Proell,
Steinle, Schäffer und Budenberg, den Cosinus-Regulator u. s. w. Ein
WattschesTachometer ist dargestellt auf
Tafel:
Dampfmaschinen
[* 1] I,
[* 2]
Fig. 3 (a).
Wird die
Muffe k dieses
Tachometers durch ein Gewicht belastet, so erhält man Tachometerformen,
wie sie aus
[* 2]
Fig. 1 (k), Taf. II,
[* 2]
Fig. 4
u. 8, Taf. III,
[* 2]
Fig. 5 ersichtlich sind. An
Stelle des Belastungsgewichts
wird oft mit
Vorteil eine Feder angeordnet.
Regrediént-Erbin nennt man ferner eine Art sehr regelmäßig gehender
Uhren
[* 4] (s. d.).
Mit Druckregulatoren
bezeichnet man auch die Reduzierventile (s. d.).
Die bei Wasserrädern und
Wassersäulenmaschinen
[* 5] zuweilen angewendeten hydraulischen
Regrediént-Erbin bestehen aus einer Pumpe,
[* 6] die vom Motor je nach dessenGang
[* 7] schneller oder langsamer bewegt wird.
Sie
pumpt Wasser in ein Reservoir, in welchem ein Schwimmer den Zufluß des Betriebswassers zum Motor reguliert. -
elektrotechnische,Apparate, die dazu dienen, die Stromerzeugung den
Bedingungen des
Verbrauchs entsprechend zu regulieren. Ist die Dynamomaschine eine Hauptstrommaschine, so liegt auch der Regulator,
[* 8] der
aus einer Reihe von Widerstandsspulen besteht, die in größerer oder geringerer Zahl durch eine Schaltkurbel in den Stromkreis
eingeschaltet werden, im Hauptstrom und reguliert die
Stromstärke. Handelt es sich dagegen, wie bei größern
Anlagen fast stets, um eine
Anlage mit Nebenschluß- (oder auch Doppelschluß-)
Maschinen und parallel geschalteten Vetriebsstellen,
so liegt der Regulator im Nebenschluß und reguliert die
Spannung. Der Betrieb erfolgt von
Hand
[* 9] oder automatisch durch einen
Mechanismus, dessen
Bewegung in einem oder in anderm
Sinne durch etwa eintretendeStörungen ausgelöst
wird.
(engl., spr. réqjuleht'rs),Regulatoren, die Mitglieder einer Art Volksgericht in den
Vereinigten Staaten
[* 10] von
Amerika,
[* 11] bestehend aus den angesehensten Männern der
Bevölkerung,
[* 12] die zugleich Gesetzgeber,
Richter und Vollstrecker waren
und bei der Bestrafung von Verbrechern höchst summarisch verfuhren. Namentlich in
Arkansas, aber auch in
Texas, im Innern
Missouris und überhaupt in den ehemaligen
Sklavenstaaten bildeten sie früher eine Art
Feme, um in ihren der Kultur neu eröffneten
Gebieten der Gesetzlosigkeit der herzuströmenden rohen und verwilderten
Bevölkerung zu steuern. Bei dem gänzlichen
Mangel
an einer geordneten Justiz verfuhren die Regulators nach der
Lynchjustiz (s. d.) und hingen, prügelten oder erschossen
die Verbrecher, je nach Umständen. Nach dem Bürgerkriege führte der
Kuklux-Klan (s. d.) diese Art Justiz fort.
(lat. Regulares) oder
Religiosen (Religiosi), in der kath.
Kirche alle, Geistliche und Laien, die sich durch
ein Gelübde zum Leben nach einer bestimmten religiösen Regel verpflichtet haben, also alle Mitglieder
der
Orden,
[* 14]
Kongregationen
u. s. w. Im Unterschiede von ihnen heißen alle übrigen, gleichfalls Geistliche und Laien,
Saeculares.
Über die rechtlichen Verhältnisse der Regulierte s. Religiösen.
Kleriker von der göttlichen
Vorsehung, s.
Theatiner. ^[= geistlicher Orden, 1524 in Rom von Gian Pietro Caraffa (dem spätern Papst Paul IV.), Bischof ...]
(lat.,
d. i. kleiner König) oder Metallkönig,
regulinisches Metall, das reine Metall, im Gegensatz zu vererztem,
und zwar sowohl das von Natur gediegene (z. B. Regulus Antimonii oder
Spießglanzkönig, s.
Antimon), als auch das durch Schmelzen erhaltene.
Marcus Atilius, röm. Feldherr, aus einer Familie der plebejischen
Gens Atilia, kämpfte als Konsul 267
v. Chr.
erfolgreich in Unteritalien. Während seines zweiten
Konsulats 256
v. Chr. siegte er zusammen mit seinem
Kollegen C.
Manlius Vulso entscheidend über die karthag. Flotte bei Ecnomus an der Südküste
Siciliens und landete darauf
in
Afrika.
[* 16] Auch hier war er, obwohl sein
Kollege mit einem
Teil des
Heers heimkehrte, zunächst vom
Glück begünstigt, bis ihn 255 der
in karthag.
Diensten stehende spart. Söldnerführer Xanthippos bei
Tunes schlug; das rüm.
Heer ging fast vollständig
zu
Grunde, ein
Teil, darunter Regulus, geriet in Gefangenschaft. 250 wurde Regulus einer karthag. Friedensgesandtschaft
nach
Rom
[* 17] beigegeben, riet aber energisch vom Frieden ab und kehrte dann seinem Versprechen gemäß in die Gefangenschaft zurück.
Die röm. Überlieferung läßt ihn danach unter schrecklichen Martern getötet
werden, doch handelt es sich hier wahrscheinlich um tendenziöse Erfindungen röm. Annalisten.
-
Vgl. O.Jäger, M. Atilius Regulus (Köln
[* 18] 1878).
[* 19] eine Gattung der Familie Hirsch
[* 20] mit schaufelartig erweiterten mittlern Vorderzähnen, die viel breiter als die
seitlichen sind, und fehlenden Eckzähnen, so daß nur 32
Zähne
[* 21] vorhanden sind. Die Thränengruben sind
äußerlich sehr wenig bemerkbar. Das Männchen hat ein rundes, gabelig verästeltes, rauhes
Geweih ohne Augensprosten. Im
normalen Zustande hat jede
Stange des ausgewachsenen
Tiers nur drei
Enden. Diese der
Alten Welt angehörige Gattung hat nur eine
Art: das gemeine Reh
(CervuscapreolusBlas., s.
Tafel: Hirsche,
[* 22] Fig. 5). Das zierlich und schlank gebaute
Tier hat einen kurzen, nach vorn ziemlich zugespitzten
Kopf; von den Nasenlöchern bis zur Oberlippe reicht ein breites, nacktes
Nasenfeld bis an den Innenrand der bogigen Nasenlöcher.
Die
Augen sind verhältnismäßig groß, die länglichrunde
Pupille schneidet die Augenspalte schräg.
Das
Kinn, der vordere
Teil des
Unterkiefers und jederseits ein Fleck an der Oberlippe unter den Nasenlöchern sind weiß; über
die Schnauze verläuft eine schwarzbraune
Binde, hinter der Mitte der Unterlippe jederseits ein brauner Fleck;
Stirn und Schnauzenrücken
sind dunkler als der übrige Körper. Die Sommerfärbung des Reh ist rostrot, die
Farbe des dichtern und
sprödern Winterpelzes
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