sämtliche Konfessionen
[* 1] auf den Mitbesitz an den heiligen S. legen, hat öfters Streitigkeiten veranlaßt. Daraus entstand
die
Heilige-Stätten-Frage, die in der
Diplomatie wiederholt eine Rolle spielte und namentlich in den J. 1851-53 den äußern
Anlaß zu den Zerwürfnissen gab, infolge deren der
Orientkrieg (s. d.) ausbrach. Der
Berliner Kongreß
[* 2] 1878 bestimmte in
betreff der heiligen S., daß der
Status quo aufrecht erhalten werden solle.
Da aber der jetzige Zustand von den einzelnen
Konfessionen, namentlich von den Griechen und den
Lateinern, im Grundsatz durchaus nicht als rechtsgültig anerkannt wird,
so finden sich leicht Anlässe zu neuem Streit. -
Beamter, welcher die
Stelle des Landesherrn oder der höchsten Obrigkeit in einem
Lande oder in einer
Provinz
vertritt, wie dies z. B. in neuerer Zeit in Elsaß-Lothringen
[* 5] (s. d.,
Verfassung und
Verwaltung) auf
Grund des Reichsgesetzes von: der Fall ist. Sonst kommt der
Titel S. in
Deutschland
[* 6] nicht
vor, wohl aber in
Österreich,
[* 7] wo ihn die obersten Verwaltungsbeamten der einzelnen Kronländer führen (s.
Österreichisch-Ungarische
Monarchie,
Verwaltung).
In der Republik der
Vereinigten
[* 8]
Niederlande
[* 9] hieß S. (Stadhouder) der oberste Staatsbeamte. Diese Benennung
entstand unter der burgund. und span. Herrschaft, wo die gesamten
Niederlande von einem Oberstatthalter (Landvogt) und die
einzelnen
Provinzen durch S. regiert wurden. Die Gewalt der S.
war in jeder der sieben
Provinzen etwas verschieden. Er ernannte
die wichtigsten
Beamten, auch die Vorsitzenden der Gerichtshöfe, hatte ein beschränktes Begnadigungsrecht,
wählte die Mitglieder der städtischen
Räte (Vroedschappen), meist aus den ihm von diesen
Räten selbst Vorgeschlagenen;
in außerordentlichen Fällen konnte er einen ganz neuen
Rat einsetzen. Vermöge der
Utrechter Union von 1579 war er auch Schiedsrichter
der Streitigkeiten der
Provinzen untereinander. Die Kriegsmacht und die Flotte stand unter seinen
Befehlen.
Bei der
Erhebung Wilhelms III. 1672 wurde die Erbstatthalterschaft in der männlichen Linie eingeführt und die Befugnisse
derselben bedeutend erweitert. (S.
Niederlande, Geschichte.)
(lat. statua),
Standbild, auch
Bildsäule genannt, die vorzugsweise zu monumentalem Zweck (s. Monument) plastisch
in Marmor, Sandstein,
Alabaster,
Erz, Holz,
[* 10]
Thon
(Terracotta)
u. dgl. dargestellte volle Gestalt eines
Menschen
oder eines als
Mensch gedachten Wesens. Man unterscheidet Porträtstatuen: Darstellungen hervorragender Persönlichkeiten in
lebenswahrer
Auffassung;
ferner Idealstatuen:
Darstellungen von Göttergestalten, Heiligenfiguren, allegorischen Gestalten,
Gestalten aus Saqe und
Dichtung oder solche ganz freier Erfindung.
Mit der Herstellung von S. beschäftigen sich insbesondere
die
Bildhauerkunst,
[* 11]
Bildgießerei,
Toreutik, Bildschnitzern (s. die betreffenden
Artikel). Bezüglich der verschiedenen Darstellungsarten
giebt es eigentliche
Standbilder in ruhiger oder bewegter Haltung, sitzende
[* 12]
Figuren, liegende
[* 12]
Figuren
(insbesondere für Grabmäler), sodann Reiterstandbilder (Reiterstatuen); ferner bezüglich der
Größe Kolossalstatuen (s.
auch
Koloß),
S. in Lebensgröße, S. kleiner als in Lebensgröße
(Statuette).
Der Schöpfer des neuern Reiterstandbildes ist
Giovanni da Bologna. Er schuf die majestätische
[* 12]
Figur
Cosimos I. zu
Florenz
[* 19] (1594), den
Sockel wie das
Pferd
[* 20] für Ferdinand I. von
Toscana, welche auf Veranlassung der Maria von Medici 1614 nach
Paris
[* 21] übergeführt wurden und durch Dupré (1635) ihren Reiter, König
Heinrich IV., erhielten (1792 zerstört, 1818 erneuert).
Von
GiovannisSchüler Pietro Tacca stammen die Reiterstatuen der Könige Philipp III. und IV. von
Spanien
[* 22] in Madrid
[* 23] (1616 und
1640), in welch letzterer das
Pferd springend dargestellt wurde.
Die lebhafte
Bewegung in den ital. Reiterdenkmälern steigerte
Bernini in seiner
DarstellungKaiserKonstantins
in der Peterskirche zu
Rom
[* 24] bis zum höchsten
Grade, mußte dafür aber aus
Gründen der Standbarkeit die Marmorstatue an eine
Wand gelehnt reliefartig behandeln. Ruhiger ist die gegenüberstehende S.
Karls d. Gr. von Cornacchini. Die Reiterstatue des
Barockstils zeigt gleich diesen Werken und im Gegensatz zu jener der Hochrenaissance antike Gewandung.
Das Reiterstandbild des
Statthalters Kurfürst
Max Emanuel von
Bayern
[* 25] auf dem Markt zu
Brüssel
[* 26] (1694 zerstört) gab die Grundform,
welche sich namentlich an der König
Ludwig XIV. errichteten Reiterstatue wiederholte. Solche schufen die
NiederländerBogaert
für die Place des Victoires zu
Paris 1686 (1822 von
Bosio erneuert) und für
Lyon
[* 27] (erst 1722 vollendet, 1825 erneuert
von Lemot), Mazeline und Utrels zu Montpellier
[* 28] (1692, erneuert von
Debay und Carbonneaux), ferner die
FranzosenGirardon auf dem
Vendômeplatz zu
Paris (1699) und zu
Boufflers (1694-1701), Coyzevox zu Rennes (1689), Le
[* 29] Hougre zu Dijon
[* 30] (erst 1725 vollendet). In Haltung und Kleidung verwandt sind die S.
Ludwigs XV., jene von
Bouchardon auf der Place de la Concorde
zu
Paris (1763 vollendet) und jene von Lemoine für
Bordeaux
[* 31] (1733-43).
Alle diese franz. Werke wurden während der Revolution
zerstört.