist nicht mehr anwendbar, da die Abnutzung der
Straße unter der großen
Beanspruchung des heutigen Verkehrs sehr bedeutend ist und man bei den spätern Reparaturen und Neuaufschüttungen das Erhärten
des Mörtels nicht abwarten kann. Man beschränkt sich daher darauf, die Schotterung durch
Straßenwalzen (s. d.) zu verdichten
und die Fugen der
Steine mit
Kies zu füllen. Während des
Walzens muß die
Straße gut genäßt werden,
damit die
Steine innig verbunden werden. An
Stelle der Packlagechausseen wird vielfach, besonders bei leichterm Verkehr, das
Makadamisieren (s. d.) verwendet, oder auch die Straßenfläche als Kieschaussee
gebildet, wobei
Kies, dessen Korngröße auf etwa 5-6
mm zu begrenzen ist, in zwei bis drei
Lagen geschüttet und unter Überstreuen
von
Lehm festgewalzt wird.
Über den
Bau von
Straßen in Ortschaften s. Pflasterung; über die Prüfung von
Baumaterialien s. Materialprüfung (Bd.
17). -
Vgl.
Umpfenbach,
Theorie des Neubaues der Kunststraßen (Berl. 1830);
Wedeke, Handbuch des Chausseebaues
(Quedlinburg
[* 10] 1835);