also schenkungsweise übernommen werden; der Vertrag muß dann in der landesgesetzlich für Schenkungen vorgeschriebenen Form
geschlossen werden. Die meisten Leibrentenvertrag werden als Versorgungsverträge gegen ein Entgelt geschlossen, welches
dem Leibrentenempfänger nicht der Rente gleichkommende Jahresnutzungen abwirft. Dafür behält der Leibrentenschuldner das
Entgelt, auch wenn die Rente z. B. infolge frühen Todes des Rentenempfängers sehr bald erlischt.
Das Entgelt kann durch einmalige Kapitalzahlung, durch fortlaufende Prämien für eine in späterm Lebensalter zu beziehende,
oder einem Dritten (Ehefrau und Kinder) nach dem Tode des Zahlenden zu leistende Leibrente, durch ein Grundstück oder irgend
ein anderes Vermögensobjekt gewährt werden. Nach Schweizer Obligationenrecht Art. 518 wie nach Preuß.
Allg. Landr. Ⅰ, 5, §. 136 bedarf der Leibrentenvertrag der schriftlichen Form. Doch hat das Reichsgericht ausgesprochen,
daß es bei dem mit einer Versicherungsgesellschaft gegen Zahlung eines Kapitals geschlossenen Leibrentenvertrag genügt, wenn der Versicherer
die Police unterschrieben und dem Versicherten ausgehändigt hat.
Der Leibrentenvertrag ist, namentlich wenn die Leibrente auf Lebenszeit und gegen Entgelt geschlossen wird, für beide
Teile ein gewagtes Geschäft, für den die Leibrente Stipulierenden beim Mangel einer bestellten Sicherheit auch wegen der vorausgesetzten
fortdauernden Zahlungsfähigkeit des Pflichtigen. Deshalb pflegen solche Leibrentenvertrag mit Leibrentenanstalten
des Staates, einer Gemeinde, einer Aktiengesellschaft u. dgl. geschlossen zu werden, für welche letztere
die Gefahr einer längern Lebensdauer des einzelnen Rentenempfängers sich durch die kürzere Lebensdauer anderer Rentenempfänger
ausgleicht. Für die Höhe der zu gewährenden Renten bestehen feste, auf statist. Berechnungen gegründete Normen.
War der Dritte, für den eine Leibrente stipuliert ist, zur Zeit des Vertrags bereits verstorben, so ist
der Vertrag ungültig, und das Entgelt kann zurückgefordert werden (Code civil Art. 1974). Führt der Rentenpflichtige arglistig
das Ende der Verpflichtung, z. B. den Tod des Rentenempfängers herbei, so hat er nach Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 11, §§. 621 fg.
und Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1155 das Entgelt ohne Abzug der gezahlten Renten zurückzugewähren.
Die Regimentsinhaber waren im 16. und 17. Jahrh. gleichzeitig Chef einer Compagnie ihres Regiments und
bezogen die Einkünfte dieser Stelle, deren Dienst von einem Kapitänlieutenant (auch Stabskapitän genannt) versehen wurde.
Solche Compagnien hießen Leibcompagnien; doch führte auch die 1. Compagnie der Regimenter, deren Chef
der Landesfürst oder ein Prinz seines Hauses war, diese Bezeichnung. Im letztgedachten Sinne wird die 1. Compagnie des preuß. 1. Garderegiments
zu Fuß noch heute als Leibcompagnie, die 1. Schwadron der preuß. Garde du Corps als Leibeskadron, die 1. fahrende Batterie
des Garde-Feldartillerieregiments als Leibbatterie bezeichnet, obschon der diese befehligende Offizier wirklicher Compagnie-
oder Eskadronschef ist. Im deutschen Heere sind ferner die 1. Compagnien der Infanterieregimenter Nr. 115 bis 117 Leibcompagnien
sowie
die 1. Schwadronen der Dragonerregimenter Nr. 23 und 24 Leibeskadrons.
Die dritten Bataillone der Infanterieregimenter Nr. 92 und 118 werden als
Leibbataillone bezeichnet. Leibregimenter sind das preuß. Grenadierregiment Nr.
8, das sächs. Grenadierregiment Nr. 100, das bad.
Grenadierregiment Nr. 109, das hess.Infanterieregiment Nr.
115, das bayr. Infanterieleibregiment, das Leib-Gardehusarenregiment, das Leib-Gardeartillerieregiment,
das preuß. Kürassierregiment Nr. 1, die preuß.
Husarenregimenter Nr. 1 und 2, das bad. Dragonerregiment Nr.
20, das Hess. Dragonerregiment Nr. 24. Auch in Rußland werden einzelne Truppenteile als Leibtruppen bezeichnet,
in Österreich-Ungarn jetzt nur die Leibgarden. (s. Haustruppen).
bei Maueröffnungen, wie Fenster, Thüren und Bogenöffnungen, die der Durchbrechung zugekehrten Flächen der
Mauerpfeiler und der sie überdeckenden Bögen.
Bei Bögen und Gewölben nennt man die innere Bogen- oder
Gewölbefläche Leibung zum Unterschied von der äußern Fläche derselben, dem Bogen- oder Gewölberücken.
1) Grafschaft im mittlern England zwischen Derby, Nottingham, Lincoln, Rutland, Northampton und Warwick, zählt auf 2071,54
qkm (1891) 373693 E., d. i. 180 auf 1 qkm. Der Boden, wellenförmig, nur hier und da von Höhen durchzogen,
die südlich von Loughborough im Bardonhill nur 275 m aufsteigen, ist für Ackerbau, vorzüglich aber für Viehzucht geeignet,
im N. und W. reich an Steinkohlen, auch ergiebig an Kalk, Gips und Schiefer. Die Kohlengruben lieferten (1892) 1500235 t. Leicester wird
in der Mitte vom Soar, ehemals Leire genannt (wonach der Name des Landes), einem rechten Zuflusse des Trent, vom Wreack, an der
Südgrenze vom Welland und Avon bewässert und vom Unions-, Leicester-, Ashby- und andern Kanälen durchzogen.
Das langgehörnte Leicesterrind liefert die Milch zu dem in großer Menge ausgeführten Käse, besonders
dem um Melton-Mowbray verfertigten Stilton. Schafe (s. Leicesterschaf), Hammel und Pferde sind sehr geschätzt. Leicester ist der Hauptsitz
der Wollstrumpfmanufaktur; wichtig sind auch Schuhwarenfabrikation, Klöppelei und Weberei. Die Grafschaft sendet vier Mitglieder
ins Parlament. Städte sind außer der Hauptstadt Ashby de la Zouch und Loughborough. – 2) Hauptstadt
der Grafschaft Leicester,. Municipal- und Countyborough, im Mittelpunkt eines für die Wollproduktion wichtigen Weidebezirks,
am schiffbaren Soar und am Leicesterkanal, eine der ältesten Städte Englands, ist unregelmäßig, meist aus roten Backsteinen
gebaut, hat (1891) 142051 E., acht Kirchen, darunter die normann.-got. St. Marienkirche, die alte St. Nikolaskirche und zahlreiche
Dissenterskapellen, eine Assisenhalle im alten Schloß, ein Rathaus, Irrenanstalt, Waisenhaus, Lateinschule,
Museum mit wertvollen röm. Altertümern, Bibliothek, ein altes Trinityhospital (1531), Markthalle und in der Mitte der Stadt
ein 1868 errichtetes Memorial-Croß mit vier Denkmälern. Die Stadt ist Hauptsitz der Weberei von wollenen Strumpfwaren, Mützen,
Handschuhen und Hemden. Auch wird Spitzenklöppelei, Wollkämmerei, Schuh- und Gummiwarenfabrikation betrieben.
Zahlreich sind