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Schwaden, Grasart, s. l^cei-ia. Schwadron, s. Eskadron. Schwägerschaft oder Affinität, das Ver- hältnis zwischen dem einen Ehegatten und den Blutsverwandten des andern. Verschwägert sind also z. B. die Stief- und Schwiegereltern mit den Stiefkindern, Schwiegersöhnen und Schwiegertöch- tern, ferner die vorzugsweise so genannten Schwäger und Schwägerinnen. Eine weitere Affinität besteht aber auch zwischen dein einen Gatten und den Ver- schwägerten des andern, z. B. zwischen dem Manne der Stieftochter und dem Stiefschwiegervater bez. der Sticfschwiegermuttcr (sog. Minit^8 Lcoumli F6U6ri8).
Die Blutsverwandten beider Teile, wie z. V. zugebrachte Kinder aus frühern Ehen, treten dagegen um dieser Verheiratung willen zueinander in teine verwandtschaftliche Beziehung. Die S. hat diefelben Grade der Nähe und Entfernung wie die Blutsverwandtschaft. Sie ist aber nur als Ehe- hindernis (s.d.) von Wichtigkeit und verleibt weder sonstige Familienrcchte noch ein gesetzliches Erbrecht. Das Österr. Bürgert. Gesetzb.'Z. 05, 00 dehnt das Ehehindernis der S. so weit aus, daß der Ehegatte diejenigen nicht heiraten darf, welche sein Ehegatte nicht heiraten dürfte, also selbst nicht dessen halb- bürtige Geschwister, Geschwisterkinder oder Ge- schwister der Eltern.
Andere Rechte, z. V. das engl. Recht, halten an dem Verbot der Ehe mit der Schwester der verstorbenen Ehefrau fest, und das Oberhaus hat bisher die Aufhebung diefes Verbots nicht genehmigen wollen. Das Span. Gesetzbuch von 1889, Art. 84, Nr. 3, 4 hält noch die S. bis zum vierten Grade als Ehehindernis fest, und zwar bis zum zweiten Grade der S. im Falle einer natür- lichen (d. h. nicht ehelichen) Verwandtschaft. Das russ. Recht verbietet für Rechtgläubige die Ehe zwischen zwei Brüdern und Frauen, welche Ge- schwister sind. (Vgl. «Il.6vu6 ä68 Deux Nondes», Aug. 1889, S. 481 fg.) - Die Deutsche [* 1] Zivilprozeß- ordnung ß. 348 und die Strafprozeßordnung 8- 51 erklären Verschwägerte für berechtigt, das Zeugnis zu verweigern, wenn sie mit einer Partei bez. dem Beschuldigten in gerader Linie oder in der Seiten- linie bis zum zweiten Grad verschwägert sind, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht. In ähnlicher Weise ist nach §. 150 des Gerichtsverfassungsgesetzes der Gerichtsvollzieher von der Ausübung seines Amtes kraft des Gesetzes ausgeschlossen, nicht minder ein Richter von der Ausübung des Richteramtes nach §. 41 der Civilprozeßordnung und ß. 22 der Straf- prozeßordnung. Auch bei der Errichtung von Ur- kunden oder VerfügungenvonTodes wegen sind Ver- schwägerte nach dem geltenden Recht in nicht ganz gleichmäßig bestimmter Weise von der Mitwirkung ausgeschlossen. Nach §ß. 24,33 der Konkursordnung und dem Anfcchtungsgesetz vom unter- liegen gewisse Verträge mit Verschwägerten der An- fechtung. - Nach röm. Recht endigt die S. mit der sie begründenden Ehe, anders nach kanonischem Recht. Die neuern Gesetze stellen zumeist eine all- gemeine Regel nicht auf; der Deutsche Entwurf hat im §. 0 die allgemeine Vorschrift aufgenommen, daß die Wirkungen der S. nach Auflösung der Ehe fort' bestehen. Mit Bezug auf die durch Ehelichkeits- erklärung Legitimierten beschränkt derselbe Entwurf ebenso wie mit Bezug auf die an Kindesstatt An- genommenen die S. in den §§. 1021,1040. -
Vgl. Roth, System des deutschen Privatrechts (3 Bde., Tüb. 1880-86), §. 04. Schwaien, im Seewesen, s. Schwoien. Schwaiger, Hans, Aquarellmaler, geb. zu Neuhaus in Böhmen, [* 2] arbeitete 1874-79 unter Trenkwald und Makart an der Wiener Aka- demie und machte Studienreisen durch Belgien [* 3] und Holland. Er trat in einer ganz eigenartigen Rich- tung des Aquarells auf. Zauberer, Hexen, Alchi- misten, Gespenster und Märchen sind seine Lieblings- themen, die er mit Originalität, Satire und Humor zu gestalten weiß. Unter seinen Leistungen sind zu nennen: Die Wiedertäufer, Die (wit^i-dur^-tai^, Die Not, Die Kinder und Rübezabl. Die Gnomen und der Schläfer, Das Hochgericht. S. lebt zu Neu- haus in Böhmen. Schwaigern, Stadt im Oberamt Brackenheim des württcmb. Neckarkreises, links an der zum Neckar gehenden Lein, an der Linie Heilbronn-Eppingeu (Kraichgaubahn) der Württemb. Staatsbahnen, [* 4] hat (1890) 2119 meist evang. E., Post, Telegraph, [* 5] in- teressante spätgot. Kirche, ein gräfl. Neippergsches Schloß, Getreide- und Weinbau. Schwal, Fisch, s. Plötze. Schwalarbeit (Schwallarbeit), s. Eisener- zeugung (Bd. 5, S. 920 d^. sschwalbach. Schwalbach, Bad [* 6] ^chwalbach, s. Langen- Schwalbacher Natter, s. Askulapschlange. Schwalbe (Ilii-unäiniälw), eine aus 9 Gat- tungen und gegen 100 Arten bestehende, kosmopo- litisch verbreitete Familie der Singvögel, mit brei- tem, kurzem Schnabel, weiterNachenöffnung, langen, schmalen und spitzigen Flügeln, meist gabelförmigem Schwanz und kurzen, schwachen, vierzehigen Gang- füßen, deren äußere Zehe zuweilen eine Wendezehe ist. Das Gefieder ist gewöhnlich schwarz oder braun, an einzelnen Teilen weiß, aber gewöhnlich durch metallischen Schimmer ausgezeichnet und dicht an- liegend. Die S. sind mit Ausnahme der kältesten Zone über die ganze Erde verbreitet. Sie fliegen reißend schnell, nähren sich von Insekten, [* 7] die im Fluge erhascht werden, leben in Monogamie, zeigen im Nesterbau viel Kunsttrieb und sind in den gemäßig- ten Ländern Zugvögel. Sie legen 5-7 rein weiße oder rot punktierte Eier. [* 8] Alle sind sehr gesellig, durch Vertilgung einer großen Menge von Insekten nütz- lich, lieben meist die Nähe der Menschen, die ihnen ge- wöhnlich auch zugethan sind und ihre Ansiedelungen gern, zum Teil auch aus Aberglauben befördern. In Deutschland [* 9] überall häufig ist die Mehl- oder Hausschwalbe (Ilirunäo 8. ödelilion urdic'ä ^., s. Tafel: Mitteleuropäische Singvögel IV, [* 10] Fig. 2, beim Artikel Singvögel) mit weißem Bürzel, die größere Rauchschwalbe (Niruinlo i-u^ica^., [* 10] Fig. 1) mit braunrotem Vorderkopf und Gurgel und sehr tief gabelförmigem Schwänze, und die Ufer- schwalbe (Ilii-unäo 8. (^0t^i6 ripln-ia /^.), die kleinste unter den in Deutschland vorkommenden Arten, mit obcrseits braungrauem, an Kehle und Brust weißem Gesieder. Die beiden erstern, die als Boten des wieder- kehrenden Frühlings bei uns überall gern gesehen sind,bauen ihre Nester an oder in Häuser aus Schlamm oder nasser Erde, die mit dem klebrigen Speichel fest zusammengeklebt wird. Die Uferschwalbe dagegen gräbt in sandige Ufcrwände, schroffe, lehmige Ab- hänge oder Hügel ziemlich lange Gänge, die sie am Ende zum Neste erweitert. Sie ist im Herbst sebr fett und wird in Südeuropa oftzll Markte gebracht. Im Süden Europas, bis in die Schweiz [* 11] und Tirol, [* 12] gesellt sich zu den genannten Arten die Felsenschwalbe (lliruuäo 8. Oot^Ie rnpeZtrig Kco^.), deren oben ¶