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mit Zilfe des Schalthebels i gedreht werden kann, so daß hierbei die beiden Kniehebel [* 1] entweder gleich- zeitig geknickt oder gestreckt werden. Im letztern Fall' findet das Zusammenpressen des zwischen c nnd f liegenden Papierftohes statt.
Bei der Kur- belpresse bewirkt ein Kurbelgetriebe [* 2] die Be- wegung des Preßtisches.
Die häusig verwendeten Sck rauben- oder Spindelpressen sind mit einer Schraubenspindel, seltener mit zwei oder mehrern, versehen.
Die Aus- übung des Druckes geschieht durch Drebung ent- weder der Spindel oder der Schraubenmutter, welche Bewegung durch Hebel [* 3] oder Räderwerk be- wirkt wird.
[* 4] Fig. 4 zeigt eine Vowensche Diffe- rentialschraubenpresse.
Die vertikale Sckraube hat im obern Teil Gewinde von geringerer Steigung als im untern.
Die Drehung ge- schiebt durch ein Knarrwerk, übnlich dem Mechanismus der Bohrknarre, indem zunächst die obere Schraube bewegt wird, wobei die Pressung ziemlich rasch erfolgt. Hierauf wird der Sperr- kegel umgekehrt, so daß bei entgegengesetzter Bewegung des Hebels die Pressung langsamer erfolgt, bei seder Umdrehung um die Differenz zwischen der Steigung der untern und der obern Schraube.
Bei andern schraubenpressen wird die Mut- ter der Preßschraube gedreht und dadurch die wirtsame Be- wegung der Spindel erzeugt. Entweder wird zu diesem Zweck die Mutter mit Löchern zum Einsetzen von Dreharmen ver- sehen, oder das Muttergewinde ist in die Nabe eines konischen Rades eingedreht, welch letzteres durch konische Ge- triebe von einer Handkurbel aus bewegt wird. Pressen, in der Seemannssprache sdie Segel pressen oder mit einem Preß von Segeln fahren), mehr Segel setzen als unter normalen Verhältnissen geschehen darf, um die Takelung [* 5] nicht übermäßig zu belasten. Es geschieht dies, wenn Eile nötig, selbst auf die Gefahr, daß Stengen oder Tauwerk brechen, namentlich um frei von Legerwall (s. d.) zu kommen. Pressen der Matrofen (engl. impi-688M6iit), früher eine gesetzliche Mahregel in England, wonach im Kriege bei mangelnder Mannschaft die Befehls- haber der Kriegsschiffe berechtigt waren, Seeleute vom Lande oder von engl. Handelsschiffen zu neh- men und sie bis zum Ende des Krieges zum Dienst auf ihren Schiffen zu zwingen.
Daß die Engländer dieses Verfahren häusig auch bei amcrik.
Handels- schiffen zur Anwendung brachten, bildete einen der Hauptgründe, die 1812 zu der amerik.
Kriegserklä- rung führten. chresfensö (spr.-ßangseh), Edouard Deboult de, französischer prot.
Theolog, geb. zu Paris, [* 6] studierte in Lausanne, [* 7] Halle [* 8] und Berlin [* 9] und wurde 1847 Pastor der evang. Freikirche an der Ka- pelle Taitbout zu Paris. Er starb Preßgesetzgebung war ein Vorkämpfer für die Unabhängigkeit der evang. Kirche von der Staatsgewalt und ist durch [* 4] Fig. 4. eine Reihe trefflicher histor. und dogmatischer Ar- beiten bekannt.
Von denselben seien genannt: «Oon- l6i-6nc63 8ur 1e dn-iZtianiZine äkNZ 8on H^iplication ÄUX HU68tion8 8ociai68» (Par. 1849),
«Hi3toii-6 ä68 tl'018 pr6mj6I-8 8160168 äs 1'6FÜ86 c1iI-6ti6NN6» (6 Bde., ebd. 1858 - 77; neue Aufl. 1887 fg.; deutsch von Fabarius, 6 Bde., Lpz. 1862 - 77), «1^^Fii36 6t lg, Involution trHN9Ni86» (Par. 1864' 3. Aufl. 1890),
«^68U8-01iri8t, 80N t6MP8, 82. V1S, ! 80N O3UV1-6» (geaen Renan, ebd. 1866; 7. Aufl. 1884; j deutsch von Fabarius, Halle 1866),
«1^6 Concils äu ^ V^icHN, 80N In8t0il-6 6t 868 cON86(1U6Iic63 POli- ! barius, Nördl. 1872), »1^3. 1id6rt6 r6iiFi6U36 6n ^urop6 sl6pui81870" (Par. 1874),
«1^6 ä6voir» (ebd. 1875)^ «^tucl68 cont6iiipoi-Niii68» (ebd. 1880),
«1^68 oi-iZin68» (ebd. 1882; deutsch von Fabarius, «Die Ursprünge. Zur Geschickte und Lösung des Problems der Erkenntnis und des Ursprungs der Moral und Religion», Halle 1884; 2. Aufl. 1887),
«Vai-i6t68 moi'Hl 6t po1itiHU68» (Par. 1885).
Von seinen Schriften erbaulichen Inhalts seien genannt: «1^6 i'6ä6mpt6ur» (Par. 1854; deutsch Gotha [* 10] 1883), «1^3. iaini1i6 cdl6ti6!in6» (Par. 1856; deutsch Lpz. 1864), «I)i8coui-3 i^Iiss^ux» (Par. 1859).
Auch be- ! gründete Preßgesetzgebung 1854 die «1^6vu6 cdreti6url6» und das z «Lulwtin td6oIoZiHU6».
Prefsentiment (frz., spr.-hangtimang), Vor- gefühl, Ahnung. Preßfreiheit, das Recht, geistige Erzeugnisse mechanisch zu vervielfältigen und die Vervielfäl- ^ tigungen zu verbreiten, ohne daß es dazu einer i vorgängigen Genehmigung der Obrigkeit bedarf. ! (S. Censur und Preßgesetzgebung.) ! Preßfutter, aus grünen Futtermassen durch das «^ühpreßfutter (s. Ensilage). [* 11] Preßgesetzgebung, die Gesamtheit der auf die Presfe bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen (P reß- i gesetze). Über die Beschränkung der Presse [* 12] vor dem I. 1848 durch die Censur s. d. Seit der Ab- schaffung der Censur erließ man in den meisten deutschen Staaten verschärfte Preßstrafgesetze, griff hinsichtlich der Zeitschriften auf den Kautionszwang und sonstige Erschwerungen zurück und entzog den Geschworenen das Urteil in Prehsachen. Als Vor- bild diente meistens das preuß. Gesetz vom Noch weiter ging der Vundesbeschluß vom welcher die Verwarnung, Einstellung und Unterdrückung von Zeitschriften im Verwal- tungswege aus Frankreich herübernahm und mit der Anordnung, daß alle Schriften vor ihrer Aus- gabe bei der Behörde eingereicht werden sollten, die Behelfe der Censur, wiewohl ohne die Verbindlich- keit zur Entschädigung der Verleger, sich vorbehielt. Indessen publizierten nicht alle Regierungen den Beschluß, und Sachsen [* 13] nahm auf diesen Grund hin später die Veröffentlichung zurück. Mit Auflösung des Deutschen Bundes 1866 fiel natürlich der ge- meinsame Preßzwang in Deutschland [* 14] weg, während die bisherigen Preßbeschränkungen in den einzelnen deutschen Staaten sowie auch im Norddeutschen Bunde vorerst im ganzen so blieben, wie sie sich Anfang der fünfziger Jahre gestaltet hatten. Ein- zelne Beschränkungen entfielen durch die Gewerbe- ordnung vom Das neubegründete Deutsche Reich [* 15] unterwarf die Bestimmungen über die Presse der Reichsgesetz- gebung (Reichsverfassung Art. 4, Ziffer 16). Das ¶