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rungsstatistik" (Lpz. 1868),
«Die Sterblichkeit in Sachsen» [* 1] (ebd. 1869),
«Theorie des Vevölkerungs- wechsels» (Braunschw. 1874),
«Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den ältern Teilen Preußens» [* 2] (2 Bde., Lpz. 1887),
«Die Land- arbeiter in Knechtschaft und Freiheit» (ebd. 1891). Knapp, Jakob Herm., Augen- und Ohrenarzt, geb. Zu Dauborn (Hessen-Nassau), [* 3] studierte in München, [* 4] Würzburg, [* 5] Berlin, [* 6] Leipzig, [* 7] Zürich, [* 8] Wien, [* 9] Paris, [* 10] London [* 11] und Utrecht, [* 12] habili- tierte sich 1860 als Privatdocent in Heidelberg [* 13] und wurde daselbst 1865 Professor der Augenheilkunde. 1868 siedelte er nach Neuyork [* 14] über, wo er das von ihm gegründete ^e^v ^oric Opktdkliuio anä ^.urai In3titut6 leitet.
Besondere Verdienste erwarb er sich um die physiol. Optik und den Astigmatismus, um die Lehre [* 15] von den intraokularen Geschwülsten sowie um die operative Technik, besonders der Schiel- und Staroperation, und die mechan. Behandlung des Trachoms.
Die meisten seiner sehr zahlreichen wissen- schaftlichen Arbeiten erschienen in Gräfes «Archiv», in Zehenders «Klinischen Monatsblättern» sowie in dem von ihm und Moos seit 1869 deutsch und eng- lisch herausgegebenen «Archiv für Augen- und Ohren- heilkunde».
Seit 1879 erscheinen die beiden Abtei- lungen dieses Journals getrennt als «Archiv für Augenheilkunde» (unter der Redaktion von und Schweigger) und als «Zeitschrift für Ohrenheil- kunde» (redigiert von und Moos).
Unter seinen monographischen Arbeiten sind hervorzuheben: «Die Krümmung der Hornhaut des menschlichen Auges» (Heidelb. 1860),
«über Krankenhäuser, besonders Augenkliniken» (ebd. 1866),
«Die intraokularen Ge- schwülste» (Karlsr. 1868),
«Oocaine anä its U86 in opktkainiio knä Zknei-ai Lur^er^» (Neuyork 1884). Knapp, Ludw. Friedr., Chemiker, geb. zu Michelstadt im Odenwald, lernte als Apo- theker und studierte unter Liebigs Leitung in Gie- ßen , später in Paris Chemie. Knappschaftskassen habilitierte sich 1838 in Gießen, [* 16] wurde 1841 auherord., 1848 ord. Professor bei der staatswirtschaftlichen Fakultät und Vetriebsbeamter der königl. Porzellanmanufaktur in München und 1856 zum Inspektor der letztern er- nannt. Seit 1863 war er Professor der technischen Chemie an der Polytechnischen Schule zu Braun- schweig bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand 1889. K.s Hauptwerke sind das «Lehrbuch der chcm. Technologie» (2 Bde., Braunschw. 1844-51; 3. Aufl. 1865-74),
die «Technolog. Wandtafeln» (16Lfgn., Münch. 1855 - 62) und mit Wedding und Rammelsbcrg die deutfche Bearbeitung von Percys «Metallurgie» (4 Bde., Vraunschw. 1862- 81 - 2 Eupplementbände 1884-87),
«Mineral- gerbung mit Metallsalzen» (ebd. 1892). Knappe, Schildknappe, auch Knecht oder Wapener, im Mittelalter derjenige, der unter der Leitung und im Dienste [* 17] eines wirklichen Ritters sich für den Krieg und das Ritterspicl ausbildete.
Während anfangs, um Knappschaftskassen zu werden, bloß die Nach- weisung freier Geburt und des zum Mtterstande nötigen Lebensunterhalts erfordert wurde, verord- nete Kaiser Friedrich II., daß fortan nur solche als Knappschaftskassen aufgenommen werden follten, die von Rittern abstammten oder vom Kaiser ihrer Verdienste wegen mit diesem Rechte würden begünstigt werden.
Der Knappschaftskassen war bloß mit Schwert und Streitaxt bewaffnet. Er hatte die Aufsicht über die Pferde [* 18] und Waffen [* 19] seines Herrn, begleitete ihn in den Krieg und muhte sich stets in seiner Nähe halten, indem er den Schild [* 20] Artikel, die man unter K ver trug und im Kampfe ihm frische Waffen reichte. Daheim bediente er den Herrn bei Tafel und sonst. Vom Ritter hing es ab, ob und wann dem Knappschaftskassen der Ritterschlag erteilt werden sollte;
dies geschah meist im 21. Jahre. - Knappschaftskassen oder Bergknappe heißt auch der Bergmann (s. d. und Knappschaften).
Knappen, in der Jägersprache, s. Balzen. Knappschaft, die Gesamtheit der in einem Berg- werk beschäftigten Bergleute (Knappen), wie sie namentlich in den zur gegenfeitigen Unterstützung geschaffenen Knappschaftskassen (s. d.) hervortritt.
Knappschafts - Berufsgenossenfchaft für das Gebiet des Deutschen Reichs.
Sitz ist Berlin, Sitz der 8 Sektionen: Bonn, [* 21] Bochum, [* 22] Clausthal, [* 23] Halle [* 24] a. S., Waldenburg [* 25] i. Schl., Tarnowitz, [* 26] Dres- den, München.
Ende 1892 bestanden 1992 Betriebe mit 424440 versicherten Personen, deren anzuneh- mende Jahreslöhne 379578723 M. (894,30 M. auf den Kopf) betrugen.
Die Jahreseinnahmen beliefen sich auf 7 381704 M., die Ausgaben auf 7 282 642 M., der Reservefonds (Ende 1892) auf 17674698 M. Entschädigt wurden (1892) 4182 Unfälle (9,35 aus 1000 versichertePersonen) mit4560 282 M.,830 Un- fälle mit tödlichem Ausgang, 412 mit völliger Er- werbsunfähigkeit. (S. Berufsgenossenschaft.) Knappschaftskafsen, Knappschaftsver- eine oderBruderladen, zur gegenseitigen Unter- stützung (namentlich im Falle von Beschädigungen im Dienste) der Bergleute bestimmte Vereinigungen.
Die neuern Berggesetze schreiben (in Preußen [* 27] seit 1854) die Errichtung von Knappschaftskassen für alle Bergleute vor und verpflichten die Werksbesitzer und Arbeiter zur Beteiligung an den Kosten und der Verwaltung.
Die Knappschaftskassen gewähren in der Regel im Falle der Krankheit Krankengeld, im Falle der Invalidität Pensionen, deren Höhe gewöhnlich mit der Dauer der Mitglied- schaft wächst, im Falle des Todes Begräbnisgeld und auch Unterstützungen an Witwen und Waisen; cin besonderer Knappschaftsarzt behandelt die er- krankten oder verunglückten Knappschaftsgenossen.
Durch das Reichs-Krankenversicherungsgesetz wur- den die Knappschaftskassen verpflichtet, ihre statutenmäßigen Lei- stungen in Krankheitsfällen auf den Betrag der für die Betriebs-(Fabrik-) Krankenkassen vorgeschriebe- nen Mindestleistungen zu erhöhen;
im Neichs-Unfall- versicherungsgesetz vom ward die Un- fallversicherung auf Verufsgenofsenschaften (s. d.) der Unternehmer übertragen und die Bildung von Knappschasts - Berufsgenossenschaften (s. d.) mit einigen Eigentümlichkeiten vorgesehen.
Auch in be- treff der durch die Knappschaftskassen im Falle von Invalidität und Alter gewahrten Fürsorge kommt nunmehr das diesen Versicherungszweig regelnde Reichsgesetz vom zur Anwendung. (S. Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz.) Die Durchführung der Arbeiterversicherung hat auch in Ost erreich Re- formen für die Bruderladen notwendig gemacht und zu einer umfassenden Neuregelung derselben durch die Gesetze vom und Anlaß gegeben. In Preußen bestanden 1891 auf 2036 Werken 74 Vereine mit zusammen 410889 Mit- gliedern und einem Vermögen von 38010904 M.: in Bayern [* 28] 1890 42 auf 84 Werken mit 7245 Mitgliedern und 2 733 789 M. Vermögen. In Sachsen sind auf Grund des Knappschaftskassen- gesetzes vom die Krankenkassen von den Pensionstassen geschieden worden. 1891 be- standen 74 Knappschastskrankenkassen, die 31057 Mitglieder zählten.
Die Pcnsionskassen, die vorher mißt, sind unter C aufzusuchen. ¶