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Prinzenkronen, Rangkronen (s. d.) sehr ver- schiedener Art. Prinzen aus kaiserl. Häusern haben Eonderkronen (s. Erzhcrzogshut); Prinzen aus konigl. Häusern haben meist die geschlossene Königs- krone (s. Tafel: KronenI, [* 1] Fig. 9); Prinzen aus großherzogl. Häusern führen die Hcrzogskrone (s. Taf. I, [* 1] Fig. 6); Prinzen aus souveränen Her- zogshäusern haben die Herzogskrone in geschlossener Form (s. Taf. II, [* 1] Fig. 38) und Prinzen aus fürstl. Häusern den einfachen Fürstenhut [* 2] (s. Taf. I, [* 1] Fig. 2). Prinzenraub, sächsischer, die Entführung der Söhne des Kurfürsten Friedrich des Sanft- mütigen von Sachsen, [* 3] Ernst und Albert, durch den Ritter Kunz von Kaufungen aus dem Schlosse zu Altenburg. [* 4]
Die Prinzen sollten ihm als Geiseln dienen für die Erfüllung der Forderungen, die er an deren Vater für geleistete Kriegsdienste zu haben glaubte. Er verband sich mit Wilh. von Moscn, Wilh. von Schönfels und andern Edelleuten. Ein kurfürstl. Küchenjunge Hans Schwalbe verriet ihm als die passendste Zeit zur Ausführung die Nacbt zum wo sein Herr in Leipzig [* 5] und die meisten Hofleute bei einem Bankett in der Stadt waren. Mit seiner Hilfe vollführte Kunz, der dem Kurfürsten am 4. Juli einen Fehdebrief zugesckickt hatte, den Raub, worauf die Räuber auf verschie- denen Wegen die böhm. Grenze zu erreichen suchten.
Kunz war bereits in die Gegend von Elterlein und Grünhain, unweit der damals böhm. Herrschaft Schwarzenberg, gekommen, als er abstieg und dem Prinzen Albert, der über Durst klagte, einige Beeren zu pflücken erlaubte. Dabei soll dieser Gelegenheit gefunden haben, sich einem Köhlir zu entdecken, der darauf mit Hilfe anderer herbeigerufener Köhler den Ritter und seine Gefährten gefangen genommen habe. Das darauf bezügliche Vianifest des Kurfürsten vom enthält davon nichts, sondern teilt einfach mit, dasi die aufgebotenen Lehnsleute Kunzen beim Kloster Grünhain gefangen genommen hätten.
Einen Namen des Köhlers, und zwar «Baccalari», erwähnt zuerst Albinus («Vergchromk», 1580); Sa- gittarius in einem Schulprogramm von 1674 nennt ihn Georg Schmidt und bezeichnet die Familie Triller als seine Nachkommen. Das Gnadenkorn, welches an den 'Altesten aus dem Geschlecht der Triller als angeblicher Nachkommen des Köhlers verabfolgt wurde, stammt erst von Kurfürst Moritz her. (Vgl. Koch, Trillerfagen, Bd. 1, Meining. 1884.) Mosen und Schönfels, die sich in einer Höhle bei Harten- stein an der Mulde («Prinzenhöhle») versteckt hatten, lieferten den Prinzen Ernst gegen Zusicherung ihrer Begnadigung freiwillig aus. Kunz wurde 14. Juli zu Freiberg [* 6] enthauptet, Hans Schwalbe und drei Knechte wurden zu Zwickau [* 7] gevierteilt. Vieles in dem ganzen Hergang ist noch unaufgeklärt. -
Vgl. Schreiter, Geschichte des Prioritätsaktien (Lpz. 1804);
W. Schüfer, Der Montag vor Kiliani u. s. w. (Dresd. 1855); I. Gcrsdorf, Einige Aktenstücke zur Geschichte des Prioritätsaktien (Altcnburg 1855); von Braun, Die Stadt Alten- bura in den I. 1350-1525 (ebd. 1872).
Prinzessin, ^. Prinz. ^Eisenbahnen. Prinz-Heinrich-Bahn, s. Luxemburgische Prinz-Heinrich-Hafen, Einbuchtung an der Nordostküste von Neuguinea, in Kaiser-Wilhelms- Land, etwa unter 5° 13' südl. Vr. und 145° 47' o'stl. L. von Grcenwich. Prinzipes. Princip. Prinzipal (lat. princiMig, der Erste), der Eigen- tümer einer Handelsniederlassung im Gegensatz zum Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten; der Dienstherr in kaufmännischen Fabrikgcschäftcn und bei größern Gewerben (beim Handwerk der Meister) im Gegensatz zu den Bediensteten. Der Direktor einer Aktiengesellschaft, einer Versicherungsgesell- schaft, einer Gewerkschaft ist nicht Prioritätsaktien, sondern selbst Beamter; doch kann ihm die Ausübung der Rechte des Prioritätsaktien gegenüber den andern Bediensteten zustehen. - In der Orgel ist Prioritätsaktien der Name der Hauptstnumcn.
Prinzipalblafen, s. Clarino. Prinzipal (lat.), die Stelle, Würde eines ?iin- cepä (s. d.), Oberherrschaft, Vorrang. Prinzmetall, s. Bathmetall. ^,'i^I ^eni^., hinter wissenschaftlichen Namen naturhistor. Gegenstände gelegentlich vorkommende aber falsche Abkürzung für den Prinzen Maximilian von Wied (s. Wied); es müßte mindestens heißen ^)'i)lc?'^. M^icieci, besser ist bloß ^V6t"o. Prinz-Wales Insel (spr. wehls),
s. Pulo-Pi- nang. ^s. Knurrhähne. ?rioiiötn8 tridülns, amerik. Knurrhahn, Prior (lat., «Oberer»),
bei vielen geistlichen Orden [* 8] Titel für einen Vorgefetzten. In manchen Klöstern ist der Prioritätsaktien der eigentliche Vorsteher (soviel wie Abt), in andern der erste nach demselben. Die entsprechende Stellung in den Nonnenklöstern nimmt die Priorin ein. Großprior, bei den geistlichen Ritterorden Titel des nächsten nach dem Großmeister. Amt und Würde (auch Wohnung und Amtsdezirk) des Prioritätsaktien und der Priorin heißen Priorat (Prior ei). Beiden Johannitern ist Priorat ein in mehrere Valleien ge- teilter Provinzialdezirk.
Priorat, Prior ei, s. Prior. ?riori, s. ^ priori. Priorinsignien, s. Prälateninsignien. Priorität (lat.), das Recht, vor einem andern zu einem bestimmten Vorteile zu gelangen. Sie kann durch eine frühere Anmeldung des Anspruchs (s. Präsentatum) oder durch den Charakter der For- derung (Steuern, Gesindelohn u. s. w.) oder durch die frühere Entstehung des Rechts (z. B. beim Pfande) bedingt sein. Das durch eine frühere Pfän- dung entstandene Pfandrecht geht dem Pfandrecht aus einer spätern Pfändung desselben Gegenstandes vor.
Insbesondere wird von Prioritätsaktien gesprochen, soweit es sich im Konkursverfahren oder in einem andern Ver- teilungsvcrfahrcn um die Frage handelt, in welcher Reihenfolge mehrere Forderungen zu befriedigen find. Im gemeinrechtlichen Kontursprozeß bestand ein sehr verwickeltes System von Pfand- und Vor- zugsrechten. Auch wurde das Liquidations- und Prioritätsverfahren (s. d.) durch ein besonderes Ur- teil, das Prioritats-, Lokations- oder Kollokations- urteil (s. d.) genannt wurde, abgeschlossen. Nach der Deutschen Konkursordnung erfolgt die Abgesonderte Befriedigung (f.d.) der Pfandgläubiger unabhängig vom Konkursverfahren. Im übrigen ist (in §. 54) für die mit Vorrechten versehenen Gläubiger eine be- stimmte Rangordnung vorgesehen, welche für die Befriedigung maßgebend ist. (S. Rangordnung im Konkursverfahren.) Prioritäten, s. Prioritätsaktien. Prioritätsaktien oder Stammprioritäts- akticn oder Prioritäten, in Frankreich privi- legierte Aktien (actioiiL pi-ivilL^Lä), Aktien, denen gegenüber den übrigen Aktien ein Vorzug eingeräumt ist, gewöhnlich nach der Richtung, daß sie aus dem Reingewinn eine Dividende bis zu einem bestimmten Betrage erhalten, bevor den einfachen ¶