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oder massigern Körper sich am weitesten von der Eentralachse entfernen, dient ein eigentümlich aus- gebauchtes Glasgefäh [* 1] (Fig. 2), das etwas rot- gefärbtes Wasser und Quecksilber enthält. Bei rascher Notation dieses Gefäßes anf der Achse a [* 1] iFig.
1) steigen beide Flüssigkeiten an den Wänden jenes Glasgefäßes aufwärts und bilden am Vaucke desselben Ringe, wobei das Quecksilber, als die dichtere Flüssigkeit, am weitesten von der Um- drchnngsachse a abliegt. Wenn man an dem zwei- ten Aufsatze [* 1] (Fig. 3) die ungleich großen, mittels [* 1] Fig. 2. [* 1] Fig. 3. Schnüre verbundenen Kugeln so stellt, daß sich ibr Abstand von derUmdrebungsacbse umgekehrt verbalt wie ihre Massen, so halten sie sich bci ihrer schnellen Umdrehung das Gleichgewicht. [* 2] Ist jedoch das Pro- dukt aus Masse und Abstand D ^^I ?^ km^" Kugel größer als !!f ' U jenes der andern, so fahren beide Kugeln längs des sie tragenden horizontalenTrah- tcs nach jener Seite bin, wo das größere Produkt statt- hat. Hat man [* 1] (Fig. 4) einen Achsenansatz, an dem infolge der sich entwickelnden Flied- kraft eineMessingkugel ä nach außen hin sich zu entfernen sucht, so wird durch den Win- kelhebel ä d o ein Gewicht c gehoben. Wenn man dann die Umdrehungsgeschwindig- keit 2, 3 ... mal steigert, so läßt sich in dieser Weise ein 4, 9 ... mal größeres Ge- wicht heben. Ferner kann man noch zeigen, daß ein schnell rotierendes, aus fe- dernden Metallstrcifen beste- hendes Kugelgerippe [* 1] (Fig. 5) sich um so stärker an den Po- len abplattet, je weiter sich vermöge der Centrifugal- kraft die Teilcken jener Fe- Umdrehungsackse entfernen.
F'g. 5. derstreifen von der Dieser Aufsatz dient zur Versinnlichung der Abplat- tung der Erde. (S. auch Plateaus Vcrsncbe.) Äußer den Versuchen mittels der S. kennt man auch die Fliehkraft aus dem gewöhnlichen Versuche, wonach ein Glas [* 3] Wasser mittels eines geschwunge- nen Reifens schnell rotiert wird, obne jenes Wasser zu verschütten, u. dgl. m. Ferner gehört hierher das Zerreißen zu schnell rotierender Schwungräder. Tie Fliehkraft wird benutzt bei der Töpferscheibe, beim Centrifugalregulator an Dampfmaschinen, [* 4] bei Ccn- trifugalgebläsen, Centrifugalventilatoren, Centri- fugen, Centrifugalwasserhebemaschinen, Centrifugal- säemaschinen, Centrifngalrutschbahnen u. s. w. Schwungrad, ein auf die Welle einer Kraft- oder Arbeitsmaschine aufgekeiltes Rad mit schwerem Kranz, meist von Gußeisen hergestellt, welches ver- möge seiner beträchtlichen Masse und der großen Geschwindigkeit des Nadkranze" eine bedeutende Arbeitsmenge in sich anfspeichern kann; daher ver- mag es bei Überschuh der vom Motor geleisteten Arbeit über die durch die Arbeitsmaschine ver- brauckte diesen Überschuß in sich aufzunehmen, wo- bei die Maschine [* 5] etwas beschleunigt wird.
Bei überwiegendem Arbeitsverbrauch giebt das S. dann die aufgespeicherte Arbeit wieder ab. So dient das S. zur Ausgleichung der Unregelmäßigkeiten, welche im Gange einer Maschine durch die Schwankungen in der Größe des zu überwindenden Widerstandes oder der bewegenden Kraft [* 6] veranlaßt werden. Tie größten S. besitzen die Mannesmannschen Röhren- walzwerke. Ihr Kranz ist ans festestem Stahldraht zusammengesetzt. Gußeisen würde in diesem Falle der Centrifugalkraft nicht standhalten; der Kranz würde zerreißen und die Stücke desselben würden weit fortgeschleudert werden (Schwungrad- erplosion). -
Vgl. Laskus und Lang, S. und Eentrifugalpcndelregulatoren (2. Aufl., Lpz. 1884).
Schwur, s. Eid. Schwurgericht, auch Geschworenengericht oder Jury, allgemeine Bezeichnung für eine Ver- sammlung von eidlich in Pflicht genommenen, regel- mäßig rcchtsunkundigcn Vertrauensmännern aus dem Volke (Geschworene, engl. ^i-^meu, frz. ^ni-63), welche in allen bedentendern, einer gericht- licken Bebandlung unterbreiteten Fällen durch ihren Spruch l W a hrspruch, Verdikt, vei-ediowm) den Sachverhalt festzustellen haben und damit die An- wendung des einschlagenden Gesetzes durch die rechts- gelehrten Richter vorbereiten. In England, der Heimat des Instituts, dessen älteste Überlieferungen auf das normann.
Recht zu- rückweisen, werden Geschworene sowohl bei bürger- lickcn Nechtsstreitigkeiten (Civiljury) als in solcken Strafsachen einberufen, welche vor die Quar- talsitzungcn der Friedensgerichte (s. ^U3tic68 ok tde I'eace) oder vor die Assisen (s. d.) gehören. Auf die Strafrechtspflege bezieht sich dort der Unterschied zwischen Großer und Kleiner Jury (Frauä, p6tt)- ^ni-)'). Die Große oder Anklagejury (s. d.) ent- scheidet, ob die Verdachtsgründc zur Erhebung einer Anklage hinreichend sind oder nicht (true diii oder U0t tunnä, Q0t 3, true I)i11). In ähnlicher Weise kann die dem Coroner (s. d.) zur Seite stehende Totcnsckaujury schon anf die Voruntersuchung Einfluß üben, wenn sie ihre Überzeugung dahin aus- spricht, daß ein unnatürlicher Todesfall vorliege, der auf ein Verbrechen als Ursache zurückweise.
Die Verhandlungen über förmliche Anklagen erfolgen in Gegenwart der aus 12 (in Schottland 15) Mitglie- dern bestehenden Kleinen oder Urteilsjury, welche nach Vollendung der Beweisaufnahme in strenger Abgeschlossenheit ihren einhelligen (in Schottland mindestens 8 gegen 7 Stimmen), auf schuldig oder nichtschuldig (^nilt)', uot ßuM)', in Schottland auch not provou, nicht erwiesen) lauten- den Wahrspruch zu finden hat. Sie ist hierbei an gewisse, allgemein bekannte Grundsätze gebunden, welcbe die Bedingungen der Annahme eines hin- reicbenden Beweises (eviäLuce) festzusetzen suchen, und kann, falls diese fehlen oder ein Rechtsgrund der Verurteilung entgegensteht, vom Richter angewiesen werden, sofort ein «Nichtschuldig» zu sprechen. An- dernfalls führt der Nichter den Geschworenen an der Hand [* 7] der von ihm gemachten Aufzeichnungen die Beweisergebnisse nochmals vor und erteilt ihnen über deren Würdigung und die Erfordernde des ¶