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maßgebend. Neben dem obersten Gerichtshof be- stehen zwei Bezirksgerichte [* 1] und Diekirch); jeder Kanton [* 2] hat ein Friedensgericht. Die drei Distrikte, an deren Spitze Distriktskom- missare stehen, werden in Kantone eingeteilt, zu- sammen 12 Kantone mit 131 Gemeinden. Seit Auflösung des Deutschen Bundes wird die bewaffnete Macht des Landes nach den Gesetzen und Verordnungen vom 16. Febr. und 25. März und gebildet aus einer Compagnie Freiwilliger von 6 Offizieren und 140- 170 Mann, deren Stärke [* 3] im Notfall auf 250 Mann gebracht werden kann, und einer in 32 Brigaden im Lande verteilten Compagnie Gendarmen von 2 Offi- zieren und 135 Mann.
Die Wehrpflicht ist seit 1881 aufgehoben. Das Kommando fübrt ein Major. Au Orden [* 4] hat Luxemburg den Orden der Eichenkrone (s. d.), den 1858 gestifteten Nassauischen Hausorden vom goldenen Löwen [* 5] und den ehemals Nassauischcn Ver- dienstorden Adolss von Nassau, gestiftet 1858. Das Wappen [* 6] bildet ein zehnmal Silber über Blau gestreifter Schild [* 7] mit einem aufgerichteten, doppelt gefchwänzten, gekrönten roten Löwen mit ausge- schlagener Zunge (wie das der Stadt, S. 405). Die Farben sind Rot-Weift-Blau.
Geschichte. Luxemburg bat seinen Namen von einer alten Burg, die Graf Siegfried von den Ardennen 963 durch Tausch an sich brachte und zum Mittelpunkt seiner im Nawer-, Mosel- und Ardennengau liegen- den Besitzungen machte. Von seinen spätern Nach- kommen wurde Hermaun, Graf von Salm, Bruder des Grafen Konrad I. von Luxemburg, als Gegcnkönig des Kaisers Heinrich IV. gewählt (1081). Mit Kon- rad II., dem achten Grasen von Luxemburg, erlosch 1136 die männliche Linie des Hauses, und die Grafschaft ging an die Nachkommen der Ermesinde, der Tochter Kon- rads I. (gest. 1086), über, die mit dem Grafen Gott- fried von Namur [* 8] verheiratet war.
Ihr Sohn, Hein- rich der Blinde, wurde nun Graf von Luxemburg- Namur(1136-96). Nach feinem Tode ging die Graf- schaft Namur an Balduin IV. von Hennegau über, während die Grafschaft Luxemburg der einzigen Tochter Hein- richs, Ennesinde, überlassen ward. Diese vermählte sich in zweiter Ehe mit WalramIV., Herzog vonLim- burg und Markgraf von Arlon, wodurch die Mark- graffchaft Arlon auf immer mit Luxemburg vereinigt wurde. So wurde ihr Sohn, Heinrich V., der Blonde (1247 -81), Stifter der Dynastie Luxemburg-Limburg; sein SohnHeinrich VI. (1281-88) fiel in der Schlacht von Norringen, infolge deren das Herzogtum Lim- burg an Brabant kam.
Heinrichs V. Enkel, Hein- rich VII. (s. d.), wurde 1308 zum deutschen König erwählt. Er brachte durch die Vermählung seines Sohnes Johann (s. d.) mit Elisabeth, der jüngeru Schwester des Königs Wenzel III. von Böhmen, [* 9] 1311 Böhmen an sein Haus. Johanns ältester Sohn, Karl IV. (s. d.), der 1346 zum deutschen König gewählt worden war, überließ 1353 die Grafschaft 2. seinem Stiefbruder Wenzel und erhob Luxemburg 1354 zu einem Herzogtum. Da Wenzel kinderlos starb (1383), vererbte er das Herzogtum seinem Nefsen, dem König Wenzel von Böhmen, der es 1388 seinem Vetter, dem Markgrafen Iodocus von Mähren, verpfändete; als nach Iodocus' Tode (1411) das Herzogtum wieder an Wenzel fiel, über- gab dieser es seiner Nichte Elisabeth, der Tochter Johanns, des Herzogs von Görlitz, [* 10] die in erster Ehe mit dem Herzog Anton von Burgund, in zwei- ter Ehe mit Johann von Bayern, [* 11] Grafen von Hol- land, vermählt war.
Elisabeth trat 1443 alle ihre Rechte auf das Herzogtum an Philipp den Guten von Burgund ab. Durch die Vermählung Marias, der Erbin von Vurguud, mit dem Erbherzog Maxi- milian 1477 kam Luxemburg an das Haus Habsburg, unter Kaiser Karl V. mit den Niederlanden 1555 an Spa- nien, blieb aber als ein Teil des burgund. Kreises bei dem Deutschen Reiche. Im Pyrenäischen Frieden von 1659 mußte jedoch Spanien [* 12] einen Teil von Luxemburg, Dicdcnhofen, Montmedy, Damvillers, Ivoir-Ca- rignan, Chavancy und Marville an Frankreich ab- treten.
Durch die Reunionskammer von Metz [* 13] wurde Luxemburg Ludwig XIV. von Frankreich zugesprochen und stand nun 1684-97 unter franz. Herrfchaft. Durch den Utrechter Frieden, 1713, kam es, mit Ausnahme des 1659 abgetretenen Teils, an Osterreich, bis es 1794-95 von Frankreich erobert und hierauf nebst den österr. Niederlanden im Frieden zu Campo- Formio 1797 an Frankreich abgetreten wurde. Unter franz. Herrschaft (1795 - 1815) bildete der größte Teil des frühern Herzogtums das Departe- ment des Forets.
Durch den Wiener Kongreß wurde Luxemburg als Groß- herzogtum ein besonderer deutscher Bundesstaat uud dem Könige der Niederlande, [* 14] Wilhelm I., als Entschädigung für den Verlust seiner nasjauischm Erblande zugeteilt. Doch follte die Stadt und Festung [* 15] Luxemburg eine deutfche Bundcsfestung und das Großherzogtum dem nassauischen Haussideikommiß einverleibt sein. Auch sollten sür die wechselseitige Succession der beiden Linien des Hauses Nassau m Luxemburg die nassauischen Erbvercine von 1783 gültig blei- ben.
Zugleich wurde zur Ausgleichung der Grenzen [* 16] zwischen Preußen [* 17] und den Niederlanden das ge- samte Gebiet auf dem linken Ufer der Our und der Sauer und auf dem rechten Ufer der Mosel an Preu- ßen abgetreten, dagegen kam der größte Teil des Herzogtums Bouillon als Standesherrschaft unter die Souveränität des Großherzogs von Luxemburg, auch wurde ein kleiner Teil von Lüttich [* 18] mit Luxemburg vereinigt. 1830 schloß sich Luxemburg, mit Ausnahme der Bundes- festung und ihres Rayons, der Revolution an und wurde zu Belgien gezogen, bis 1839 eine neue Tei- lung vorgenommen wurde, bei der die wallonischen Quartiere wie auch ein größeres Stück deutschen Gebietes an Belgien abgetreten wurden.
Der König- Großherzog sah sich nunmehr genötigt, dem Groß- berzogtum Luxemburg, das eutgegen den Bestimmungen des Wiener Kongresses bis dahin als Holland. Provinz behandelt worden war, eine eigene Verfassung zu geben, die aber erst durch Wilhelm II. oktroyiert wurde. Da diese den Ansprüchen der Zeit nicht genügte, sah sich der König-Großherzog im April 1848 zur Einberufung der Ständevcr- sammlung bewogen, die eine neue, im allgemeinen der belgischen nachgebildete Konstitution beriet, die auch 9. Juli im Haag [* 19] sanktioniert und 10. Juli beschworen wurde.
Wilhelms II. Nachfolger, Wil- helm III., ernannte 1850 seinen Bruder Heinrich zum Statthalter von Luxemburg. Wegen der von Wilhelm III. beabsichtigten Revision der Verfassung von 1848 ent- spann sich im Okt. 1856 ein Kampf zwischen Kam- mer und Regierung, die eine neue Verfassung oktroyierte, in der das Einkammersystem zwar beibehalten, dem Wirken der Kammer selbst aber sehr enge Grenzen gesetzt wurden. Am wurde auch diese Verfassung teilweise ge- äudert. Durch die Auflösuug des Deutschen Bun- des war Luxemburg 1866 selbständig geworden; doch blieb ¶