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dem Stillen Ocean und derHauptkette der Cordilleren bis in die Halbinsel Nicoya hinzieht, östlich von der Bai von Culebra, hat (1892) 2226 E. Liberius, Papst (352-306), wurde wegen seiner Weigerung, die Verurteilung des Atbanasius zu unterschreiben, von Kaiser Constantius abgesetzt und nach Thrakien verbannt. An seine Stelle ernannte Constantius Felix II. (s. d.) zum Bischof von Rom, [* 1] der, obwohl katbolifch gesinnt, doch mit den Arianern in Kirchengemeinfchaft trat. Um seine Würde wieder- zuerlangen, unterzeichnete Libitina 358 einen, nach anderm Bericht zwei semiarianifche Glaubensformeln, kehrte darauf mit kaiserl. Erlaubnis nach Rom zurück und vertrieb Felir.
Trotzdem gilt er als Heiliger der röm.- und griech.-katb.
jene hat ihm den 27. Aug., diese den 23. Eept. geweiht.
Eine deutsche Über- setzung der Briefe des Libitina gab Wenzlowsky (in der «Bibliothek der Kirchenväter. Briefe der Päpste», Bd. 2, Kempt. 1876). I"idsr pontitioälis oder ^63ta pontikeuni NoiQHnoi'um, eine fälschlick dem Anastasills Niblio- thecarius zugeschriebene Sammlung von Biogra- phien der röm. Päpste von Petrus bis auf Conon (687), die später stückweise fortgefetzt wurde.
Sie geht offenbar auf ein noch älteres Werk zurück und liegt felbst in verschiedenen Recensionen vor.
Die Streit- frage ist noch unentschieden, welcher Tert der älteste und in welchem Jahrhundert er entstanden ist.
Die jüngern Handschriften, die die Papstgeschichte bis Stephan II. (752), Hadrian I. (795), Stephan VI. (891), zuletzt bis Martin V. (1431) fortführen, sind sehr zahlreich, aber von sehr verschiedenem Werte. Auch in den ältern Bestandteilen des Buches der Päpste finden sich neben sebr alten und glaubwürdigen Nachrichten tendenziöse Entstellungen des wirklichen Thatbestandes, ja förmliche Fälschungen.
Der erste vollständige Druck ist von Vusäus (Mainz [* 2] 1602); die besten Ausgaben sind von F. Vlanchini mit Fort- setzung von dessen Neffen Giuseppe (4 Bde., Rom 1718-35), Vignoli (3 Bde., ebd. 1724-55) und Duchesne (2 Bde., Par. 1884-93; in der «IMIio- 5N6HN6 ll68 660168 irHN9H1868 1^0M6», Serie 1). -
Vgl. Lipsius, Chronologie der röm. Bischöfe (Kiel [* 3] 1869);
Duchesne, ^wäo^ui-16 1^. p. (Par. 1877; in der «Lid1i0t1i6HU6 ä68 6eol68 t'i'an^ai868 (I'^t1i^n68 6t (16 I^0ili6', Serie 2).
I"idsr^VxtU8, f 80xw8 Libertäd, La, Departamento derRepublikPeru, 28153 ^m groß, mit (1876) 147 541 E., besteht aus einem öden Küstenstrich und einem Teile des obern Maranonthals.
Haupterwerbszweige sind Ackerbau und Viehzucht [* 4] in den fruchtbaren höhern Teilen.
Hauptstadt ist Trujillo (s. d.). Libertad, auch La Liiert ad, Departamento der centralamerik.
Republik Salvador, [* 5] hat 720 hkin mit (1890) 49 956 E. Hauptort ist Nueva San Salvador oder Santa Tecla mit 13715 E.; sein Hafen Libitina oder Puerto de la Libitina, einer der wichtigsten Küstcnplätze des Landes, bat 2000 E. Libertas (lat.), göttliche Personifikation der Freiheit.
Ihr zu Ehren wurde nach dem Sieg bei Benevent (214 v. Chr.), der namentlich mit der Hilfe bewaffneter und nachher mit der Freiheit be- schenkter Sklaven erfochten war, ein Tempel [* 6] auf dem Aventin in Rom gestiftet.
Auf den röm. Münzen [* 7] ist ihr Bild namentlich an dein neben der Göttin oder in ihrer Hand [* 8] befindlichen Spitzhut (pil6u8) kenntlich, den auch die freigelassenen Skla- ven als Symbol ihrer Freiheit trugen. Libertät(lat.), Freiheit;
insbesondere die altstän- dische Freiheit^ I.idsrte, ^Fa.1its, I'ra.tbriKits (srz), Frei heit, Gleichheit, Brüderlichkeit)), Losungsworte der Republikaner zur Zeit der großen Französischen Revolution.
Libertin (frz., spr. -täng), ausschweifender, liederlicher Mensch, Wüstling;
früher auch soviel wie Freigeist;
Libertinage (spr.-tinahsch'), Aus- schweifung, Liederlichkeit.
Libertiner (lat. I.id6i'tini), in der Apostel- geschichte 6, 9 die Mitglieder einer Synagogen- gcmeinfchaft zu Jerusalem, [* 9] die zu den Gegnern des Diakonen Stephanus gehörten. - Im Zeitalter der Reformation hießen Libitina oder Spiritualen die Anhänger einer panthnstisch-antinomistischen Rich- tung. Sie lehrten einen spiritualistischen Pantheis- mus: es giebt nur den einen in allen Dingen wirksamen Geist Gottes.
Daraus zogen sie anti- nomistische Folgerungen: der Untersckied von gut und böse ist bloßer Wahn, daher ist dem Wieder- geborenen alles zu thun erlaubt. 1529 verkündete Coppin derartige Lehren [* 10] in seiner Vaterstadt Lilie; bald nachher wirkten Quintin aus Hennegau und sein Landsmann Antoine Pocquet in demselben Geiste in Frankreich.
Calvin trat ihnen in mehrern Schriften kräftig entgegen, und etwa um 1550 ver- schwinden die Libitina. - In Genf [* 11] nannte man Libitina die Gegner der von Calvin eingeführten strengen Ord- nung, die durch die sog. Örä0nnHnc68 6061681^8- tiqu68 das ganze private und öffentliche Leben der Gemeindemitglieder einer scharfen Zucht unterstellte.
Vorübergehend gewannen die Libitina die Oberhand, wur- den aber 1555 gestürzt. I"ibVruin arbitriuni (lat.), freier Wille. I.idvruln Voto (lat.), die gesetzliche Befugnis eines Mitgliedes des poln. Reichstags, durch seine Entfernung von demfelben oder feinen Einfpruch jeden Beschluß desselben ungültig zu machen.
Dieses Recht beruhte auf dem Princip der Einstimmigkeit bei parlamentarischen Beschlüssen.
Anfangs winde von diesem Recht selten Gebrauch gemacht, und erst, als bei der Verkommenheit des Adels (seit 1652) jeder Landbote die Macht hatte, nach rein persön- lichem Belieben zu stimmen, wurde es bei fast allen Reichstagen angewendet, so daß fchließlich die Kon- föderation zu Golembie (1672) jeden Landboten als Verräter brandmarkte, der davon Gebrauch machte. Beseitigt wurde diese Befugnis erst und dafür das Majoritätsprincip festgesetzt.
Libethentt, ein rhombisches, kurz-säulenför- miges Mineral von lauchgrüner bis schwarzlich- grüner Farbe, mit Fettglanz, der Härte 4 und dem spec. Gewicht 3,6 bis 3,8;
die Analysen fübren auf die Formel c'u. (rO4).2
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der Libitina ist ifomorpb mit dem entfprechenden Kupferarfeniat (Olivenit) und Zinkarfeniat (Adamin).
Man kennt ibn von ^ibethen lLibetbanya) in Ungarn, [* 12] Ullersreuth in Reuß, [* 13] Nifhnetagilsk im Ural und aus der Um- gegend von Loanda in Afrika. [* 14] ^ibidibi, Frucht, s. Dividivi. Libitma, eine später mit Venus gleichgestellte altital.
Göttin der Lust und des Segens der Natur, insbesondere in Gärten und Weingärten, anderer- seits aber auch des Todes und der Leichen.
Daher erfolgte in ihrem Heiligtum in Rom unter Erlegung einer besondern Abgabe dic Anmeldung aller Todes- fälle, und ebendaher wurden die zur Bestattung nötigen Gerätschaften entliehen. ¶