forlaufend
801
Miteigentum an dem zum Haus- und Familien- fide'üommiß gehörigen Domanial- und Kammer- vermögen vorbehalten. Für die den beiden Linien gemeinsamen Angelegenheiten besteht ein Eeniorat, das der ältere regierende Fürst führt. Das Erst- geburtsrecht in der Thronfolge ist durch den Haus- und Gcschlcchtsvcrtrag vom 3., 4. und eingeführt und zugleich die an die Nackgeborenen zu entrichtende Apanage festgestellt worden. Der Nebenreceß vom setzt für alle männ- lichen Familienglieder beider Häuser Reuß [* 1] den Namen Heinrich mit den Ordnungszahlen fest, wonach die ältere Linie bis hundert ((') zählt und dann wieder mit I anfängt, die jüngere Linie aber den Erst- geborenen in jedem neuen Jahrhundert mit I be- ieichnet und dann bis zum Ende des Jahrhunderts sortzühlt.
Greisenalter - Grenadi

* 2
Greiz.Die regierenden Fürsten führen den Titel souveräner Fürst Reuß (älterer oder jüngerer Linie), Graf und Herr von Planen, Herr zu Greiz, [* 2] Kranich- feld, Gera, [* 3] Schleiz [* 4] und Lobenstein. Das Militär beider Fürstentümer bildet mit den Kontingenten von Schwarzburg-Nudolstadt und Sacbscn-Alten- burg das 7. thüring. Infanterieregiment Nr. 96, welches zur 8. Division des 4. prcuß. Armeekorps gehört. Beide Fürstentümer haben je eine Stimme im Deutschen Bundesrate und je einen Vertreter im Reichs- tage (1895 Förster für die äl- tere, Wurm [* 5] für die jüngere Linie, beide Socialdemokra- ten).
Das Wappen beider Linien ist quadriert;
im ersten und vierten Feld ist ein golde- -i ner gekrönter Löwe in Schwarz (Reuß);
im zweiten und drit- ten ein goldener Kranich in Silber (Kranichfeld);
dcnSchild deckt ein Fürstenhut. [* 6]
Die Lan- desfarben sind Schwarz- Rot-Gelb. Als Orden [* 7] besteht das Ehrenkrcuz (s. d.,2). I. Das Land der ältern Linie des Hauses Reuß oder das Fürstentum Reuß - Greiz ist aus den Herr- schaften Ober- und Untergreiz, fünf Dörfern der Pflege Rcichcnfels und der'Herrfchaft Vurgk zusam- mengesetzt. Es bildet kein geschlossenes Ganzes. Das Fürstentum umfaßt 316,39 hkin und hat (1890) 62 754 (30497 männl., 32257 weibl.) E., darunter 936 Ka- tholiken und 62Isracliten. Die Einwohner verteilen sich auf 2 Städte, 2 Marktflecken und 71 Dörfer.
Viehzucht (Futterverwe

* 8
Viehzucht.Haupt- und Residenzstadt ist Greiz. Die Bevölkerung treibt Ackerbau und Viehzucht. [* 8] Von dem bedeuten- den Walde ist die Hälfte Domanialforst. Sehr lebhaft ist die Industrie. Obenan steht die Wollwaren- fabrikation in Greiz sowie die Strumpswarenmanu- faktur in Zeulcnroda. Am waren im Fürstentum Reuß älterer Linie 35,84 km Eisenbahnen im Betrieb. (^. Deutsche Eisenbahnen, [* 9] Übersicht V.) Nach der veröffentlichten Ver- fassung sind ftr den Landtag zwölf Abgeordnete, und zwar drei vom Landcsherrn, zwei von den größern Grundbesitzern, drei von den Städten und vier von den Landgemeinden auf je sechs Jahre zu wählen.
Jena

* 10
Jena.
Für die
Verwaltung besteht das Land- ratsamt in
Greiz als Unterinstanz, während die Landesregierung daselbst die höchste
Verwaltungs- stelle bildet. Die Einnahmen betrngcn (1894/95) 1229 703 M., die Ansgaben 1229 708 M.,
die
Staatsschulden 139900 M. Die Rechtspflege wird von den
Amtsgerichten
Greiz und Vurgk, dem
Brockhaus'
Konversations-Lexikon. 14. Aufl.
XIH. ' Landgericht in
Greiz und dem Oberlandesgericht in
Jena
[* 10] geübt. Es
besteht in
Greiz außer den Vürger- ' scbulen ein
Gymnasium, ein Schullehrerseminar und eine höhere
Töchterschule. ! II. Das Fürstentum Reuß jüngerer
Linie oder umfaßt 825, ylviu mit (1890) 119 811 (57 866 ! männl., 61945 wcibl.) E., darunter 1181 Katholiken , und 147 Israclitcn.
Die Einwohner verteilen sich auf 6 Städte, 4 Marktflecken und 163 Dörfer. Haupt- und Residenzstadt ist Gera. Der Bergbau [* 11] leidet im Oberlande durch den Mangel an Eisenbahnen und Steinkohlen. Von größerer Bedeutung ist die Salzgewinnung [* 12] in der Saline Zeinrichshall. In- dustrie und Gewerbe sind bedeutend. Haupt- orte für die Industrie in Wolle und Baumwolle [* 13] sind Gera, Triebes und Langenwetzendorf, für Eisen- gießerei, Maschinenbau und Harmonikafabrikation Gera, für Gerberei Tana und Hirschberg, [* 14] für Brauerei Köstritz, Schleiz, Gera, Ebersdorf und Hirschberg, für Tabakfabrikation ebenfalls Gera.
Staatsbahnen und Priva

* 15
Staatsbahnen.Das Fürsten- tum wird von drei größern Eisenbahnlinien durch- zogen: von den Linien Gößnitz-Gera der Sächs., Leipzig-Probstzella der Preuß. Staatsbahnen [* 15] und der Weimar - Geraer [* 16] Eisenbahn. Die Linie Schön- berg-Schlciz gehört dem reuhischen Staate und wird von der sächs. Staatseisenbahnverwaltung betrie- ben. Eine Fortsetzung nach Hirschberg a. d. Saale ist 1892 eröffnet. Die in: Bau begriffene Preuß. Staatsbahn Triptis-Vlankcnstcin (55,i4 km) durch- schneidet beide Fürstentümer. Am waren im Fürstentum Reuß jüngerer Linie 78,80 km im Betrieb. (S. Deutsche Eisenbahnen, Übersicht Z.) Die Verfafsung beruht auf dem revidierten Staatsgrundgesetz vom auf dem Gesetz vom und dem neuen Wahl- gesetz vom danach besteht die Landes- vertretung aus 16 Abgeordneten, nämlich dem Be- sitzer des Paragiums Rcuß-Köstritz, 3 Abgeord- neten der Hömstbcsteuerten und 12 aus allgemeinen direkten Wahlen hervorgehenden Abgeordneten.
Für die
Verwaltung bestehen zwei
Landrats- ämtcr, in Gera und Schleiz. Die Rechtspflege wird geübt von den fünf
Ämtsgerichten
in Gera, Hohenleubcn, Schleiz, Lobenstein und Hirschberg, dem mit dem Großherzogtum
Sachsen-Weimar ge- meinschaftlichen Landgericht
in Gera und dem Obcr- landcsgericht in
Jena. Die Einnahmen betrugen (1894/95) 2091
400 M., die Ausgaben2080051M.,
die
Staatsschulden 1
040
550 M. Es bestehen zwei Gymnasien, in Gera und in Schleiz, ein Schullehrer- seminar und eine
Taubstummenanstalt
in Schleiz, Realgyuniasium, Handelsschule, höhere
Töchterschule und drei
Bürgerschulen in Gera.
Das Volksschul- wesen ist durch Gesetz vom geregelt. Geschichte. Als Ahne des Hanfes N. gilt Heinrich der Fromme von Weida, der gegen Ende des 11. Jahrh, den Grund dazu legte, daß m feinem Gebiete die hcidn. Sorben mit den christl. Germanen in Glauben, Sprache [* 17] und Sitte sich einten. Sein Enkel Heinrich der Reiche erwarb sich um das Teutsche Reich große Verdienste als Marschall Kaiser Friedrichs I. und Heinrichs VI. Seine drei Söhne, die wie alle folgenden männlichen Nachkommen den Namen Heinrich führten, erhielten zuerst den Titel aävocati oder Vögte. Der mittlere von diesen Söh- nen, Heinrich IV., wurde 1237 Ordensritter und teilte um 1240 seine Lande unter seine drei Söhne, von denen der erste Vogt und Herr zu Wcida, der 51 ¶