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stanz, welche die Aufsichts-, Beschwerde- und Be- rufungsinstanz für alle Gerichtsbehörden erster In- stanz bilden, die Bezeichnung Oberlin. Es bestehen Oberlin in Wien [* 1] für Niederösterreich, Oberösterreich und Salz- burg, Graz [* 2] für Steicrmark, Kärnten und Kram, Trieft für Trieft, Görz, [* 3] Gradiska und Istrien, [* 4] Zara [* 5] für Dalmatien, Innsbruck [* 6] für Tirol [* 7] und Vorarl- berg, Prag [* 8] für Böhmen, [* 9] Brunn für Mähren und Schlesien, [* 10] Lcmberg für Ostgalizien und die Buko- wina, Krakau [* 11] für Westgalizien, von denen Prag mit 5 560 819 Eingesessenen das größte, Zara mit 476101 Eingesessenen das kleinste ist.
Oberlandesgerichtspräsident, im Deutschen Reich und in Österreich [* 12] der an der Spitze eines Ober- landesgerichts (s. d.) stehende richterliche Beamte. Seine ordentliche richterliche Thätigkeit übt er als Vorsitzender eines Senats und zwar hat er nach Deutschem Gcrichtsverfassungsgesetz vor Beginn des Geschäftsjahrs den Senat, welchem er sich anschließt, zu bestimmen, während über die Verteilung des Vor- sitzes in den übrigen Senaten von dem Oberlin und den Senatspräsidenten (s. d.), über die Verteilung der Geschäfte der ständigen Mitglieder und der regel- mäßigen Vertreter auf die Senate von dem Präsi- dium entschieden wird, welches außer dem Oberlin, dessen stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag giebt, und den Senatspräsidentcn aus den beiden dem Dienstalter nach ältesten Mitgliedern des Ober- landesgerichts besteht. Zu den reichsgesetzlich dem Oberlin übertragenen Geschäften gehört ferner die Be- stimmung zeitweiliger Vertreter bei Verhinderung des regelmäßigen Vertreters eines Mitgliedes, so- wie, auch nach §. 301 der Osterr.
Strafprozeßord- nung, die Ernennung der Schwurgerichtsvorsitzen- den " (s. Schwurgericht). In Preußen [* 13] beziehen die Oberlin neben freier Wohnung oder Mietsentschädigung 14000 M. Gehalt; höher sind die Gehälter in Sachsen [* 14] (15000 M.), Mecklenburg [* 15] (15000 M.), Hamburg [* 16] (16000 M.), Elsaß-Lothringen [* 17] (15000 M. und 1500 M. Wohnungszuschuß), niedriger in den übri- gen deutschen Staaten, am niedrigsten in Olden- burg (8500 M.). Oberlandesgerichtsrat, Amtstitel für die Mitglieder der deutschen Oberlandesgerichte (s. d.). In Preußen und den meisten andern deutschen Staa- ten haben dieselben mit den Landgerichtsdirektoren gleichen Rang und gleichen Gehalt. Letzterer steigt m Preußen von 4800 bis 6600 M., wozu je nach der Örtlichkeit 480-900 M. Wohnungszuschuß treten; er ist niedriger in Bayern [* 18] (4920 M. mit fünf- jährigen Alterszulagen) und Baden [* 19] (4000-6800 M. und 760 M. Wohnungszuschuß), höher besonders in Hamburg (10 -13000 M.) und Mecklenburg (9600 M.), aber auch in Sachsen (6600-9000 M.), Elsaß-Lothringen (6000-7200 M.) und Oldenburg [* 20] (6-7000 M.). Oberlandeskulturgericht, in Preußen die Gerichts- und Verwaltungsbehörde, welche in Auseinandersetzungsangelegenheiten (Ablösungen, Gemcinheitsteilungen, Zusammenlegungen u. s. w.) gegenüber den Generalkommissionen die zweite In- stanz bildet. Sie hat ihren Sitz in Berlin; [* 21] vor dem Gesetz vom wurde sie Revisions- kollegium genannt. Oberlandjägermeister, s. Oberjägermeister. Oberlastig nennt man ein Schiff, [* 22] dessen Schwer- punkt zu hoch liegt, was durch ein fehlerhaftes Stauen der Ladung herbeigeführt wird. Obcrlastige Schiffe [* 23] sind leicht der Gefahr des Umschlagcns (Ken- terns) ausgesetzt, weil die metacentrische Höhe bei denselben zu gering ist (s. Metacentrum). [* 24] Oberlausitz, s. Lausitz. Oberlausitzer Eisenbahn, s. Berlin-Anhal- tische Eisenbahn. Oberleder, Schmalleder oder Fahlleder, bei Stiefeln und Schuhen das auf dem obern Teil des Fußes getragene dünne, weiche und geschmei- dige Leder, über die Herstellung s. Lederfabrikation. Oberlehnsherrlichkeit, s. Suzeränität. Oberleutensdorf, czech.l^itvinovkoi'ni, Stadt in der österr. Bezirkshauptmannschast und dem Ge- richtsbezirk Brüx in Böhmen, an den Linien Boden- bach-Komotau und Prag-Brüx-Moldau (Station Wiesa^O.) derÖstcrr. Etaatsbahnen, hat (1890) 5167, als Gemeinde 7502 deutsche E., Pfarrkirche, 1690 vom Erzbischof von Prag, Johann Friedrich Grafen von Waldstein, erbaut, mit wertvollem Altarblatt von Skreta, ein 1732 von Johann Joseph Grafen von Waldstein erbautes Schloß mit Brauerei, Fachschule für Keramik [* 25] und verwandte Gewerbe; Baumwoll- spinnereien, Wederei sowie bedeutende Fabrikation von Spielwaren, Möbeln aus gebogenem Holz [* 26] und Hüten, Holzdrechslereien und'bedeutende Kohlen- bergwerke, Tuch, Stahlwaren, Stärke [* 27] und Spiritus. [* 28] Nahebei Niederleutensdorf (1181 E.). Oberlicht, im allgemeinen von oben einfallendes Licht. [* 29] Man unterscheidet Seiten ober licht oder hohes Seiten licht, welches dnrch hoch gelegene Fenster zur Erhellung mangelhaft beleuchteter Kor- ridore, zur Gewinnung von Wandflächen bei Aus- stellungsräumen u. s. w. dient, und Deckenober- licht, sowohl bei geraden, wie gewölbten Decken (insbesondere Kuppeln). Man ordnet in den mei- sten Fällen eine untere horizontale (Decken-)Ver- glasung und eine zweite obere und geneigte (Dach-) Verglasung an, die sich auch in der Stärke des an- gewendeten Glases unterscheiden. Außerdem wird die erstere in der Regel auch dekorativ behandelt. In neuerer Zeit gewinnt man auch Deckenoberlicht ohne Verlust nutzbaren Naumes durch Anordnung verglaster Fußböden, die aus starken, mittels Eisen- konstruktion unterstützten Glasplatten gebildet wer- den. (S. Glasdach.) Bei Kuppeln (s. d.) bleibt das Oberlin gewöhnlich ossen und wird durch einen durch- brochenen Aufbau (die Laterne) überdeckt. Oberlieutenant, s. Lieutenant. Oberlin, Joh. Friedr., evang. Pfarrer, geb. zu Etraßburg, studierte daselbst, war dann Hauslehrer und übernahm 1767 das Pfarr- amt zu Waldbach im Steinthal (I^an äo 1a. i-ockk). Bis zu deinem Tode arbeitete er hier, »ein Heuigcr der prot.
Kirche», wie ihn K. Hase [* 30] nennt, mit großer Aufopferung unter der dortigen ver- wahrlosten und verarmten Bevölkerung; [* 31] durch Seel- sorge, Hebung [* 32] des Unterrichts, Begründung von Kleinkinderschulen, Einrichtung von Warenlagern, Leih-und Sparkassen, Beförderung der Landwirt- schaft und Einführung der Baumwollspinnerei und Weberei [* 33] führte er seine Gemeinde zu musterhafter Gesittung und industriellem Wohlstande. Seinen Bestrebungen auf dem Gebiete des Kleinkinderschul- wesens folgend, wirken an verschiedenen Orten nach ihm benannte Oberlinvereine. -
Vgl. die Bio- graphien von Lutteroth (Par. 1826; deutsch von Krafst, Straßb. 1826), von G. H. von Schubert (Nürnb. 1826; 11. Aufl. 1890), O.s vollständige Lebensgeschichte und gesammelte Schristen, hg. von Hilpert, Stoeber u. a., übertragen von Vurckhardt ¶