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eingegangen. An P. stößt das ausgedehnte Neisck - dorf (3213 deutsche E.) am Fuße des Reichsberges (828 w), mit bedeutendem Holzhandel. i Preßordonnanz, volkstümliche Bezeichnung für die während des Konflikts zwischen Regierung ! und Volksvertretung in Preußen [* 1] ergangene Ver- ordnung vom ^l.
Juni 1863, welche den Verwal- ! tungsbehörden das Recht gab, oppositionelle Blätter ^ nach wiederholter Verwarnung zu unterdrücken.
Preßpappe, soviel wie Glanzpappe (s. d.). Preßpolizeidelikte, s. Preßvergehen.
Preßschwämme (spönne comi)i-688Ä6), in der Chirurgie und Gynäkologie feine, gut desinfi- zierte und in einer Presse [* 2] stark zusammengedrückte gewöhnliche Badeschwämme, die zur Erweiterung von Fistelgängen und engen Kanälen verwendet werden.
Sie werden in trocknem Zustande in den engen Kanal [* 3] eingeführt, dehnen sich, in der Feuch- tigkeit aufquellend, bedeutend aus und üben so einen allmählich sich steigernden elastischen Druck auf ihre Umgebung. (S. Dilatatorium.) Preßspanböden, eine Art der Liderung (s. d.), die seiner Zeit bei den Geschützrohren mit Kolben- verschluß überall eingeführt war;
sie bestand aus einem napfartigen Boden aus stark gepreßter Hanf- pappe (Preßspan), der die Fuge zwischen Ver- schlußkolben und Geschützseele schloß, mußte bei jedem Schuß erneuert werden und war daher häufig von vornherein mit der Kartusche verbunden. Da die Pappe sehr zähe und fast unverbrennlich war, so war das Funktionieren der Preston sehr gut, solange eine peinliche Revision auch die geringfügigsten Beschädi- gungen namentlich des umgebogenen Randes der Preston ermittelte und schadhafte von der Verwendung ausschloß.
Wenn trotzdem beim Schießen [* 4] Pulver- gase rückwärts durchschlugen, entstanden Versckluß- klemmungen, deren Beseitigung sebr zeitraubend war, weshalb man anderes Material für die Li- derungen verwendete.
Preßspäne, aus Glanzpappe (s. d.) bestehende Tafeln, die zum Glattpressen von Papierbogen so- z wie zum Appretieren von Geweben (s. Appretur, Bd. 1, S. 763d) benutzt werden. Preßsteine, s. Preßkohlen.
Preßvergehen, im weitern Sinne alle ver- z mittelst der Presse begangenen oder eine Übertretung der Prehpolizeivorschriften enthaltenden strafbaren Handlungen. Im engern Sinne versteht man unter Preston diejenigen Delikte, welche durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhaltes begangen werden, im Gegensatz zu den Preßpolizeidelik- ! ten, den Übertretungen preßpolizeilicher Strafvor- ^ schriften.
Beispiele von Preston im engern Sinne: Hoch- , verrat, begangen durch Aufforderung zu hoch- verräterischen Handlungen in Druckschriften, die verbreitet worden sind;
Majestätsbeleidigung, Auf- forderung zum Ungehorsam, zu Gewaltthätigkeiten, ! Vcleidigung, Gotteslästerung, Unzüchtigkeit': alles ^ dies, wenn es in Druckschriften enthalten ist, die verbreitet wurden. Die Strafe ist die auf das or- dentliche Delikt gesetzte.
Preßpolizeidelikte kommen im Gesetze folgende vor:
1) Der Name und Wohn- ort des Druckers und Verlegers lauf periodischen Druckschriften auch des verantwortlichen Redacteurs) > müssen auf jeder Druckschrift genannt sein.
2) Von jeder periodischen Druckschrift muß ein Pflickterem- ! plar polizeilich hinterlegt werden. 3) Amtliche Ve- ! tanulmachungen (gegen Bezahlung) ebenso Verick- ^ tigungen ldiese auch von Privatpersonen) müssen ! in periodische Druckschriften auf Verlangen auf- genommen werden.
4) Verboten ist die Verbreitung der vom Reichskanzler verbotenen ausländischen periodischen und aller in Beschlag genommenen Druckschriften sbei diesen auch der Wiederabdruck), ferner die öffentliche Aufforderung zur Aufbringung von erkannten Geldstrafen und Kosten, und die vorzeitige Veröffentlichung der Anklageschriften und anderer amtlichen Schriftstücke eines Strafprozesses.
Zuwiderhandlungen gegen die unter 1-3 gedachten Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis 151) M. oder Haft, Zuwiderhandlungen gegen die Bestim- mung unter 4 und wissentlich falsche Angaben gegen die Bestimmung unter 1 mit Geldstrafe bis 1000 M. oder mit Haft oder Gefängnis bis 6 Monaten bestraft.
Eigentümlich ist den Preston und Preßpolizei- delikten die Bestimmung, daß sie in 6 Monaten ver- jäbren. (S. Preßgesetzgcbuna..) ^6523.). Preßvergolden, s. Buchbinderei (Bd. 3, S. Preßwein, s. Most. Presteigne (spr. -tihn), Hauptstadt von Nadnor (s. d.) in Wales. Prestel, Job. Gottlieb, Maler und Kupferstecher, geb. 1739 zu Grünbach in Schwaben, erhielt den ersten Unterricht in der Malerei durch die Brüder Zeiller in Tirol, [* 5] ging 1760 nach Venedig [* 6] und 1766 nach Florenz. [* 7] 1769 ließ er sich in Nürnberg [* 8] nieder und war 1775 vorübergehend in Zürich [* 9] thätig, wo er für Lavaters physiognomische Fragmente zeich- nete und stach.
Bedeutung erlangte er durch eine von ihm erfundene und auch nach ihm benannte Manier der Wiedergabe von Handzeichnungen durch den Kupferstich. 1783 siedelte er nach Frankfurt [* 10] über, wo er starb.
Außer zahl- reichen Einzelblättern gab er drei Sammlungen be- deutender Handzeichnungen heraus: «Das Schmidt- sche Kabinett» (30 Blätter, 1779),
«Das Praunsche Kabinett» (48 Blätter, 1780),
«Das kleine Kabinett» (36 Blätter, 178-)). Preste-les-Vains, La (spr. preßt lä bang), franz. Badeort, s. Prats de Mollo.
Preftidigitateur (frz. -dischitatöhr), Taschen- spieler (s. d.). Irs8tiF0 (frz., spr.-tihsch), eigentlich Blend- werk, Gaukelei;
dann soviel wie Nimbus, über- legenes Ansehen. ^Taschenspieler (s. d.). Prestigiateur (frz., spr. -ischiatöhr), Gaukler, Prestitz (spr. psche).
1) Bezirkshauptmannschaft inVöbmen,hat517,"4(iIiuiund(1890) 42351 (20551 männl., 21800 weibl.) czech. E. in 103 Gemeinden mit 125 Ortschaften und umfaßt die Gerichtsbezirke Nepomuk und Preston. - 2) Preston, czech. llestics, Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft sowie eines Be- zirksgerichts (318,59 sikm, 25215 E.), links am Flusse Angel und an der Linie Pilsen-Eisenstein der Österr. Staatsbabnen, hat (1890) 3059 meist czech.
E., eine Dekanatskircke aus bohrn.
Marmor (1775) mit un- vollendeten Türmen und wunderthätigem Marien- bild;
Spiritusbrennerei, Dampfmühle, Brauerei und Viebmärkte.
Irs8to (ital., «eilig»),
in der Musik das schnellste der fünf Haupttempi (s. ^ä^io);
eine weitere Stei- gerung ist I'reztiLZiino (sehr eilig). Preston (spr. prest'n), Municipal-County und Parlamentsborough (2 Abgeordnete) in der Graf- schaft Lancashire, rechts am schiffbaren, fischreichen Nibble unweit seiner Mündung und am Lancast^- kanal auf einer Anhöhe gelegen, ist wichtiger Eisen- bahnknotenpunkt und zählt (1891) 107 573 E. P.,im ¶